Vorkommnisse westliche Besatzungstruppen (3)
15. September 1983
Information Nr. 271/83 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1983
Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1983 reisten insgesamt 38 396 (34 111)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 7 445 (6 561) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein; darunter 5 475 (4 954) Militärpersonen mit 1 564 (1 393) Militärfahrzeugen.1
* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1982. [Original-Fußnote]
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres erhöhte sich damit weiter die Anzahl der insgesamt von Westberlin aus in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der westlichen Besatzungstruppen um 12,6 % bei einem gleichzeitigen Anstieg der Anzahl der Kfz-Einfahrten um 13,5 %.
Unter diesen Einreisenden befanden sich 1 408 (1 412) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs, die 508 (501) Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, durchführten, davon
[Militärinspektion] | Angehörige | Kraftfahrzeuge |
---|---|---|
MI der USA | 607 (650) | 275 (288) |
MI Großbritanniens | 446 (415) | 135 (120) |
MI Frankreichs | 355(347) | 98 (93) |
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist damit eine nahezu gleichbleibende Tendenz in der Anzahl sowohl der durchgeführten Aufklärungsfahrten als auch der mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI festzustellen, wobei die Anzahl der Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen durch Angehörige der MI der USA mit einem Anteil von 54,1 % an den Gesamteinfahrten weiterhin den Schwerpunkt bildet.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch die Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1983 in 346 (256) Fällen unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, Rechtsvorschriften der DDR verletzt, woran Angehörige der MI der USA in 184 (139) Fällen, Großbritanniens in 121 (110) Fällen, Frankreichs in 41 (7) Fällen beteiligt waren.
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1982 ist damit bei den durch Angehörige der drei westlichen MI begangenen rechtswidrigen Handlungen ein Anstieg um 35,2 % festzustellen, der insbesondere durch Angehörige der MI der USA und Frankreichs verursacht wurde. Nahezu versechsfacht haben sich die von Angehörigen der MI Frankreichs begangenen Rechtsverletzungen. Ihr Anteil an der Gesamtzahl liegt jedoch mit ca. 12 % erheblich unter dem Durchschnitt.
Von den insgesamt im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1983 getroffenen 346 Feststellungen der Verletzung von Rechtsvorschriften der DDR entfallen 312 (201) auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR, woran Angehörige der MI der USA in 160 (90), Großbritanniens in 115 (104) und Frankreichs in 37 (7) Fällen beteiligt waren.
Die Verletzungen der StVO der DDR durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten beinhalten im Wesentlichen:
[Verstöße] | Fälle |
---|---|
Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO) | 197 (122) |
Halten im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO) | 48 (44) |
verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen (Verstoß gegen §§ 6, 10, 11 und 15 StVO) | 45 (9) |
Nach dem MfS vorliegenden Hinweisen wurden durch Angehörige der MI der USA mit den Aufklärungsfahrzeugen BC 104 und BC 105 in 68 bzw. 38 Fällen sowie durch Angehörige der MI Großbritanniens mit dem Aufklärungsfahrzeug 61 XB 47 in 55 Fällen am häufigsten derartige Verstöße gegen die StVO der DDR verursacht.
Weiteren Feststellungen zufolge drangen Angehörige der drei westlichen MI mit ihren Aufklärungsfahrzeugen unter grober Missachtung der Bestimmungen der Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 19632 in 34 (55) Fällen – Rückgang um 38,2 % – in mit Verbotsschildern für Militärverbindungsmissionen3 (MVM) sowie Sperrschildern gekennzeichnete Gebiete ein, woran Angehörige der MI der USA in 24 (49), Großbritanniens in sechs (6) und Frankreichs in vier (0) Fällen beteiligt waren. Das rechtswidrige Eindringen und Befahren dieser Sperrgebiete erfolgte u. a. in
[Verstöße] | Fällen |
---|---|
Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße (Objekt der bewaffneten Organe der DDR) | 14 (15) |
Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm (Objekt der bewaffneten Organe der DDR) | 9 (3) |
Erneut musste durch die zuständigen Organe der DDR festgestellt werden, dass die Verstöße gegen die StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963, insbesondere das Eindringen bzw. Befahren gesperrter Straßen und Gebiete sowie verkehrswidriges Halten an zur Realisierung von Beobachtungshandlungen geeigneten Standorten, zur Durchführung von Aufklärungshandlungen vor allem an militärischen Objekten, Transportwegen und Verladebahnhöfen der Deutschen Reichsbahn und anderen bedeutsamen Einrichtungen und Anlagen erfolgten.
Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1983 wurden Angehörige der drei westlichen MI in insgesamt 1 726 (1 665) Fällen – das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres einem Anstieg um 3,7 % – an Objekten und Einrichtungen der GSSD, der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR sowie anderen bedeutsamen Einrichtungen festgestellt, darunter an
[Objekte] | Fälle |
---|---|
Objekten des MfS | 713 (775) |
Objekten der GSSD | 385 (280) |
Objekten des MdI | 98 (211) |
Objekten der Grenztruppen der DDR | 186 (167) |
Objekten der NVA | 53 (155) |
Im Einzelnen waren daran Angehörige der MI der USA in 746 (911) – das entspricht einem Rückgang gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1982 um 18,1 % – der MI Großbritanniens in 757 (587). Fällen Anstieg um 29 % – und Frankreichs in 223 (167) Fällen – Anstieg um 33,5 % – beteiligt.
Diese Aufklärungshandlungen konzentrierten sich vor allem auf die Objekte
der GSSD
- –
Berlin-Karlshorst: 380 Fällen
des MfS
- –
Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee: 104 Fällen
- –
Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee: 47 Fällen
- –
Berlin-Treptow, Schnellerstraße: 40
der Grenztruppen der DDR
- –
Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee: 108
- –
Berlin-Lichtenberg, Hauptstraße: 48
Zur Durchführung von Aufklärungshandlungen hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI in
- –
257 (302) Fällen bis zwei Stunden,
- –
154 (126) Fällen von zwei bis vier Stunden 97 (73),
- –
Fällen über vier Stunden
in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Hierzu im Einzelnen:
Militärinspektion | Fälle bis 2 Stunden | Fälle 2 bis 4 Stunden | Fälle über 4 Stunden |
---|---|---|---|
der USA | 237 (264) | 38 (23) | 0 (1) |
Großbritannien | 6 (2) | 33 (47) | 96 (71) |
Frankreichs | 14 (36) | 83 (56) | 1 (1) |
Ausgewählte Beispiele über die Durchführung von Aufklärungshandlungen sowie über Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin:
MI der USA
Angehörige der USA-Armee begingen mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 102, u. a. folgende rechtswidrige Handlungen:
Am 17. Juni 1983, 8.24 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Karlshorst von der Hermann-Duncker-Straße4 aus den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Parkplatz gegenüber dem Krankenhaus der GSSD und anschließend von dort aus einen für alle Kraftfahrzeuge gesperrten Weg zum Eichgestell. Um 8.25 Uhr missachteten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges im Heidecasinoweg das dort aufgestellte Sperrgebietsschild und befuhren für sie gesperrtes Gebiet. Kurz danach hielt der Pkw am Hintereingang des dortigen Objektes der GSSD verkehrswidrig im Halteverbot.
Am 22. Juni 1983, 10.16 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Köpenick, Köpenicker Allee trotz geschlossener Halteschranke, ca. 30 Sekunden vor Passieren eines Güterzuges verkehrsgefährdend den Bahnübergang am S-Bahnhof Wuhlheide.
Mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 104, wurden durch Angehörige der USA-Armee u. a. nachfolgende Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR begangen:
Am 15. April 1983, 9.37 Uhr, missachteten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges (zwei Uniformierte) in Berlin-Köpenick beim Linksabbiegen von der Wendenschlossstraße in die Salvador-Allende-Straße in rücksichtsloser und in erheblichem Maße verkehrsgefährdender Fahrweise die Vorfahrt eines Busses der Linie 68 und eines DDR-Pkw. Beide DDR-Fahrzeuge waren zu einer Notbremsung gezwungen, um einen Verkehrsunfall abzuwenden. Von 10.10 Uhr bis 10.21 Uhr befuhr das MI-Fahrzeug in Berlin-Köpenick einen für alle Kraftfahrzeuge gesperrten Waldweg, wobei durch den Beifahrer bei mehrmaligem Halt vom Fahrzeug aus Fototechnik in Richtung des Geländes des Funkamtes Köpenick zum Einsatz gebracht wurde. Um 10.27 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Köpenick, Jägerstraße am Tor des Funkamtes Köpenick. Der Beifahrer verließ das Aufklärungsfahrzeug, begab sich an das Tor des genannten Objektes und richtete von diesem Standort aus Fototechnik gegen das Objekt. Bei einem erneuten Halt von 10.34 Uhr bis 10.37 Uhr, Nähe Attinghausenweg, wiederholten sich gleichartige Aufklärungshandlungen der Insassen vom MI-Fahrzeug aus.
