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Vorkommnisse westliche Besatzungstruppen (2)

28. Februar 1983
Information Nr. 52/83 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1982

Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1982 reisten insgesamt 42 432 (33 371)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 9 384 (6 833) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 5 066 (5 002) Militärpersonen mit 1 576 (1 457) Militärfahrzeugen.1

* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1981. [Original-Fußnote])

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres erhöhte sich damit die Anzahl der insgesamt von Westberlin aus in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der westlichen Besatzungstruppen um 27,2 % sowie die Anzahl der eingefahrenen Kraftfahrzeuge um 37,3 %.

Unter diesen Einreisenden befanden sich 1 495 (1 464) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 517 (519) Aufklärungsfahrzeugen, davon

[Militärinspektion]

Angehörige

Einfahrten

MI der USA

623 (626)

272 (285)

MI Großbritanniens

504 (459)

141 (133)

MI Frankreichs

368 (379)

104 (101).

Damit ist gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres bei einer nahezu gleichbleibenden Tendenz der Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein geringfügiger Anstieg der mit MI-Fahrzeugen eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI um 2,1 % festzustellen.

Diese Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der Anzahl der mit Aufklärungsfahrzeugen eingereisten Angehörigen – 45 – der MI Großbritanniens.

Mit einem Anteil von 52,6 % (55 %) an den Gesamteinfahrten bildet die MI der USA auch weiterhin den Schwerpunkt.

Während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wurden durch die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1982 in 326 (323) Fällen unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, Rechtsvorschriften der DDR verletzt, an denen Angehörige der MI

[Militärinspektion]

Fällen

der USA in

155 (218)

Großbritanniens in

128 (74)

Frankreichs in

43 (31)

beteiligt waren.

Während sich die Anzahl der durch Angehörige der MI der USA begangenen rechtswidrigen Handlungen verringerte, stieg die Begehung derartiger Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR durch Angehörige der MI Großbritanniens um 73 % sowie der MI Frankreichs um 38,7 % an.

Damit setzte sich der seit Beginn des Jahres 1982 insgesamt festzustellende Rückgang der von Angehörigen der MI der USA begangenen Rechtsverletzungen weiter fort.

Von den insgesamt getroffenen 326 Feststellungen der Verletzung von Rechtsvorschriften der DDR entfallen 288 (257) auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR, woran Angehörige der MI der USA in 124 (157) – Rückgang um 21 %, Großbritanniens in 123 (71) – Anstieg um 73,2 % – und Frankreichs in 41 (29) – Anstieg um 41,4 % – Fällen beteiligt waren.

Die Verletzungen der StVO der DDR durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten beinhalteten im Wesentlichen

[Verstöße]

Fälle

Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO)

189 (167)

Halten im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO)

50 ( 34)

verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen (Verstoß gegen §§ 6, 10, 11 und 15 StVO)

23 ( 39)

Am häufigsten verursachten Angehörige der MI der USA mit den Aufklärungsfahrzeugen BC 105 und BC 102 in 56 bzw. 41 Fällen sowie Angehörige der MI Großbritanniens mit den Aufklärungsfahrzeugen 61 XB 47 und 61 XB 49 in 61 bzw. 34 Fällen derartige Verstöße gegen die StVO der DDR.

Nach dem MfS vorliegenden Informationen drangen des Weiteren Angehörige der drei westlichen MI mit ihren Aufklärungsfahrzeugen unter grober Missachtung der Festlegungen der Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 19632 in 37 (66) Fällen – Rückgang um 43,9 % – in mit Verbotsschildern für Militärverbindungsmissionen3 (MVM) bzw. Sperrgebietsschildern gekennzeichnete Gebiete ein, woran Angehörige der MI der USA in 31 (61), Großbritanniens in fünf (3) und Frankreichs in einem Fall (2) Fällen beteiligt waren.

Das rechtswidrige Eindringen und Befahren von Sperrgebieten erfolgte u. a. in

[Objekt]

Fälle

Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße (Objekt der Grenztruppen der DDR)

16 (14)

Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße (Objekt der bewaffneten Organe der DDR)

6 (14)

Berlin-Treptow, Bouchéstraße (Objekt der Grenztruppen der DDR)

7 (10)

Vordergründig erfolgten die Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR, u. a. Eindringen in bzw. Befahren gesperrter Straßen und Gebiete sowie verkehrswidriges Halten durch Angehörige der drei westlichen MI, zur Realisierung von Aufklärungshandlungen insbesondere an militärischen Objekten der bewaffneten Organe der DDR und der GSSD, Transportwegen und Verladebahnhöfen der Deutschen Reichsbahn und anderen bedeutsamen Objekten und Einrichtungen.

Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember.1982 wurden nach dem MfS vorliegenden Hinweisen Angehörige der drei westlichen MI in insgesamt 1 523 (1 777) Fällen – das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres einem Rückgang um 14,3 % – an Objekten und Einrichtungen der GSSD, der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR sowie anderen bedeutsamen Einrichtungen festgestellt, darunter an

[Objekt]

Fälle

Objekten des MfS

638 (744)

Objekten der GSSD

299 (255)

Objekten der Grenztruppen der DDR

138 (156)

Objekten des MdI

89 (109)

Objekten der NVA

55 (117)

An diesbezüglichen Aufklärungshandlungen waren Angehörige der MI der USA in 702 (934) – Rückgang um 24,8 % –, der MI Großbritanniens in 628 (652) – Rückgang um 3,7 % – und der MI Frankreichs in 193 (191) Fällen beteiligt.

Schwerpunkte der Aufklärungstätigkeit bildeten vor allem die Objekte

der GSSD

  • Berlin-Karlshorst: 295 (250) Fälle

des MfS

  • Berlin-Treptow Schnellerstraße: 77 (144) Fälle

  • Berlin-Adlershof: 43 (67) Fälle

und der Grenztruppen der DDR

  • Berlin-Rahnsdorf Fürstenwalder Allee: 78 (74) Fälle

  • Berlin-Lichtenberg Hauptstraße: 30 (24) Fälle

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Ehrenparade der NVA anlässlich des 33. Jahrestages der Gründung der DDR4 setzten die Angehörigen der drei westlichen MI ihre Aufklärungstätigkeit an den An- und Abmarschstrecken, den Bereit-stellungsräumen und der Paradestrecke mit hoher Intensität fort. (vgl. hierzu Information des MfS Nr. 544/82 vom 9. November 1982).

Mittels mitgeführter Fototechnik wurden durch Angehörige der drei westlichen MI umfangreiche Film- und Fotoaufnahmen, darunter Aufnahmen militärtechnischer Details, getätigt.

Im Mittelpunkt der Aufklärungsaktivitäten standen vor allem Panzer vom Typ T 72, Geschoßwerfer, Fla-Raketen vom Typ »Kub« und »Krug«,5 130-mm-Kanonen mit Tatra-Zugmaschinen, SFL 152 mm sowie Transportladefahrzeuge für Raketen und Führungsfahrzeuge. Die größten Aktivitäten waren hierbei durch die Angehörigen der MI Großbritanniens festzustellen. Allein im Zeitraum vom 1. bis 8. Oktober 1982 erfolgten 34 Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen, durch 139 Angehörige der MI Großbritanniens zur Realisierung von Aufklärungshandlungen in die Hauptstadt der DDR, Berlin.

Nach dem MfS vorliegenden Informationen hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1982 zur Durchführung von Aufklärungshandlungen in

  • 273 (283) Fällen bis zwei Stunden – Rückgang 3,5 %

  • 155 (166) Fällen von zwei bis vier Stunden – Rückgang 6,6 %

  • 89 (70) Fällen über vier Stunden – Anstieg 27,1 %

in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.

Hierzu im Einzelnen:

Militärinspektion

bis 2 Stunden Fälle

2 bis 4 Stunden Fälle

über 4 Stunden Fälle

der USA

236 (250)

33 (32)

3 (3)

Großbritanniens

11 (8)

50 (59)

80 (66)

Frankreichs

26 (25)

72 (75)

6 (1)

Ausgewählte Beispiele über Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR sowie über die Durchführung von Aufklärungshandlungen durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin:

MI der USA

Durch Angehörige der USA-Armee wurden mit dem Aufklärungsfahrzeug BC 105 der MI der USA u. a. nachfolgende rechtswidrige Handlungen begangen:

Am 4. Oktober 1982, 19.11 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Mitte, Hinter dem Rathaus, im Halteverbot. Um 19.33 Uhr bzw. 19.36 Uhr missachteten die Insassen des Pkw in Berlin-Treptow, Bouchéstraße bzw. Elsenstraße, aufgestellte MVM-Verbotsschilder und fuhren in für sie gesperrte Gebiete.

