Tod eines BRD-Bürgers
27. April 1983
Information Nr. 152/83 über den natürlichen Tod des BRD-Bürgers Moldenhauer, Heinz während der Ausreise-Grenzabfertigung an der Grenzübergangsstelle Wartha am 26. April 1983
Am 26. April 1983, gegen 20.55 Uhr, wurde der an der Grenzübergangsstelle Wartha nach einem eintägigen besuchsweisen Aufenthalt in der DDR zur Ausreise nach der BRD mit seinem Pkw Ford, amtliches Kennzeichen [Nr.], erschienene Bürger der BRD Moldenhauer, Heinz (68), geb. am [Tag, Monat, Jahr], Rentner, wohnhaft 6433 Philippsthal, [Straße, Nr.], ausgewiesen durch Reisepass der BRD [Nr.], aufgrund festgestellter Differenzen zwischen der abgegebenen Zollerklärung und den von ihm mitgeführten Geldbeträgen einer Zollkontrolle unterzogen, nach deren Beendigung er einen Ohnmachtsanfall erlitt und kurz darauf verstarb.
Der unverzüglich angeforderte Arzt der Schnellen Medizinischen Hilfe des Kreiskrankenhauses Eisenach, [Name 1], stellte um 21.17 Uhr den Tod des Moldenhauer durch akutes Herzversagen fest.
Die durchgeführten Untersuchungen haben ergeben:
Moldenhauer war am 26. April 1983, gegen 9.00 Uhr, mit seinem Pkw über die Grenzübergangsstelle Wartha zu einem eintägigen besuchsweisen Aufenthalt bei der Bürgerin der DDR [Name 2, Vorname] (81), wohnhaft Dorndorf, [Kreis] Bad Salzungen, in die DDR eingereist.
Am 26. April 1983, um 20.55 Uhr, erschien Moldenhauer mit seinem Pkw an der Grenzübergangsstelle Wartha zur Wiederausreise nach der BRD.
Nach der Passkontrolle, die ohne Beanstandungen verlief, wurde Moldenhauer der Zollkontrolle unterzogen, in deren Verlauf Differenzen zwischen der abgegebenen Zollerklärung und den von ihm mitgeführten Bargeldbeträgen festgestellt wurden (neben den auf der Zollerklärung angegebenen 50,00 DM führte M. weitere Bargeldbeträge mit sich). Daraufhin wurde Moldenhauer zur Klärung des Sachverhaltes in den 30 Meter entfernten Zollkontrollraum gebeten. Dieser Aufforderung kam M. widerspruchslos nach, wies weitere 130 DM Bargeld vor – die er als »eiserne Reserve« für eventuelle notwendige Pkw-Reparaturen bezeichnete – und wurde über die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Ausfertigung der Zollerklärung belehrt.
Während dieser Belehrung rutschte Moldenhauer – ohne vorher erkennbare Anzeichen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen – in sich zusammen und fiel nach hinten, blieb am Boden liegen, wobei er röchelnd atmete.
Moldenhauer wurde durch die sofort herbeigeführte diensthabende Schwester des Deutschen Roten Kreuzes der DDR erste medizinische Hilfe geleistet.
Der gleichzeitig sofort angeforderte diensthabende Arzt der Schnellen Medizinischen Hilfe des Krankenhauses Eisenach, [Name 1], stellte um 21.17 [Uhr] den Tod des Moldenhauer durch akutes Herzversagen fest.
Die durch den Direktor des Bereiches Gerichtsmedizin der Medizinischen Akademie Erfurt, Prof. Dr. Leopold,1 vorgenommene Verwaltungssektion der Leiche des Moldenhauer ergab als eindeutige Todesursache Herztod infolge schwerer Herzgefäßverkalkung bei Herzvergrößerung und alten Herzinfarkten.
Die Ständige Vertretung der BRD in der DDR wurde am 27. April 1983 gegen 0.50 Uhr über den Tod des Moldenhauer informiert.
In der Anlage wird der Entwurf für eine eventuelle Presseveröffentlichung unterbreitet.
Anlage zur Information Nr. 152/83
BRD-Bürger verstarb an Herzversagen
Schnelle Medizinische Hilfe aus Eisenach konnte nur noch den Tod feststellen.
Berlin. (ADN)
Am 26. April 1983 erschien gegen 20.55 Uhr der 68-jährige Bürger der BRD Heinz Moldenhauer mit seinem Pkw Ford, amtliches Kennzeichen [Nr.], nach seinem Tagesaufenthalt in der DDR zur Ausreise an der DDR-Grenzübergangsstelle Wartha.
Aufgrund festgestellter Differenzen zwischen der abgegebenen Zollerklärung und den von ihm mitgeführten Geldbeträgen wurde er einer Zollkontrolle unterzogen. Während der danach erfolgten Belehrung erlitt Moldenhauer gegen 21.03 Uhr einen Ohnmachtsanfall. Eine diensthabende Schwester des DRK der DDR leistete erste medizinische Hilfe. Der gleichzeitig angeforderte Arzt der Schnellen Medizinischen Hilfe des Kreiskrankenhauses Eisenach [Name 1] stellte um 21.17 Uhr den Tod durch akutes Herzversagen fest. Die vom Gerichtsmediziner Prof. Dr. Leopold, Medizinische Akademie Erfurt, durchgeführte Verwaltungssektion ergab Herztod infolge schwerer Herzgefäßverkalkung bei Herzvergrößerung und alten Herzinfarkten.
Die Ständige Vertretung der BRD in der DDR wurde durch das MfAA der DDR am 27. April 1983, 0.50 Uhr, davon unterrichtet.2