Am 11. Mai 1983, 13.13 Uhr, missachteten zwei Insassen des Aufklärungsfahrzeuges in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße das dort aufgestellte MVM-Verbotsschild, befuhren für sie gesperrtes Gebiet und hielten vor dem Tor des Objektes der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot.
Am 19. Mai 1983, 9.35 Uhr, stand das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Mahlsdorf in der für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Neudammer Straße. Der Beifahrer verließ das MI-Fahrzeug, begab sich zur Begrenzungsmauer des dortigen MfS-Objektes und richtete über die Objektbegrenzung hinweg Fototechnik gegen das Objekt.
Um 9.37 Uhr verließ der Beifahrer in der Wolfsberger Straße abermals das Aufklärungsfahrzeug und nahm durch den Zaun der Objektbegrenzung Einsicht in das Objektinnere.
Am 16. Juni 1983, von 9.53 Uhr bis 9.54 Uhr, stand das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße5 auf dem für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Parkplatz gegenüber dem Krankenhaus der GSSD. Dabei realisierte der Beifahrer unter Einsatz von Fototechnik Aufklärungshandlungen gegenüber sowjetischen Militärfahrzeugen, die auf das Gelände des GSSD-Krankenhauses fuhren. Voll 9.55 Uhr bis 9.56 Uhr stand das MI-Fahrzeug auf dem für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Parkplatz an der Trabrennbahn Karlshorst. Der Beifahrer verließ das Aufklärungsfahrzeug und brachte Fototechnik mit einem Objektiv langer Brennweite in Richtung Sportgarten des Objektes der GSSD zum Einsatz, in dem GSSD-Angehörige eine militärische Spezialausbildung durchführten. Von. 9.58 Uhr bis 10.00 Uhr parkte das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I am Hintereingang des Objektes der GSSD rechtswidrig im Halteverbot. Drei Angehörige der USA-Armee verließen das Aufklärungsfahrzeug, begaben sich zur Objektbegrenzung und führten visuelle Aufklärungshandlungen gegen das Objekt durch. Unter Missachtung des Einfahrverbotes für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) befuhr das Aufklärungsfahrzeug um 10.13 Uhr in Berlin-Karlshorst den Biesenhorster Weg sowie die Wiesengrundstraße, wobei um 10.14 Uhr und 10.15 Uhr jeweils die Vorschriftszeichen Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (einmal außer Anlieger) missachtet wurden. Um 10.15 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug an der geschlossenen Schranke zur Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn an, Insassen des Fahrzeuges öffneten die Schranke, worauf das Fahrzeug rückwärts zur Verladeeinrichtung fuhr. Um 10.18 Uhr verließ das Aufklärungsfahrzeug diese Position, wobei die Schranke von den Angehörigen der USA-Armee wieder geschlossen wurde.
Am 18. Juni 1983, von 8.05 Uhr bis 8.25 Uhr, entwickelten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges (zwei Uniformierte) intensive Aktivitäten zur Aufklärung einer in Berlin-Friedrichshain, Bereich Leninplatz6/Friedensstraße/Am Friedrichshain bereitgestellten Fahrzeugkolonne der Kampfgruppen der Arbeiterklasse,7 wobei der Beifahrer des MI-Fahrzeuges den gesamten Konvoi im Detail fotografierte. Als die Fahrzeugkolonne sich in Richtung Mollstraße in Bewegung setzte, reihte sich das Aufklärungsfahrzeug in den Konvoi der Kampfgruppenfahrzeuge ein und die Insassen setzten intensiv ihre Aufklärungshandlungen fort.
Mehrere Versuche der eingesetzten Regulierungskräfte sowie Funkstreifenwagen der VP-Inspektion Berlin-Mitte, durch entsprechende Regulierungsmaßnahmen das MI-Fahrzeug abzuweisen, wurden demonstrativ missachtet. Unter Begehung zahlreicher grober Verstöße gegen die StVO der DDR wurden durch eine extrem provokatorische Fahrweise der Angehörigen der USA-Armee mehrmals vorsätzlich Gesundheit und Leben von Regulierungskräften gefährdet. Der stellvertretende Leiter der Verkehrspolizei der VP-Inspektion Mitte, der sich nur durch eine schnelle Reaktion vor einem Überrollen durch das Aufklärungsfahrzeug bewahren konnte, wurde bei einem dieser provokatorischen Fahrmanöver der Angehörigen der USA-Armee verletzt und musste im Krankenhaus der VP medizinisch versorgt werden.
