Verhinderung eines gewaltsamen Grenzdurchbruchs
28. Juli 1983
Information Nr. 262/83 über die Verhinderung eines gewaltsamen Grenzdurchbruchs mit einem Lastkraftwagen an der Grenzübergangsstelle Heinrich-Heine-Straße am 28. Juli 1983
Am 28. Juli 1983, 3.55 Uhr unternahm der Bürger der DDR, Katte, Kay-Uwe (21), geb. am [Tag, Monat, Jahr], wohnhaft Berlin-Prenzlauer Berg, [Straße, Nr.], Kraftfahrer Postfuhramt Berlin, Melchiorstraße 9, den Versuch, mit einem Lastkraftwagen, Typ »KrAZ« (Kipper), des VEB Tiefbau Berlin, die Grenzübergangsstelle Heinrich-Heine-Straße nach Westberlin zu durchbrechen. Durch Ausfahren der Rollsperre im Bereich der Grenzübergangsstelle konnte der Lkw gestoppt und der Fahrer durch Passkontrollkräfte1 festgenommen werden.
Bisher geführte Untersuchungen ergaben, dass Katte, der eine negative Einstellung zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR hat, in Berlin-Heinersdorf einen dort abgestellten Lastkraftwagen des VEB Tiefbau Berlin, polizeiliches Kennzeichen [Nr.], stahl und in Richtung Heinrich-Heine-Straße fuhr. Er durchbrach mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h das geschlossene Zauntor und den verkehrsregulierenden Schlagbaum der Grenzübergangsstelle. Mit unverminderter Geschwindigkeit durchfuhr er das Passagentor (mit Seilsperre) der Zollkontrolle und prallte auf die im Ergebnis der Alarmauslösung ausgefahrene Rollsperranlage. Katte verließ das Fahrzeug. Er wurde durch Angehörige der Passkontrolleinheit ohne Schusswaffenanwendung unverletzt festgenommen.
Katte motiviert seine Handlung damit, dass er seit seiner Armeezeit keinen angemessenen Wohnraum hat und diesbezüglich bereits mehrere Eingaben an den Ministerrat gerichtet habe. Er fühlt sich als »Obdachloser« und in der DDR in seiner »persönlichen Freiheit« eingeschränkt.
Zum Zeitpunkt des versuchten Grenzdurchbruchs befanden sich keine Personen und Kfz des grenzüberschreitenden Verkehrs im Bereich der Grenzübergangsstelle. Durch Westberliner Anwohner wurde der beschädigte Lkw von den Wohnungsfenstern aus fotografiert.
(Die von dpa verbreitete Meldung, wonach von den Grenzposten Schüsse abgefeuert worden seien, entspricht nicht den Tatsachen.)2
Gegen Katte wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und Haftbefehl erlassen.
Die Untersuchungen werden fortgeführt.