Am 5. November 1982, 8.31 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Marzahn, Nähe Arnfriedweg am Bahndamm. Beide Insassen stiegen aus und tätigten Beobachtungshandlungen in Richtung der Anlagen der Deutschen Reichsbahn. 8.51 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei zweimal das Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) missachtet wurde.

Am 19. November 1982, in der Zeit von 11.38 Uhr bis 11.52 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) die Fahrtstrecke von Berlin-Mitte, Stralauer Straße über Stralauer Allee, Elsenbrücke, Köpenicker Landstraße nach Berlin-Schöneweide, Sterndamm, trotz Kolonnenverkehrs mit einer Geschwindigkeit von 80 bis 90 km/h (zugelassene Höchstgeschwindigkeit teilweise 70 km/h), wobei es mehrmals Spurwechsel in die Sicherheitsabstände anderer Fahrzeuge vornahm. Um 11.52 Uhr überquerte das Kfz in Berlin-Johannisthal bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage die Kreuzung Sterndamm/Südostallee in Richtung Königsheideweg.

Am 25. November 1982, in der Zeit von 9.10 Uhr bis 9.15 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) die Fahrtstrecke von Berlin-Lichtenberg, Hauptstraße über Rummelsburger Landstraße bis zur Straße An der Wuhlheide unter Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mit einer Geschwindigkeit von 80 bis 85 km/h, wobei mehrfach rücksichtslos Spurwechsel ohne Beachtung der Sicherheitsabstände anderer Fahrzeuge erfolgten. Um 9.45 Uhr tätigte ein Insasse des Kfz in Berlin-Karlshorst, Nähe Grundstück Nr. 36 der Kleingartenanlage Biesenhorst II, von einem dort befindlichen Wall aus Beobachtungshandlungen in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, auf der sich Militärtechnik der GSSD befand.

Durch Angehörige der USA-Armee wurden mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 102, u. a. folgende Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begangen:

Am 2. Oktober 1982, von 20.25 Uhr bis 20.45 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Prenzlauer Berg, Dimitroffstraße, Nähe Sport- und Erholungszentrum, im Halteverbot. Zwei Insassen entstiegen dem Kfz und beobachteten an der Kreuzung Leninallee6/Dimitroffstraße7 die Vorbeifahrt von Paradetechnik der NVA, wobei ein MI-Angehöriger Aufzeichnungen tätigte.

Am 8. November 1982, 14.02 Uhr, befuhren zwei Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) ab Höhe Waldowallee gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße8 und um 14.07 Uhr die gleichermaßen gesperrte Köpenicker Allee. Um 14.08 Uhr befuhr dass Kfz die mit einem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« gekennzeichnete Wiesengrundstraße. Um 14.12 Uhr missachteten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges in Berlin-Köpenick, Köpenicker Allee, die vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus sowie das Einfahrtverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) und bogen in die Hintereinfahrt zum Pionierpark Wuhlheide. 15.47 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Buch die mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichnete Schönerlinder Straße.

Am 7. Dezember 1982, um 14.20 Uhr, überholte das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Prenzlauer Berg, Prenzlauer Allee, zwei Fahrzeuge der GSSD, wobei der Beifahrer Fotoaufnahmen tätigte. Um 14.51 Uhr wendete das Fahrzeug verkehrswidrig in Berlin-Pankow, unmittelbar hinter dem Bahnübergang in der Hobrechtsfelder Chaussee.

Durch Angehörige der USA-Armee wurden mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 104, u. a. folgende rechtswidrige Handlungen begangen:

Am 13. Oktober 1982, um 15.50 Uhr, missachteten drei Insassen mit dem Aufklärungsfahrzeug das in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, aufgestellte MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein.

Am 29. Oktober 1982, 12.45 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg an einem Objekt des MdI im Halteverbot, wobei ein Angehöriger der MI der USA Fototechnik in Richtung des MdI-Objektes zum Einsatz brachte.

Am 2. November 1982 missachteten drei Angehörige der MI der USA zwischen 12.08 Uhr und 12.54 Uhr mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Treptow, Bouchéstraße und Elsenstraße, sowie in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße, aufgestellte MVM-Verbotsschilder und befuhren für sie gesperrte Gebiete.