Verstöße gegen Rechtsvorschriften der DDR begingen Angehörige der USA-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 105, u. a.:
Am 13. April 1983, von 9.01 Uhr bis 9.03 Uhr sowie von 9.04 Uhr bis 9.06 Uhr, befand sich das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Marzahn, Geraldweg bzw. Arnfriedweg. Die Angehörigen der USA-Armee verließen jeweils das Aufklärungsfährzeug, begaben sich auf die dortigen Gleisanlagen der Deutschen Reichsbahn und beobachteten mithilfe eines Fernglases das Bahngelände.
Am 16. Mai 1983, von 13.40 Uhr bis 13.45 Uhr, befand sich das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Köpenick im Waldgebiet an der Straße Unter den Birken, am Tor 2 des dort im Bau befindlichen Objektes der Kampfgruppen der Arbeiterklasse. Aus dem Fahrzeug heraus richtete der Beifahrer Fototechnik in Aufnahmeposition gegen das genannte Objekt. Bei abermaligem Halt des Aufklärungsfahrzeuges am Tor 1 der Baustelle wiederholte ein Angehöriger der USA-Armee die gleiche Aufklärungshandlung, nachdem er zu diesem Zwecke kurzzeitig das Fahrzeug verlassen hatte.
Am 17. Mai 1983, 9.42 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Rahnsdorf die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Biberpelzstraße und hielt dort. Aus dem Fahrzeug heraus brachte der Beifahrer Fototechnik in Richtung abgestellter Militärfahrzeuge vor den Garagen des dortigen Objektes der Grenztruppen der DDR zum Einsatz. Um 9.44 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in dem ebenfalls für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Lagunenweg. Auch von dieser Position aus entwickelte der Beifahrer gleichartige Aufklärungsaktivitäten gegen das genannte Objekt.
Am 1. Juni 1983, von 10.54 Uhr bis 10.55 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Blankenburg, Blankenburger Pflasterweg, vor dem dortigen Objekt des MdI verkehrswidrig im Halteverbot.
Am 22. Juni 1983, 10.50 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide einen für alle Fahrzeuge gesperrten Querweg vom Privatweg II zum Privatweg I und bog um 10.52 Uhr vom Privatweg I unter Missachtung der dort vorgeschriebenen Fahrtrichtung »Rechts nach links« in die Straße An der Wuhlheide ein.
MI Großbritanniens
Durch Angehörige der britischen Armee wurden mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 61 XB 47, u. a. folgende rechtswidrige Handlungen begangen:
Am 11. April 1983, 11.45 Uhr bis 11.50 Uhr, befand sich das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Buchholz, Bucher Straße/Autobahnbrücke an der Abfahrt zur dortigen Kleingartenanlage. Zwei Angehörige der britischen Armee tätigten außerhalb des Aufklärungsfahrzeuges Fotoaufnahmen in Richtung eines sich nähernden Funkstreifenwagens der Deutschen Volkspolizei.
Am 13. April 1983, 11.41 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Karlshorst die ab Zwieseler Straße für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Robert-Siewert-Straße und hielt um 11.42 Uhr am dortigen Objekt der GSSD. Drei Angehörige der britischen Armee verließen das Fahrzeug, begaben sich zur Rückseite des GSSD-Objektes und tätigten visuell Aufklärungshandlungen, indem sie durch Schlitze im Tor bis 11.45 Uhr Einsicht in das Objektinnere nahmen. Von 12.46 Uhr bis 12.53 Uhr stand das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Marzahn, Straße Alt Biesdorf auf dem Trümmerberg gegenüber dem Objekt der NVA, Köpenicker Straße. Zum Zwecke der Gewinnung günstigerer Aufklärungsmöglichkeiten bestiegen alle Insassen das Dach des MI-Fahrzeuges, beobachteten intensiv das NVA-Objekt mithilfe eines Fernglases und brachten Fototechnik in Richtung des Objektes und dort abgestellter Militärtechnik zum Einsatz.