Am 5. November 1982, 8.51 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei viermal das Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge«, davon zweimal (außer Anlieger) missachtet wurde.

Am 7. November 1982, 10.45 Uhr, und am 9. November 1982, 9.25 Uhr, fotografierten je zwei Insassen des Aufklärungsfahrzeugs in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg, während der Vorbeifahrt bzw. bei kurzem Halt das Objekt des Mdl.

Am 15. November 1982, von 14.28 Uhr bis 14.31 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Oberspree, Oberspreestraße, vor dem dort befindlichen Objekt der NVA, wobei ein Insasse aus dem Aufklärungsfahrzeug heraus in Richtung des Objektes fotografierte.

Am 17. November 1982, zwischen 14.33 Uhr und 15.20 Uhr, missachteten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges in Berlin-Treptow, Bouchéstraße und Elsenstraße sowie in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße, aufgestellte MVM-Verbotsschilder und befuhren für sie gesperrte Gebiete.

Am 18. November 1982 befuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) wiederum die durch MVM-Verbotsschilder gekennzeichneten Straßen in Berlin-Treptow, Bouchéstraße (11.42 Uhr), Elsenstraße (11.45 Uhr) und Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße (12.25 Uhr).

MI Großbritanniens

Durch Angehörige der britischen Armee wurden mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens 61 XB 47 u. a. folgende rechtswidrige Handlungen begangen:

Am 12. Oktober 1982, 9.13 Uhr, fuhr das Fahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße,9 langsam am Objekt der GSSD vorbei. In der Zeit von 10.29 Uhr bis 10.32 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee, verkehrswidrig im Halteverbot am Objekt der Grenztruppen der DDR. In beiden Fällen wurden die genannten Objekte durch einen Insassen des Aufklärungsfahrzeuges, der sich zum Zwecke der besseren Einsichtmöglichkeit in die Objekte bei geöffnetem Schiebedach auf den Vordersitz stellte, beobachtet.

Am 2. Dezember 1982, von 11.26 Uhr bis 11.53 Uhr und von 13.05 Uhr bis 13.17 Uhr, befand sich das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Karlshorst in der unmittelbaren Umgebung des Objektes der GSSD Hermann-Duncker-Straße. Dabei versuchten die Angehörigen der MI Großbritanniens außerhalb des Fahrzeuges Übungshandlungen von Angehörigen der GSSD und deren Militärtechnik aufzuklären, indem sie durch Spalte in der Begrenzungsmauer in das Objekt einsahen, Fotoaufnahmen tätigten sowie ein Tonaufzeichnungsgerät einsetzten. Zwischen 11.26 Uhr und 13.05 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide den Privatweg II, wobei in drei Fällen das Vorschriftszeichen Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (einmal außer berechtigte Kfz) missachtet wurde. Um 11.32 Uhr hielt das MI-Fahrzeug in Berlin-Karlshorst, Privatweg I, am Hintereingang des Objektes der GSSD verkehrswidrig im Halteverbot. Von 13.48 Uhr bis 13.52 Uhr umfuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Biesdorf von der Straße Alt Biesdorf aus in langsamer Fahrt das Objekt der NVA Köpenicker Straße, wobei zwei Insassen zum Zwecke der besseren Einsichtmöglichkeit in das Objekt auf dem Dach des MI-Fahrzeuges sitzend Beobachtungshandlungen vornahmen.

Am 7. Dezember 1982, 10.35 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Johannisthal die Straße Am Flugplatz und hielt bis 10.41 Uhr an der Umgrenzungsmauer des MfS-Objektes. Ein Angehöriger der britischen Armee verließ das Fahrzeug, stieg auf dort befindliche Heizungsrohre und fotografierte unter Verwendung eines Teleobjektivs in Richtung des MfS-Objektes. Während dieser Aufklärungshandlung stand ein weiterer Angehöriger der britischen Armee auf dem Dach des Aufklärungsfahrzeuges und tätigte Beobachtungshandlungen. Um 12.04 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf die mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichnete Biberpelzstraße und anschließend den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Lagunenweg.

Am 14. Dezember 1982, 10.34 Uhr bis 10.36 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Damm, zwei Militärfahrzeugen der Grenztruppen der DDR hinterher, wobei die Insassen Aufzeichnungen tätigten. Um 10.13 Uhr und 11.17 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Oberschöneweide den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I, wobei das aufgestellte Sperrgebietsschild missachtet wurde. Von 10.13 Uhr bis 10.15 Uhr hielt das Fahrzeug verkehrswidrig in Berlin-Karlshorst, Privatweg I, am Hintereingang des Objektes der GSSD im Halteverbot und befuhr um 13.39 Uhr den mit einem Sperrgebietsschild gekennzeichneten Heidecasinoweg.10

Am 15. Dezember 1982 parkte das Fahrzeug (drei Insassen) in der Zeit von 11.00 Uhr bis 11.08 Uhr, in Berlin-Johannisthal am Ende der Straße am Flugplatz in der Nähe der Begrenzung des Objektes des MfS. Der Beifahrer verließ das Fahrzeug, stieg zur Erlangung besserer Einsichtmöglichkeiten auf dort befindliche Heizungsrohre und beobachtete visuell Vorgänge und Militärtechnik auf dem Übungsplatz innerhalb des MfS-Objektes. Anschließend entnahm er dem Fahrzeug eine Fotokamera mit einem Objektiv größerer Brennweite und fotografierte auf dem Dach des Aufklärungsfahrzeuges stehend in Richtung Übungsplatz des MfS-Objektes.

Am 29. Dezember 1982, 10.16 Uhr, befuhr das Fahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Karlshorst verkehrswidrig die für alle Fahrzeuge gesperrte Robert-Siewert-Straße und hielt bis 10.20 Uhr an der Rückseite des Objektes der GSSD. Während dieser Zeit tätigte ein Insasse, auf dem Dach des Aufklärungsfahrzeuges stehend, visuell Beobachtungshandlungen in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn.

Durch Angehörige der britischen Armee wurden mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens 61 XB 49 u. a. nachfolgende Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begangen:

Am 2. November 1982, 11.17 Uhr: überquerte das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Friedrichshain bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage die Kreuzung Leninallee/Conrad-Blenkle-Straße in Richtung Marzahn, wobei der Verkehr im Kreuzungsbereich erheblich gefährdet wurde.

Am 23. November 1982, 11.23 Uhr, fotografierten Insassen des Aufklärungsfahrzeugs in Berlin-Müggelheim das Antennenbau-Versuchsgelände des VEB Funkwerk Berlin-Köpenick. Um 11.35 Uhr befuhr das Fahrzeug verkehrswidrig die für alle Kraftfahrzeuge gesperrte Straße Am Müggelberg.

Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begingen Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens 58 XB 66 u. a.:

Am 3. November 1982, von 13.58 Uhr bis 14.14 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Karlshorst an der Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn. Während dieser Zeit suchten die Angehörigen der britischen Armee die nähere Umgebung ab, sammelten herumliegende Gegenstände (Stoff- und Papierreste, alte Bücher), und verstauten diese im Kofferraum des Fahrzeuges.

Am 15. Dezember 1982, 12.16 Uhr, befuhr das Fahrzeug (fünf Insassen) in Berlin-Oberschöneweide verkehrswidrig den Privatweg I, wobei das Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger). sowie das aufgestellte Sperrgebietsschild missachtet, wurden.

Durch Angehörige der britischen Armee wurden mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens 58 XB 74 u. a. folgende Rechtsverletzungen begangen:

Am 23. November 1982, 14.52 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) verkehrswidrig in Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee, vor dem Eingangstor des MfS-Objektes im Halteverbot. Um 15.00 Uhr passierte das Fahrzeug in Berlin-Köpenick bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage nach erfolgter Einordnung in die Linksabbiegerspur verkehrswidrig die Kreuzung Müggelheimer Straße/Amtsstraße, wobei der Verkehr im Kreuzungsbereich erheblich gefährdet wurde.

MI Frankreichs

Am 23. Oktober 1982, 11.47 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug 651–0477 (vier Insassen) in Berlin-Karlshorst unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung geradeaus von der Hermann-Duncker-Straße nach links in die Wandlitzstraße.

Am 4. November 1982, 16.13 Uhr, befuhr das gleiche Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs die Autobahn in Richtung Dresden. Circa 100 m nach der Stadtgrenze der Hauptstadt der DDR, Berlin, hielt das Fahrzeug verkehrswidrig im Halteverbot. 16.14 Uhr wendete das Fahrzeug verkehrswidrig, wobei zwei Sperrlinien auf der Autobahn überfahren wurden.

Am 18. November 1982, 8.45 Uhr, verwehrte das gleiche Fahrzeug in Berlin-Mitte, Friedrich-Ecke Oranienburger Straße einer Straßenbahn der Linie 63 verkehrswidrig die Vorfahrt und zwang diese zu starkem Bremsen, wodurch eine erhebliche Gefährdung der Fahrgäste der Straßenbahn verursacht wurde.

Am 1. November 1982, 11.26 Uhr bis 11.27 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs 671–0052 (vier Insassen) verkehrswidrig in Berlin-Niederschöneweide, Schnellerstraße, an einem Objekt der bewaffneten Organe der DDR im Halteverbot. Dabei tätigten die Insassen Aufzeichnungen von aus dem Objekt fahrenden Fahrzeugen.

Von 12.46 Uhr bis 12.49 Uhr folgte das Aufklärungsfahrzeug von Berlin-Oberschöneweide, Straße An der Wuhlheide bis zur Hauptstraße einem Militärfahrzeug der Grenztruppen der DDR, wobei durch die Insassen wiederum Aufzeichnungen vorgenommen wurden.

Am 17. November 1982, von 10.39 Uhr bis 10.50 Uhr, parkte das gleiche Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Köpenick, Hoppendorfer Straße, verkehrswidrig vor dem Hintereingang des Ministeriums für Wissenschaft und Technik im Parkverbot, wobei die Insassen Aufzeichnungen anfertigten.

Am 1. Dezember 1982, 15.25 Uhr. bog das Aufklärungsfahrzeug 641–0866 der MI Frankreichs (vier Insassen) bei rücksichtsloser Behinderung des vorfahrtberechtigten Gegenverkehrs in Berlin-Biesdorf von der Straße Alt Biesdorf links in die Globsower Straße11 ein. Um 16.01 Uhr hielt das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße, Nähe Objekt der GSSD, verkehrswidrig im Halteverbot und befuhr um 16.04 Uhr unter Missachtung des Vorschriftszeichens »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« den Hegemeisterweg.

Am 5. Dezember 1982, 10.35 Uhr. missachteten die Angehörigen der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs 651–0478 (vier Insassen) das in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, aufgestellte MVM-Verbotsschild und befuhren für sie gesperrtes Gebiet.

Anlage 1 zur Information Nr. 52/83

Übersicht zum Umfang und zur Entwicklung der Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrigen Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1982 im Verhältnis zum gleichen Zeitraum des Jahres 1981

Nach dem MfS vorliegenden Informationen reisten in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1982 insgesamt 143 605 (120 507)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritannien und Frankreichs, davon 141 082 (118 607) Angehörige mit 28 602 (22 455) Pkw bzw. Kraftomnibussen sowie 2 523 (1 900) Angehörige zu Fuß in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 19 325 (19 131) Militärpersonen mit 5 765 (5 691) Militärfahrzeugen.

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist damit lediglich ein geringfügiger Anstieg der Anzahl der eingereisten Militärangehörigen sowie der Anzahl der mit Militärfahrzeugen erfolgen Einfahrten in die Hauptstadt der DDR, Berlin, festzustellen.

* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf das Jahr 1981. [Original-Fußnote]

Unter den Einreisenden befanden sich 5 977 (5 825) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 2 105 (2 126) Aufklärungsfahrzeugen; davon 2 632 (2 644) Angehörige der MI der USA mit 1 163 (1 202) Kfz, 1 950 (1 771) Angehörige der MI Großbritanniens mit 559 (538) Kfz, 1 395 (1 410) Angehörige der MI Frankreichs mit 383 (386) Kfz.

Daraus ergibt sich eine nahezu gleichbleibende Tendenz der Anzahl der eingereisten Angehörigen der MI der USA und Frankreichs, ein Rückgang der erfolgten Einfahrten der Angehörigen der MI der USA um 3,2 % sowie ein Anstieg der Anzahl der eingereisten Angehörigen der MI Großbritanniens um 10,11 und der mit Aufklärungsfahrzeugen erfolgten Einfahrten um 3,9 %.

Seit dem Jahre 1976 ergibt sich nach dem MfS vorliegenden Informationen bezüglich des Umfanges der jährlich erfolgten Einreisen durch Angehörige mit Aufklärungsfahrzeugen der drei westlichen MI eine insgesamt rückläufige Tendenz. Hierzu folgende Übersicht:

Zeitraum

Angehörige der drei westlichen MI

Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen

1976

8 336

2 416

1977

7 393

2 313

1978

6 315

2 343

1979

6 293

2 246

1980

6 058

2 143

1981

5 825

2 126

1982

5 977

2 105

Gegenüber dem Jahre 1976 ist somit ein Rückgang der Anzahl der eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI um 2 359 Angehörige (28,3 %) sowie der erfolgten Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen um 311 (12,9 %) zu beobachten.

Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch Angehörige der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 31, Dezember 1982 während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, in 1 200 (1 443) Fällen – Rückgang gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1981 um 16,8 % unter Missachtung der ihnen obliegenden Rechte und Pflichten Rechtsvorschriften der DDR verletzt, davon durch Angehörige der MI

[Militärinspektion]

Fälle

der USA

620 (956)

Großbritanniens

501 (393)

Frankreichs

79 (94)

Während sich die Anzahl der durch Angehörige der MI der USA und Frankreichs begangenen Rechtsverletzungen um 35,1 % bzw. 16 % verringerte, stieg die Begehung derartiger rechtswidriger Handlungen durch Angehörige der MI Großbritanniens um 27,5 %, wobei insbesondere Fälle des rücksichtslosen und provokatorischen Verhaltens durch Angehörige dieser MI in Verbindung mit Verletzungen der StVO erheblich zugenommen haben.

Bezüglich begangener Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR ist seit dem Jahre 1976 nachfolgende Entwicklungstendenz festzustellen:

Zeitraum

Anzahl der Rechtsverletzungen

davon durch Angehörige der MI der USA

davon durch Angehörige der MI der Großbritanniens

davon durch Angehörige der MI der Frankreichs

1976

2 287

1 559

589

139

1977

1 598

869

640

89

1978

1 488

651

717

120

1979

1 292

483

731

78

1980

1 063

402

591

70

1981

1 443

956

393

94

1982

1 200

620

501

79

Von den insgesamt im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1982 getroffenen Feststellungen zu Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR wurden in 981 (1 132) Fällen – Rückgang gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1981 um 13,3 % von Angehörigen der drei westlichen MI Verstöße gegen die StVO der DDR begangen, woran Angehörige der MI Großbritanniens in 476 (360) – Anstieg um 32 % – der USA in 429 (685) – Rückgang um 37,4 % – und Frankreichs in 76 (87) Fällen – Rückgang um 12,6 % – Fällen beteiligt waren.

Im gleichen Zeitraum drangen des Weiteren Angehörige der drei westlichen MI unter Missachtung der Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963 in 218 (310) Fällen – Rückgang gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1981 um 29,7 % rechtswidrig in mit MVM-Verbots- bzw. Sperrgebietsschildern gekennzeichnete Gebiete ein, davon

Angehörige der MI der USA: 191 (271) Fälle;

Angehörige der MI Großbritanniens: 25 (33) Fälle;

Angehörige der MI Frankreichs: 2 (6) Fälle.

Während des Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wurden nach dem MfS vorliegenden Informationen in 7 253 (7 703) Fällen – Rückgang um 5,8 % – Feststellungen über das Vorbeifahren und Halten von MI-Fahrzeugen an militärischen Objekten der GSSD, der bewaffneten Organe der DDR sowie anderen bedeutsamen Objekten und Einrichtungen getroffen.

Insgesamt waren daran Angehörige der MI der USA in 3 615 (4 424), der MI Großbritanniens in 2 956 (2 585) und Frankreichs in 682 (694) Fällen beteiligt.

In diesem Zusammenhang wurden durch die Angehörigen der MI der USA, Großbritanniens und Frankreichs – wie bereits in den Vorjahren – mit unterschiedlicher Intensität Beobachtungshandlungen durchgeführt sowie Aufzeichnungen, Film- und Fotoaufnahmen getätigt, darunter u. a. an

[Objekte]

Fälle

Objekten des MfS

3 160 (2 909)

Objekten der GSSD

1 273 (1 218)

Objekten der Grenztruppen der DDR

698 (706)

Objekten des Mdl

412 (497)

Objekten der NVA

350 (462)

Schwerpunkte der Aufklärungstätigkeit bildeten Objekte und Einrichtungen in Berlin-Rahnsdorf und Berlin-Karlshorst.

Zur Durchführung von Aufklärungsfahrten in der Hauptstadt der DDR, Berlin, hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1982 in

  • 1 164 (1 098) Fällen bis zwei Stunden,

  • 544 (723) Fällen von zwei bis vier Stunden,

  • 397 (305) Fällen über vier Stunden

auf.

Hierzu folgende Obersicht:

Militärinspektion

bis 2 Stunden Fälle

2 bis 4 Stunden Fälle

über 4 Stunden Fälle

der USA

1 007 (993)

131 (197)

25 (12)

Großbritanniens

23 (24)

173 (226)

363 (288)

Frankreichs

134 (81)

240 (300)

9 (5)

Anlage 2 zur Information Nr. 52/83

Schuldhaft verursachte Verkehrsunfälle durch Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA und Großbritanniens

Am 28. November 1982, 11.00 Uhr, verursachte der Fahrer des Privatfahrzeuges der USA (drei Insassen), Kennzeichen [Nr.], Typ VW Golf, in Berlin-Prenzlauer Berg, Schwedter-/Choriner Straße, schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der Angehörige der US-Armee befuhr die Linksabbiegerspur der Schwedter Straße in Richtung Schönhauser Allee und prallte an der Kreuzung Choriner Straße unter Missachtung des Vorschriftszeichens »Halt – Vorfahrt gewähren« gegen einen den Kreuzungsbereich passierenden Pkw aus der Hauptstadt der DDR, Berlin.

Infolge des Aufpralles erlitten zwei Insassen des Pkw aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, sowie ein Angehöriger der US-Armee Verletzungen und mussten im Krankenhaus Dimitroffstraße bzw. Friedrichshain medizinisch versorgt werden.

Es entstand insgesamt ein Sachschaden von ca. 10 000 Mark, davon 5 000 Mark am Kraftfahrzeug aus der Hauptstadt der DDR, Berlin.

Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 4. Dezember 1982, 11.35 Uhr. verursachte der Fahrer des britischen Privatfahrzeuges (drei Insassen), Kennzeichen [Nr.], Typ VW Käfer, in Berlin-Mitte, Marx-Engels-Brücke,12 schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der Angehörige der britischen Armee befuhr mit dem Privatfahrzeug die rechte Fahrspur der Straße Unter den Linden in Richtung Karl-Liebknecht-Straße. Auf der Marx-Engels-Brücke wechselte der Fahrzeugführer ohne Beachtung des übrigen Fahrzeugverkehrs in die mittlere Fahrspur, wobei das Fahrzeug mit einem in dieser Fahrspur fahrenden Pkw aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, seitlich kollidierte.

Am Pkw aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, entstand ein Sachschaden von ca. 100 Mark. Die Unfallaufnahme erfolgte durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei.

Am 28. Dezember 1982, 11.30 Uhr, verursachte die Fahrerin des amerikanischen Privatfahrzeuges (zwei Insassen), Kennzeichen [Nr.], Typ Datsun, in Berlin-Mitte, Parkplatz Scharrenstraße, schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Die Angehörige der US-Armee parkte das Privatfahrzeug unter Missachtung der vorgeschriebenen Parkordnung auf dem genannten Parkplatz. Während ein Pkw aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, das Privatfahrzeug passierte, öffnete die Beifahrerin des Privatfahrzeuges die Fahrzeugtür, wobei der Pkw aus der Hauptstadt beschädigt wurde.

Am Pkw aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, entstand ein Sachschaden von ca. 1 000 Mark. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

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    Information Nr. 82/83 über den mangelhaften Zustand technischer Anlagen in der Deutschen Staatsoper Berlin und mögliche Auswirkungen auf die Durchführung politisch bedeutsamer Veranstaltungen

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    25. Februar 1983
    Information Nr. 81/83 über ein geplantes »Friedensseminar« am 5./6. März 1983 durch Personen um Pfarrer Eppelmann – Hauptstadt Berlin