Am 15. April 1983, 10.08 Uhr, stand das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Adlershof, Eisenhutweg/Nähe Akeleiweg. Drei Angehörige der britischen Armee beobachteten mithilfe eines Fernglases auf dem Dach des MI-Fahrzeuges stehend das Ausbildungsgelände des MfS-Objektes in Nähe der Straße Am Flugplatz sowie das Grenzgebiet gegenüber dem Akeleiweg und brachten Fototechnik in genannte Richtungen in Aufnahmeposition. Von 10.40 Uhr bis 10.45 Uhr befand sich das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Marzahn, Nähe Balzerweg am Bahndamm. Zwei Uniformierte verließen das MI-Fahrzeug, begaben sich in Richtung Rangierbahnhof Wuhlheide, bestiegen zum Zwecke der Erlangung besserer Aufklärungsmöglichkeiten einen Erdwall und brachten Fototechnik in Richtung auf einen Zug verladener Militärtechnik der NVA zum Einsatz. Von 10.47 Uhr bis 10.55 Uhr wiederholten zwei Angehörige der britischen Armee bei erneutem Halt Nähe Geraldweg auf dem Dach des Fahrzeuges stehend gleichartige Aufklärungsaktivitäten gegenüber dem genannten Militärtransport. Unter Ausnutzung der erhöhten Position vom Dach des MI-Fahrzeuges aus erfolgten weitere Einsichtnahmen von 11.46 Uhr bis 11.50 Uhr in das Objekt der NVA Köpenicker Straße von der Ostseite her sowie von 11.56 Uhr bis 11.58 Uhr in Berlin-Mahlsdorf von der Wolfsburger Straße aus in das dort befindliche Objekt des MfS.
Am 8. Juni 1983, 10.55 Uhr bis 10.57 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Köpenick neben den Gleisanlagen Nähe S-Bahnhof Wuhlheide. Um 10.56 Uhr fotografierte ein Angehöriger der britischen Armee vom MI-Fahrzeug aus die einzelnen Waggons eines aus Richtung Rangierbahnhof Wuhlheide kommenden Containerzuges der Deutschen Reichsbahn. Um 11.00 Uhr verließen zwei Angehörige der britischen Armee in Berlin-Biesdorf, Nähe Hadubrandweg das Aufklärungsfahrzeug, begaben sich auf das Gelände der Deutschen Reichsbahn und fotografierten einen zur Abfahrt bereitstehenden Zug mit verladener Militärtechnik. Der Beifahrer des Aufklärungsfahrzeuges bestieg einen Waggon und versuchte, ein darauf befindliches Militärfahrzeug der NVA mit Spezialaufbau zu öffnen, was jedoch fehlschlug. Um 11.30 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide einen für alle Fahrzeuge gesperrten Querweg vom Privatweg I zum Privatweg II, wobei bei mehrmaligem kurzen Halt durch den Beifahrer Fototechnik gegen Angehörige der GSSD und der Kampfgruppen der Arbeiterklasse zum Einsatz kam, die auf der dortigen Freifläche eine militärische Spezialausbildung durchführten.
Am 21. Juni 1983, zwischen 7.40 Uhr und 7.50 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Falkenberg, Ahrensfelder Chaussee vor dem dortigen Objekt des MdI. Um 8.18 Uhr hielt das Fahrzeug in Berlin-Blankenburg, Blankenburger Pflasterweg vor dem Objekt des MdI verkehrswidrig im Halteverbot. In beiden Fällen wurde aus dem Aufklärungsfahrzeug heraus Fototechnik gegen die genannten Objekte gerichtet.
MI Frankreichs
Am 16. Juni 1983, 15.33 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug des MI Frankreichs (vier Insassen), 651–0489, in Berlin Weißensee aus der Geradeausspur der Klement-Gottwald-Allee8 links in die Lichtenberger Straße und behinderte dabei erheblich den nachfolgenden Verkehr.
Am 28. Juni 1983, 10.26 Uhr, passierte das gleiche Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin Köpenick bei geschlossener Halbschranke und in Betrieb befindlicher Warnblinkanlage verkehrsgefährdend den Bahnübergang am S-Bahnhof Wuhlheide.
Am 12. April 1983, 15.19 Uhr, wechselte das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) der MI Frankreichs, 671–0052, in Berlin-Mitte im Stauraum der Kreuzung Karl-Liebknecht-Straße/Alexanderplatz von der Geradeausspur in die Linksabbiegerspur, überfuhr dabei eine Sperrlinie und drängte sich in rücksichtsloser verkehrsgefährdender Fahrweise in den Sicherheitsabstand zweier in dieser Spur fahrender Fahrzeuge.
Am 23. Juni 1983 ordnete sich das gleiche Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in vier Fällen an Kreuzungen in die Geradeausspur ein, bog aber unter Überfahren der Sperrlinien jeweils nach rechts ab.
Im Einzelnen erfolgte diese verkehrsgefährdende Fahrweise .8.40 Uhr und 11.03 Uhr in Berlin-Rummelsburg, Hauptstraße/Karlshorster Straße, 9.27 Uhr in Berlin-Köpenick, Lindenstraße/Bahnhofstraße, 9.28 Uhr in Berlin-Köpenick, Bahnhofstraße/Friedrichshagener Straße. Um 9.00 Uhr wendete das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße9 hinter dem Krankenhaus der GSSD und überfuhr dabei eine Sperrlinie. Von 9.06 Uhr bis 9.07 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in der Hermann-Duncker-Straße vor der Einfahrt zum Objekt der GSSD verkehrswidrig im Halteverbot.
Anlage 1 zur Information Nr. 271/83
Übersicht zum Umfang und zur Entwicklung der Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrigen Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1983 im Verhältnis zum gleichen Zeitraum des Jahres 1982
Nach dem MfS vorliegenden Informationen reisten in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1983 insgesamt 68 926 (62 700)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, und Frankreichs, Großbritanniens davon 67 671 (61 670) Angehörige mit 13 754 (12 004) Pkw bzw. Kraftomnibussen sowie 1 255 (1 030) Angehörige zu Fuß in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 10 121 (9 274) Militärpersonen mit 2 964 (2 717) Militärfahrzeugen.
* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf das 1. Halbjahr 1982. [Original-Fußnote]
Gegenüber dem Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 1982 ist damit ein Anstieg der Anzahl eingereister Militärangehöriger sowie der Anzahl an zur Einreise benutzten Militärfahrzeugen um jeweils 9,1 % festzustellen.
Unter den Eingereisten befanden sich 2 790 (2 830) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs. mit 1 017 (1 007) Militärfahrzeugen; davon 1 191 (1 314) Angehörige der MI der USA mit 550 (576) Kfz, 888 (830) Angehörige der MI Großbritanniens mit 268 (244) Kfz, 711 (686) Angehörige der MI Frankreichs mit 199 (187) Kfz.
Daraus ergibt sich eine nahezu gleichbleibende Tendenz der Anzahl der eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI sowie der Anzahl der Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen, wobei Angehörige der MI der USA mit einem Anteil von 54,1 % der Gesamteinfahrten von Angehörigen der drei westlichen MI gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres weiterhin einen Schwerpunkt bilden.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1983 in 636 (496) Fällen – Anstieg gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 28,2 % unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse Rechtsvorschriften der DDR verletzt, darunter durch Angehörige der MI
- –
der USA: 323 (237),
- –
Großbritanniens: 231 (231),
- –
Frankreichs: 82 (28).
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1983 drangen Angehörige der drei westlichen MI unter Verletzung der Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963 in 85 (112) Fällen – Rückgang um 24,1 % – in mit MVM-Verbotsschildern bzw. Sperrgebietsschildern gesperrte Gebiete ein.
Hierzu im Einzelnen:
Militärinspektion | Fälle |
---|---|
der USA | 65 (94) |
Großbritanniens | 13 (17) |
Frankreichs | 7 (1) |
Weiteren Feststellungen zufolge missachteten Angehörige der drei, westlichen MI durch die Begehung grober Ordnungswidrigkeiten in 550 (384) Fällen – Anstieg um 43,2 % – die Bestimmungen der StVO der DDR, woran Angehörige der MI der USA in 258 (143), der MI Großbritanniens in 217 (214) und der MI Frankreichs in 75 (27) Fällen beteiligt waren.
Während die Anzahl begangener Verstöße gegen die Bestimmungen der StVO der DDR durch Angehörige der MI Großbritanniens – Anstieg um drei Fälle – gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1982 eine nahezu gleichbleibende Tendenz aufweist, ist ein starker Anstieg derartiger Handlungen durch Angehörige der MI Frankreichs um 177,8 % und der MI der USA um 80,4 % zu beobachten.
In diesem Zusammenhang wurden in 3 372 (3 382) Fällen Feststellungen über das Vorbeifahren und Halten von MI-Fahrzeugen an militärischen Objekten der GSSD, der bewaffneten Organe der DDR sowie anderer bedeutsamer Objekte und Einrichtungen bzw. das Passieren von Militärfahrzeugen getroffen, wobei durch die Insassen der Aufklärungsfahrzeuge der MI der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit unterschiedlicher Intensität und unter Einsatz verschiedenartiger technischer Mittel Beobachtungshandlungen sowie Aufzeichnungen und Dokumentationen vorgenommen wurden, darunter u. a. an
[Objekte] | Fälle |
---|---|
Objekten des MfS | 1 414 (1 510) |
Objekten der GSSD | 664 (555) |
Objekten der Grenztruppen der DDR | 356 (333) |
Objekten des MdI | 223 (211) |
Objekten der NVA | 129 (155) |
An den insgesamt getroffenen Feststellungen über diesbezügliche Aktivitäten waren Angehörige der MI der USA in 1 452 (1 740) – das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres einem Rückgang um 16,6 % –, Großbritanniens in 1 433 (1 332) – Anstieg um 7,6 % – und Frankreichs in 487 (310) – Anstieg um 57,1 % – Fällen beteiligt.
Zur Durchführung von Aufklärungsfahrten hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1983 in
- –
526 (598) Fällen bis zwei Stunden
- –
316 (254) Fällen von zwei bis vier Stunden
- –
175 (155) Fällen über vier Stunden
in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Die getroffenen Feststellungen lassen gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres eine Tendenz der zeitlichen Ausdehnung der Aufklärungsfahrten durch alle drei westlichen MI erkennen.
Hierzu folgende Übersicht:
Militärinspektion | bis 2 Stunden Fälle | 2 bis 4 Stunden Fälle | über 4 Stunden Fälle |
---|---|---|---|
der USA | 480 (528) | 70 (47) | 0 (1) |
Großbritanniens | 13 (5) | 83 (87) | 172 (152) |
Frankreichs | 33 (65) | 163 (120) | 3 (2) |
Anlage 2 zur Information Nr. 271/83
Schuldhaft verursachte Verkehrsunfälle durch Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA und Frankreichs
Am 12. April 1983, 10.50 Uhr, verursachte der Fahrer des USA-Pkw, Kennzeichen [Nr.], Typ Volvo, in Berlin-Prenzlauer Berg, Hans-Otto-Straße/Dimitroffstraße,10 schuldhaft einen Verkehrsunfall. Der Angehörige der USA-Armee beachtete beim Abbiegen von der Hans-Otto-Straße in die Dimitroffstraße nicht die Vorfahrt und kollidierte mit einem Fahrzeug aus der DDR, Bezirk Frankfurt/Oder, Typ Trabant. Am Pkw Trabant entstand ein Sachschaden von ca. 1 000 M. Personen wurden nicht verletzt. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.
Am 24. Mai 1983, 12.10 Uhr, verursachte die Fahrerin des USA-Privatfahrzeuges, Kennzeichen [Nr.], Typ VW in Berlin-Friedrichshain, Bersarinstraße,11 Nähe Kreuzung Leninallee,12 schuldhaft einen Verkehrsunfall. Die Angehörige der USA-Armee beachtete beim Öffnen der Fahrzeugtür nicht den nachfolgenden Verkehr, sodass diese durch einen KOM aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, beschädigt wurde. Am USA-Pkw entstand Sachschaden. Personen wurden nicht verletzt. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.
Am 29. Juni 1983, 15.45 Uhr, verursachte der Fahrer des französischen Pkw, Kennzeichen [Nr.], Typ Opel Kadett, in Berlin-Prenzlauer Berg, Kreuzung Stargarder Straße/Pappelallee, schuldhaft einen Verkehrsunfall. Der Fahrer des genannten Pkw befuhr aus Richtung Schönhauser Allee kommend die Stargarder Straße. Infolge Nichtbeachtung der Vorfahrt stieß er beim Kreuzen der Pappelallee mit einem in Richtung Wichertstraße fahrenden Pkw, Typ Fiat 125 p, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, zusammen. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 300 Mark, davon ca. 200 Mark am DDR-Pkw. Personen wurden nicht verletzt. Die Unfallaufnahme erfolgte durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei.