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Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (II.Quartal 1988)

11. August 1988
Information Nr. 380/88 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1988

Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1988 reisten insgesamt 71 459 (62 036)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 15 651 (13 396) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein.

* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1987. [MfS-Fußnote]

Damit erhöhte sich die Gesamtzahl der von Westberlin aus in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der westlichen Besatzungstruppen um 15,2 % (37,0 %) sowie die Anzahl der Kfz-Einfahrten um 16,8 % (34,8 %).

Unter diesen Einreisenden befanden sich 1 361 (1 246) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs, die 433 (388) Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, durchführten, davon

[MI]

Angehörige

Kraftfahrzeuge

MI der USA

265 (247)

109 (105)

MI Großbritanniens

635 (569)

186 (156)

MI Frankreichs

461 (430)

138 (127)

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist damit ein Anstieg in der Anzahl der mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI um 9,2 % festzustellen. Die Anzahl der durchgeführten Aufklärungsfahrten stieg um 11,6 %, wobei die Anzahl der Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen durch Angehörige der MI der USA (Anteil weiterhin gleichbleibend ca. 25 % an den Gesamteinfahrten) den geringfügigsten Zuwachs aufweist.

Nach getroffenen Feststellungen wurden durch die Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1988 in 638 (270) Fällen unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse Rechtsvorschriften der DDR verletzt, woran Angehörige der MI

  • der USA in 227 (109) Fällen,

  • Großbritanniens in 276 (126) Fällen,

  • Frankreichs in 135 (35) Fällen

beteiligt waren.

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1987 ist damit bei den durch Angehörige der drei westlichen MI begangenen rechtswidrigen Handlungen ein erheblicher Anstieg um 136,3 % festzustellen, der nahezu proportional von Angehörigen aller drei westlichen MI verursacht wurde.

Von den insgesamt im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1988 getroffenen 638 Feststellungen der Verletzung von Rechtsvorschriften der DDR entfallen 628 (266) auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR, woran Angehörige der MI der USA in 225 (106), Großbritanniens in 274 (126) und Frankreichs in 129 (34) Fällen beteiligt waren.

Die Verletzungen der StVO der DDR durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten beinhalten nach wie vor im Wesentlichen

[Delikt]

Fälle

Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO)

422 (142)

Halten und Parken im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO)

101 ( 78)

verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen (Verstoß gegen §§ 6, 10, 11 und 15 StVO)

89 ( 42)

Nach dem MfS vorliegenden Hinweisen wurden durch Angehörige der MI der USA mit dem Aufklärungsfahrzeug BC–102 in 86 Fällen sowie durch Angehörige der MI Großbritanniens mit den Aufklärungsfahrzeugen 09 XK 11 in 85 Fällen und 09 XK 10 in 83 Fällen am häufigsten derartige Verstöße gegen die StVO der DDR verursacht.

Die Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR, insbesondere das Befahren gesperrter Straßen und Gebiete sowie verkehrswidriges Halten erfolgten wie bisher überwiegend zur Durchführung von Kontroll- und Aufklärungshandlungen vor allem an militärischen Objekten, Transportwegen und Verladebahnhöfen der Deutschen Reichsbahn und anderen bedeutsamen Einrichtungen und Anlagen.

Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1988 wurden Angehörige der drei westlichen MI in insgesamt 1 769 (1 295) Fällen – Anstieg gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 36,6 % – an Objekten und Einrichtungen der GSSD, der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR sowie anderen bedeutsamen Einrichtungen festgestellt, darunter an

[Objekte]

Fälle

Anteil in %

Objekten des MfS

543 (589)

30,7 (45,5)

Objekten der GSSD

347 (251)

19,6 (19,4)

Objekten der Grenztruppen der DDR

174 (122)

9,8 ( 9,4)

Objekten der NVA

200 ( 74)

11,3 ( 5,7)

Objekten des MdI

27 ( 29)

1,5 ( 2,2)

Im Einzelnen waren daran Angehörige der MI der USA in 396 (277) – das entspricht einem Anstieg gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1987 um 43,0 % –, der MI Großbritanniens in 948 (758) – Anstieg um 25,1 % – und Frankreichs in 426 (260) Fällen – Anstieg um 63,9 % – beteiligt.

Diese Aufklärungshandlungen konzentrieren sich vor allem auf die Objekte

[Objekte]

Fälle

der GSSD Berlin Karlshorst

342 ( 248)

des MfS Berlin-Lichtenberg, Frankfurter Allee

100 ( 106)

[des MfS] – Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee

135 ( 92)

[des MfS] – Berlin-Treptow, Schnellerstraße

40 ( 48)

[des MfS] – Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee

19 ( 52)

[des MfS] – Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner-Damm

151 ( 166)

[des MfS] – Berlin-Köpenick, Müggelseedamm

49 (k. A.)

der Grenztruppen der DDR – Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee

137 ( 91)

Zeitliche Schwerpunkte der Einreise- und Aufklärungstätigkeit der drei westlichen MI im Berichtszeitraum gab es am 4. und 13. April 1988 im Zusammenhang mit stattfindenden Verladearbeiten von Militärtechnik der GSSD auf der Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn in Berlin-Karlshorst. Allein am 4. und 13. April 1988 gelangte nachfolgendes Aufklärungspotenzial der drei westlichen MI zum Einsatz:

[MI]

Kfz/Angehörige

Aufenthaltsdauer in h

MI der USA

8/20

59

MI Großbritanniens

5/14

34

MI Frankreichs

4/11

13

Gesamt

17/45

106

Zur Durchführung von Aufklärungshandlungen hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI in

  • 41 (70) Fällen – bis 2 Stunden,

  • 205 (176) Fällen – von 2 bis 4 Stunden,

  • 187 (142) Fällen – über 4 Stunden

in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.

Hierzu im Einzelnen:

Militärinspektion

bis 2 Stunden – Anzahl Fälle

2 bis 4 Stunden – Anzahl Fälle

über 4 Stunden – Anzahl Fälle

der USA

27 (59)

50 ( 44)

32 ( 2)

Großbritanniens

8 ( 4)

33 ( 21)

145 (131)

Frankreichs

6 ( 7)

122 (111)

10 ( 9)

Damit setzt sich die seit Anfang 1983 festzustellende Tendenz der zeitlichen Ausdehnung der Aufklärungsfahrten im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres insgesamt und auch bezogen auf jede der drei westlichen MI fort.

Ausdruck dieser Tendenz ist die Gesamtaufenthaltsdauer der Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI in der Hauptstadt der DDR, Berlin, die im II. Quartal 1988 ca. 1 808 Stunden, gegenüber ca. 1 343 Stunden im gleichen Zeitraum des Vorjahres betrug. Das entspricht einem Anstieg um 465 Stunden bzw. um 34,6 %.

Neben der Erhöhung des Kfz-technischen Aufwandes der drei westlichen MI um 11,6 % (siehe S. 2) ergibt sich eine erhöhte durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 4,2 Stunden (3,5 Stunden) pro Aufklärungsfahrt.

Ausgewählte Beispiele über die Durchführung von Aufklärungshandlungen sowie über Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin.

MI der USA:

Mit dem Aufklärungsfahrzeug BC–102 der MI der USA begingen Angehörige der USA-Armee u. a. nachfolgende Rechtsverletzungen:

Am 4. April 1988, 7.59 Uhr stand das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst, Stieglitzweg. Ein amerikanischer Armeeangehöriger, der das Kfz verlassen hatte, setzte Fototechnik in Richtung stattfindender Panzerverladungen der GSSD auf der Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn ein.

Von 8.27 Uhr bis 9.29 Uhr befand sich das Kfz erneut am gleichen Standort. Alle drei Insassen begaben sich zum Ende des Stieglitzweges, um von dort aus mithilfe eines Fernglases im Wechsel oben genannte Panzerverladungen zu verfolgen, wobei ein USA-Armeeangehöriger auf ein Tonaufzeichnungsgerät sprach. Gleichzeitig wurde Fototechnik mit einem Objektiv langer Brennweite zum Einsatz gebracht.

Um 13.11 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Köpenick an acht vor der geschlossenen Halbschranke am S-Bahnhof Wuhlheide wartenden Fahrzeugen vorbei, überquerte verkehrsgefährdend den Bahnübergang und hielt neben den Gleisen. Unmittelbar danach passierte ein Transportzug mit verladener Militärtechnik den Standort, wobei der Beifahrer in diesem Moment Fototechnik zum Einsatz brachte.

Am 16. Juni 1988, von 9.15 Uhr bis 9.20 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Biesdorf, Am Waldberg mit Sicht zu einem stehenden Militärtransportzug. Als dieser in Richtung Stellwerk W 6 anfuhr, wendete das MI-Kfz und folgte zügig. Um 9.21 Uhr hielt es auf der Zufahrt zum o. g. Stellwerk. Ein Insasse rannte über die Gleisanlagen zum Stellwerk W 6 und brachte Fototechnik in Richtung des vorbeifahrenden Militärtransportzuges zum Einsatz.

Am 27. Juni 1988, 10.22 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I und missachtete das Höhe Eichgestell errichtete Sperrgebietsschild. Bis 10.25 Uhr hielt das Kfz am Hintereingang des GSSD-Objektes, fuhr über Privatweg I zur Straße An der Wuhlheide und fuhr trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »rechts« nach links in diese Straße ein.

Angehörige der USA-Armee verstießen mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC–103 u. a. in folgenden Fällen gegen die Rechtsordnung der DDR:

Am 4. April 1988, von 11.55 Uhr bis 13.12 Uhr parkte das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Biesdorf, Rangierbahnhof Wuhlheide auf der Zufahrt zum Stellwerk W 6. Die USA-Armeeangehörigen realisierten von dort aus – teilweise sich außerhalb des Kfz aufhaltend – fortwährend Aufklärungshandlungen unter Einsatz eines Fernglases sowie von Fototechnik mit einem Objektiv langer Brennweite in Richtung eines zum Stellwerk B 8 rangierten Militärtransportzuges der GSSD.

Am 3. Juni 1988, 12.14 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Biesdorf, Rägeliner Straße am Stellwerk W 4. Drei Insassen begaben sich auf den Bahndamm. Ein USA-Armeeangehöriger bestieg einen dort befindlichen Stapel Betonteile, um eine erhöhte Standposition zu gewinnen und bis 12.16 Uhr mithilfe eines Fernglases Aufklärungshandlungen in Richtung Panzerhallen des GSSD-Objektes durchzuführen.

Um 12.18 Uhr hielt das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst, Robert-Siewert-Straße/Beerfelder Straße am Objekt der GSSD. Ein Insasse begab sich zur Objektumgrenzungsmauer, zog sich an dieser hoch und tätigte visuelle Aufklärungshandlungen in Richtung Objektinneres.

Mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC–104 verübten USA-Armeeangehörige u. a. nachfolgende Rechtsverstöße:

Am 13. April 1988, 17.05 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst über die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Robert-Siewert-Straße zum Stellwerk W 4 und hielt dort 17.07 Uhr. Ein USA-Armeeangehöriger begab sich auf die Gleisanlagen, bestieg den o. g. Stapel Betonteile und nutzte die von dieser Standposition aus gegebene Möglichkeit der Realisierung visueller Aufklärungshandlungen unter Verwendung eines Fernglases in Richtung Panzergaragen des GSSD-Objektes, in denen Panzertechnik sichtbar war. Um 17.08 Uhr fuhr das Kfz zur Robert-Siewert-Straße. Der gleiche Insasse begab sich zur Rückseite des GSSD-Objektes und studierte dort sichtbare Spuren, die von kurz zuvor in Objekt eingefahrenen Panzern der GSSD verursacht worden waren.

Am 26. Mai 1988, 10.52 Uhr parkte das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Biesdorf, Rägeliner Weg, an der Zufahrt zum Stellwerk W 4. Der Beifahrer brachte von dem bereits mehrfach zu Aufklärungshandlungen genutzten Betonteilestapel aus Fototechnik mit einem Objektiv langer Brennweite in Richtung Panzerhallen des GSSD-Objektes zum Einsatz.

Am 18. Juni 1988, 10.14 Uhr befuhren Angehörige der USA-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC–105 (2 Insassen) in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Robert-Siewert-Straße und hielt um 10.15 Uhr in der Zufahrt zum Stellwerk W 4. Ein Insasse bestieg erneut den Stapel Betonteile, um visuelle Aufklärungsaktivitäten mithilfe eines Fernglases in Richtung GSSD-Objekt zu realisieren.

MI Großbritanniens:

Mit dem Aufklärungsfahrzeug 07 XK 90 der MI Großbritanniens begingen britische Armeeangehörige u. a. nachfolgende Rechtsverletzungen:

Am 11. April 1988, 12.13 Uhr bis 12.16 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I am Hintereingang des GSSD-Objektes.

Die Insassen realisierten visuelle Aufklärungshandlungen mithilfe eines Fernglases sowie unter Einsatz von Fototechnik in Objektrichtung.

Am 14. April 1988, von 11.36 Uhr bis 11.39 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Köpenick, Köpenicker Allee – aus Köpenicker Straße kommend – verkehrsbedingt an der geschlossenen Halbschranke des Bahnübergangs am S-Bahnhof Wuhlheide. Beide Insassen befanden sich außerhalb des Kfz und brachten Fototechnik in Richtung eines um 11.38 Uhr den Bahnübergang passierenden Militärtransportzuges zum Einsatz.

Am 19. April 1988, 11.12 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Biesdorf in der Zufahrt zum Stellwerk W 4. Der Beifahrer stellte sich auf das Dach des MI-Kfz und tätigte visuelle Aufklärungshandlungen mithilfe eines Fernglases in Richtung GSSD-Objekt, wo Panzertechnik vor den Panzerhallen sichtbar abgestellt war. Die Fahrerin des Kfz sprach auf ein Tonaufzeichnungsgerät.

Am 21. April 1988, 11.19 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (5 Insassen) in Berlin-Karlshorst, Hadubrandweg, am Bahndamm. Zwei Insassen bestiegen das Dach des MI-Kfz und brachten von dort aus Fototechnik in Richtung dort stehender auf Plattenwagen verladener Militärtechnik zum Einsatz. (Bei Annäherung von GSSD-Angehörigen an das MI-Kfz wurde um 11.21 Uhr die Fahrt in Richtung Köpenicker Straße fortgesetzt.)

Am 1. Juni 1988, von 11.53 Uhr bis 11.56 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße an der Umgrenzung des Objektes der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot. Drei Insassen realisierten auf den Türschwellen stehend bzw. durch die geöffnete Dachluke hindurch visuelle und fototechnische Aufklärungs- und Dokumentationshandlungen in Richtung Objektinneres. Gleichgeartete Aktivitäten wiederholten sich von 12.10 Uhr bis 12.12 Uhr.

Am 7. Juni 1988, von 14.04 Uhr bis 14.23 Uhr parkte das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Biesdorf, Am Waldberg/Alfelder Straße. Zwei britische Armeeangehörige begaben sich über Reichsbahngelände in Richtung Stellwerk W 4. Dort brachten sie Fototechnik in Richtung verladener Militärtechnik der GSSD mit Mannschaften zum Einsatz.

Am 9. Juni 1988, 11.07 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Biesdorf, Nähe Hadubrandweg am Bahndamm. Zwei Insassen begaben sich auf den Bahndamm und brachten Fototechnik in Richtung eines auf dem Rangierbahnhof Wuhlheide stehenden Militärtransportzuges zum Einsatz, wobei sie mehrfach die Position wechselten, um die Aussagekraft der Fotodokumentation zu erhöhen. Zu diesem Zwecke bewegten sie sich über die Hauptfahrgleise bis auf Nahdistanz zur verladenen Militärtechnik und brachten erneut Fototechnik zur Anwendung.

Am 17. Juni 1988, 10.29 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) aus Berlin-Karlshorst kommend von der Hermann-Duncker-Straße bei für Linksabbieger auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage verkehrsgefährdend nach links in die Straße An der Wuhlheide. Dadurch musste eine ebenfalls aus Berlin-Karlshorst kommende Straßenbahn der Linie 17 (Lichtsignalanlage »grün« für den Geradeausverkehr) eine Gefahrenbremsung vornehmen, um einen Zusammenstoß mit dem MI-Kfz zu verhindern. Fahrgäste wurden nicht verletzt.

Angehörige der Armee Großbritanniens begingen mit dem Aufklärungsfahrzeug der britischen MI, 09 XK 10 u. a. folgende Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR:

Am 11. April 1988, 13.30 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Rahnsdorf die Fahlenbergstraße. Während der Vorbeifahrt am Objekt der Grenztruppen der DDR und eines Halts bis 13.32 Uhr im bestehenden Halteverbot tätigten drei Insassen, in der geöffneten Dachluke bzw. auf dem Kfz-Dach sitzend, visuelle Aufklärungshandlungen in Objektrichtung. Der Beifahrer sprach dabei auf ein Tonaufzeichnungsgerät.

Am 19. April 1988, 13.01 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Lutherstraße provokatorisch bis direkt vor die Schranke der Einfahrt in das Objekt des MfS. Der Beifahrer brachte dabei Fototechnik in Richtung Objektinneres zum Einsatz. Nach Schließen des Objekttores hielt das Kfz noch bis 15.02 Uhr unmittelbar in der Zufahrt zum Haupteingang.

Am 5. Mai 1988, 11.45 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee an der Umgrenzung des Objektes des MfS verkehrswidrig im Halteverbot. Zwei Insassen tätigten visuell Aufklärungshandlungen in Richtung Objektinneres, wozu sie sich auf die Türholme des MI-Kfz stellten. Ein weiterer Insasse brachte in der geöffneten Dachluke stehend Fototechnik mit einem Objektiv langer Brennweite in Richtung Gefechtspark des Objektes zum Einsatz.

Am 27. Juni 1988, von 14.03 Uhr bis 14.13 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße am Tor des Objektes der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot. Als um 14.08 Uhr Militärfahrzeuge in das Objekt einfuhren, setzte der Beifahrer in der geöffneten Dachluke stehend Fototechnik gegen diese ein.

MI Frankreichs:

Am 1. Juni 1988, 15.20 Uhr fuhren französische Armeeangehörige mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 6871–3873 (3 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I und missachteten um 15.21 Uhr das Höhe Eichgestell errichtete Sperrgebietsschild.

Die gleichen Rechtsverstöße wiederholten die drei Insassen des MI-Kfz am 9. Juni 1988, um 14.51 Uhr (Verletzungen der StVO) bzw. 14.52 Uhr (Verletzung der Sperrgebietsordnung der DDR).

Am 14. April 1988, 10.21 Uhr fuhren Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 6871-3875 (2 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I unter Missachtung des errichteten Sperrgebietsschildes bis zur Freifläche an der Rückseite des Objektes der GSSD. Bis 10.25 Uhr tätigten die Insassen visuelle Aufklärungshandlungen mithilfe eines Fernglases in Richtung GSSD-Objekt. Die Verletzungen der StVO bzw. der Sperrgebietsordnung der DDR wiederholten drei Insassen des gleichen Aufklärungsfahrzeuges am 18. Mai 1988, um 9.17 Uhr bzw. 9.18 Uhr. Um 10.56 Uhr hielt das Fahrzeug in Berlin-Biesdorf, Dankratweg, Nähe Gleisanlagen. Ein Insasse brachte vom Fahrzeug aus Fototechnik in Richtung eines dort stehenden Transportzuges mit verladener Militärtechnik der GSSD und NVA zum Einsatz.

Am 27. Juni 1988, 15.28 Uhr fuhr das gleiche Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I. Gleichartige Verstöße gegen die StVO wiederholten sich am 29. Juni 1988, um 14.50 Uhr und am 30. Juni 1988, um 14.46 Uhr.

Anlage 1 zur Information Nr. 380/88

Übersicht zum Umfang und zur Entwicklung der Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrigen Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1988 im Verhältnis zum gleichen Zeitraum des Jahres 1987

Nach dem MfS vorliegenden Informationen reisten in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1988 insgesamt 126 882 (106 747)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs, davon 123 943 (105 301) Angehörige mit 28 047 (23 287) Pkw bzw. Kraftomnibussen sowie 2 939 (1 446) Angehörige zu Fuß in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein.

* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf das 1. Halbjahr 1987. [MfS-Fußnote]

Gegenüber dem Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 1987 ist damit erneut ein erheblicher Anstieg der Anzahl eingereister Militärpersonen sowie der Anzahl an zur Einreise benutzten Militärfahrzeugen um 18,9 % (26,1 %) bzw. 20,4 % (28,5 %) festzustellen.

Unter den Eingereisten befanden sich 2 640 (2 581) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs, die 847 (804) Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen realisierten, davon

  • 482 (445) Angehörige der MI der USA mit 203 (182) Kfz,

  • 1 214 (1 258) Angehörige der MI Großbritanniens mit 355 (356) Kfz,

  • 944 (878) Angehörige der MI Frankreichs mit 289 (266) Kfz.

Im Gesamteinsatz des Potenzials der drei westlichen MI zeigt sich damit ein leichter Anstieg (+ 2,3 % eingereiste MI-Angehörige/+ 5,3 % Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen), der zu etwa gleichen Teilen ausschließlich von den MI der USA und Frankreichs getragen wird.

Zu den Anteilen der einzelnen MI am eingesetzten Gesamtpotenzial folgende Übersicht:

[MI]

Anteil an der Gesamtzahl der eingesetzten MI-Angehörigen

Anteil an der Gesamtzahl der MI-Aufklärungsfahrzeuge

MI der USA

18,3 % (17,2 %)

24,0 % (22,6 %)

MI Großbritanniens

46,0 % (48,7 %)

41,9 % (44,3 %)

MI Frankreichs

35,7 % (34,1 %)

34,1 % (33,1 %)

Ersichtlich wird damit erneut, dass die MI Großbritanniens das stärkste Kräftepotenzial zur Durchführung von Aufklärungsfahrten in der Hauptstadt der DDR, Berlin, zum Einsatz bringt.

Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch Angehörige der drei westlichen MI während des Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1988 in 1 309 (699) Fällen – gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ein Anstieg um 87,3 % unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse Rechtsvorschriften der DDR verletzt, darunter durch Angehörige der MI

  • der USA: 438 (220) – Tendenz (+ 99,1 %),

  • Großbritanniens: 563 (326) – Tendenz (+ 72,7 %),

  • Frankreichs 308: (153) – Tendenz (+ 101,3 %).

Diesen Feststellungen zufolge missachteten Angehörige der drei westlichen MI durch die Begehung grober Ordnungswidrigkeiten in 1 297 (685) Fällen – Anstieg 89,3 % – die Bestimmungen der StVO der DDR, woran Angehörige der MI der USA in 435 (211) (+ 106,2 %), der MI Großbritanniens in 561 (325) (+ 72,6 %) und der MI Frankreichs in 301 (149) (+ 102,0 %) Fällen beteiligt waren.

(Die Entwicklungstendenzen auf dem Gebiet der Verstöße gegen die StVO der DDR charakterisieren nur bedingt das Fahrverhalten der drei westlichen MI, da das Feststellungsaufkommen zu derartigen Delikten objektiv erheblichen Schwankungen unterliegt.)

In diesem Zusammenhang wurden in 3 604 (2 764) Fällen Feststellungen über das Vorbeifahren bzw. Halten von MI-Fahrzeugen an militärischen Objekten der GSSD, der bewaffneten Organe der DDR sowie an anderen bedeutsamen Objekten und Einrichtungen bzw. Handlungen gegenüber Militärtechnik außerhalb militärischer Objekte getroffen, wobei durch die Insassen der Aufklärungsfahrzeuge der MI der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit wechselnder Intensität und unter Einsatz verschiedenartiger technischer Mittel Beobachtungs- und Aufklärungsaktivitäten einschließlich Aufzeichnungen und Dokumentationen vorgenommen wurden, darunter u. a. an

[Objekte]

Fälle

Anteil in %

Objekten des MfS

1 166 (1 124)

32,4 (40,7)

Objekten der GSSD

694 ( 602)

19,3 (21,8)

Objekten der Grenztruppen der DDR

291 ( 246)

8,1 ( 8,9)

Objekten des MdI

66 ( 69)

1,8 ( 2,5)

Objekten der NVA

549 ( 156)

15,2 ( 5,6)

An den insgesamt getroffenen Feststellungen über diesbezügliche Aktivitäten waren Angehörige der MI

  • der USA in 770 (546) – das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres einem Anstieg um 41,0 (+ 34,8 %)

  • Großbritanniens in 1 924 (1 595) – Anstieg um 20,6 % (+ 13,2 %) und

  • Frankreichs in 911 (623) – Anstieg um 46,2 % (+ 7,6 %)

Fällen beteiligt.

Zur Durchführung von Aufklärungsfahrten hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1988 in

  • 89 (128) Fällen – bis 2 Stunden,

  • 412 (356) Fällen – von 2 bis 4 Stunden,

  • 346 (320) Fällen – über 4 Stunden

in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.

Die getroffenen Feststellungen lassen insgesamt eine Fortsetzung der Tendenz einer zeitlichen Ausdehnung der Aufklärungsfahrten erkennen, an der die drei westlichen MI differenziert beteiligt sind. Hierzu folgende Übersicht:

Militärinspektion

bis 2 Stunden – Anzahl Fälle

2 bis 4 Stunden – Anzahl Fälle

über 4 Stunden – Anzahl Fälle

der USA

48 (90)

100 ( 74)

55 ( 18)

Großbritanniens

15 (21)

65 ( 50)

275 (285)

Frankreichs

26 (17)

247 (232)

16 ( 17)

Die Gesamtaufenthaltsdauer der Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI in der Hauptstadt der DDR, Berlin, beträgt im 1. Halbjahr 1988 ca. 3 461 Stunden gegenüber ca. 3 147 Stunden im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Das entspricht einer Erhöhung um 314 Stunden bzw. um 10,0 %.

Neben der Erhöhung des Kfz-technischen Einsatzes (+ 5,3 %) der drei westlichen MI gegenüber dem Vergleichszeitraum, ergibt sich daraus eine erhöhte durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 4,1 Stunden (3,9 Stunden) pro Aufklärungsfahrt, worin sich eine höhere Intensität im Einsatz des gegnerischen Potenzials widerspiegelt.

Anlage 2 zur Information Nr. 380/88

Schuldhaft verursachter Verkehrsunfall durch einen Angehörigen der britischen Armee mit einem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens

Am 24. April 1988, 9.40 Uhr verursachte der Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens Soldat [Name, Vorname], geb. 1969 mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, Kennzeichen 07 XK 90, Typ Mercedes 280 GE (drei weitere uniformierte Insassen) in Berlin-Prenzlauer Berg, Prenzlauer Allee/Dimitroffstraße schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der britische Armeeangehörige befuhr die stadtauswärts führende Fahrbahn der Prenzlauer Allee und stieß im Kreuzungsbereich der bevorrechteten Dimitroffstraße bei außer Betrieb befindlicher Lichtsignalanlage gegen die Rückfront eines dort verkehrsbedingt haltenden Pkw, Typ Skoda, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin. Personen wurden nicht verletzt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 1 500 Mark, davon ca. 200 Mark am britischen MI-Kfz.

Um 10.23 Uhr trafen das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens 09 XK 10 (4 Insassen) sowie ein britisches Militärfahrzeug, Kennzeichen 07 XK 59, Typ Volkswagen-Kleinbus Caravelle (2 uniformierte Insassen) am Unfallort ein und nahmen Kontakt zum den Unfall verursachten britischen Kfz auf. Auf Anfrage des Verkehrsunfallkommandos der Deutschen Volkspolizei teilte ein britischer Militärangehöriger Namen und Dienstgrad des Unfallverursachers mit. Um 10.44 Uhr hatten alle britischen Kfz den Unfallort verlassen.

Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Anlage 3 zur Information Nr. 380/88

Schuldhaft verursachte Verkehrsunfälle durch Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs

Am 11. Mai 1988, 14.25 Uhr verursachte der Fahrer des USA-Pkw, Kennzeichen TE 9233, Typ Mercedes 240 (besetzt mit insgesamt zwei männlichen Personen in Zivilkleidung) in Berlin-Mitte, Unter den Linden/Glinkastraße schuldhaft einen Verkehrsunfall. Der Angehörige der USA-Armee befuhr die Glinkastraße in Richtung Unter den Linden und verursachte durch Nichtgewähren der Vorfahrt den Zusammenstoß mit dem die Straße Unter den Linden in Richtung Brandenburger Tor befahrenden Pkw, Kennzeichen [Nr.], Typ Audi 100, aus Westberlin.

Personen wurden nicht verletzt. An den beteiligten Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 3 000 Mark. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 19. Mai 1988, 12.48 Uhr verursachte der Fahrer des französischen Pkw, Kennzeichen FZ 0305, Typ Renault (besetzt mit einer männlichen und einer weiblichen Person in Zivil) in Berlin-Mitte, Leipziger-/Mauerstraße schuldhaft einen Verkehrsunfall. Der französische Armeeangehörige befuhr die Mauerstraße in Richtung Leipziger Straße, wo es beim Rechtsabbiegen infolge unaufmerksamen und verkehrswidrigen Fahrverhaltens des französischen Militärangehörigen zum Zusammenstoß mit einem im Rechtsabbiegevorgang befindlichen Lkw aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, kam.

Personen wurden nicht verletzt. Es entstand Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen in Höhe von ca. 2 000 Mark. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 24. Juni 1988, 11.30 Uhr verursachte der Fahrer des britischen Kleinbusses, Kennzeichen ZJC 75 B, Typ Ford-Transit (besetzt mit weiteren 7 Militärangehörigen) in Berlin-Mitte, Leipziger Straße (Nähe Kinderkaufhaus) schuldhaft einen Verkehrsunfall. Der britische Armeeangehörige stieß infolge Unaufmerksamkeit beim Herausfahren aus der Parklücke Leipziger Straße rückwärts gegen einen ordnungsgemäß parkenden Pkw, Typ Peugeot, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin.

Personenschaden trat nicht ein. Am DDR-Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca. 500 Mark. Der Unfallverursacher verließ ohne Reaktion die Unfallstelle und wurde vom Fahrer des Peugeot bis Berlin-Friedrichshain, Weidenweg/Auerstraße verfolgt, wo durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei die Unfallaufnahme vorgenommen wurde.

Anlage 4 zur Information Nr. 380/88

Nur zur persönlichen Information!

Verkehrsunfall mit Beteiligung eines Pkw der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA

Am 25. Juni 1988, 11.35 Uhr verursachte ein DDR-Bürger aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, mit seinem Pkw, Kennzeichen [Nr.], Typ Trabant, in Berlin-Prenzlauer Berg, Schönhauser Allee/Nähe Haus Nr. 187 einen Verkehrsunfall.

Der DDR-Bürger fuhr auf der stadteinwärts führenden Fahrbahn der Schönhauser Allee auf den vor ihm verkehrsbedingt haltenden Pkw der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Kennzeichen HR 2426, Typ Nissan (Insassen 2 männliche Personen in Uniform, zwei weibliche Personen in Zivilkleidung) auf. Personen wurden nicht verletzt. Am Pkw Trabant entstand Sachschaden in Höhe von ca. 100 Mark.

Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Anlage 5 zur Information Nr. 380/88

Zusammenfassende Einschätzung der Schwerpunkte der Aufklärungsaktivitäten und der Vorgehensweise der Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, für das 1. Halbjahr 1988

Durch alle drei MI wurde im Berichtszeitraum verstärkt das Gebiet Berlin-Karlshorst mit den Objekten der GSSD, Hermann-Duncker-Straße, Robert-Siewert-Straße, der Rangierbahnhof Wuhlheide von den Stellwerken B 8 und W 4 aus sowie die Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn zur Aufklärung angefahren. Am häufigsten zur Anfahrt genutzt wurden in Berlin-Oberschöneweide die Rummelsburger Landstraße, Straße An der Wuhlheide, der Privatweg I und II, einschließlich die Durchfahrt zum Bahnhof Wuhlheide.

Von den MI-Angehörigen wurden zwei verschiedene Fahrtrouten im Raum Schöneweide und Karlshorst bevorzugt:

  • Kiesweg, Verladeeinrichtung, Köpenicker Allee, Köpenicker Straße, Brunnengalerie, Stellwerk B 8, Rangierbahnhof Wuhlheide, Stellwerk W 6 bis Rägeliner Straße, Fußgängertunnel, Zwieseler Straße, Robert-Siewert-Straße, dann zur Hermann-Duncker-Straße und weiter in Richtung Berlin-Rahnsdorf bzw. Adlershof.

  • Köpenicker Straße, Brunnengalerie, Stellwerk B 8, Rangierbahnhof Wuhlheide, Stellwerk W 6, Rägeliner Straße (wenden), NVA-Objekt Köpenicker Straße, Köpenicker Allee, Kiesweg, Verladeeinrichtung, Hermann-Duncker-Straße oder Straße am Bahnhof Wuhlheide zum Privatweg I.

Diese genannten Fahrstrecken waren für alle drei MI im Prinzip zutreffend. Durch die MI Großbritanniens wurden diese Strecken häufiger befahren bzw. es kam zu längeren Aufenthalten.

Überwiegend wurden von der MI Großbritanniens und Frankreichs die Objekte des MfS und der Grenztruppen der DDR in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee sowie die Objekte des MfS und der NVA in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm zu Aufklärungshandlungen, unter Verletzung der StVO der DDR, angefahren. Durch alle drei MI wurden verstärkt die Objekte Groß-Berliner Damm angefahren, wobei sich Aufenthalte bis zu 30 Minuten und länger häuften.

Durch alle drei MI wurde verstärkt die Fahrtätigkeit der bewaffneten Organe registriert und schriftlich erfasst. Vorliegenden Hinweisen zufolge wurden das Kennzeichen, der Typ sowie die Fahrtrichtung aufgezeichnet. Bei besonders auffälligen Fahrzeugen sowie größeren Kolonnen wurde Foto- und Tontechnik zur Dokumentation der Technik eingesetzt.

Offensichtlich wurde der objektiv ansteigende Anteil von Militärtransporten auf den Schienenwegen genutzt, um an Knotenpunkten und Bahnhöfen mit Verladeeinrichtungen Informationen über die Militärtechnik zu erlangen. Dies belegten Aufklärungshandlungen, z. B. im Bereich des Rangierbahnhofes Wuhlheide. Die Aktivitäten der MI-Angehörigen zu Fuß bzw. auf den Gleisen haben sich verstärkt. Dabei wurde durch die Fahrer der MI-Kfz bewusst die StVO der DDR verletzt.

Durch alle drei MI wurde folgende Technik zum Einsatz gebracht:

  • Kleinsttonbandgeräte der verschiedensten Marken,

  • Fotoapparate Canon, Nicon mit Motoraufzug,

  • Teleobjektive von 100 mm bis 500 mm verspiegelt/Zoom,

  • Kleinbildkameras mit Motor »Automatik/Fokusobjektiv«,

  • Ferngläser (Armeeausführung).

Zu den einzelnen MI ist einzuschätzen:

MI der USA

Im Berichtszeitraum hat sich an der relativ geringen Anzahl der Aufklärungsfahrten der MI der USA nichts geändert. Zum größten Teil erfolgten die Einreisen in unterschiedlich großen Zeitabständen. Meist hielten sich zwei US-MI-Kfz pro Tag auf dem Gebiet der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf. Nach wie vor reisten nicht an allen Tagen Fahrzeuge der MI der USA zu Aufklärungsfahrten ein.

Besondere Aktivitäten wurden auch weiterhin bei Verladungen von Militärtechnik entwickelt. Bevorzugter Standort bei Verladungen im Raum Berlin-Karlshorst war der obere Teil des Stieglitzweges, da hier gute Einsichtmöglichkeiten zur Verladeeinrichtung bestehen. In diesem Bereich wurde von MI-Angehörigen der Boden intensiv nach Ausrüstungsgegenständen der GSSD abgesucht.

Während ihrer Aufklärungsfahrten wurden, wie schon im vergangenen Berichtszeitraum, die Bestimmungen der StVO der DDR durch die MI-Angehörigen permanent verletzt. Dies trat besonders in den Gebieten Berlin-Karlshorst und Berlin-Rahnsdorf auf.

Seit Anfang des Jahres reisten fünf MI-Angehörige als Stammbesatzungen ein. Dazu kamen eine Reihe ständig wechselnder Besatzungsmitglieder zum Einsatz. Während ihres Funkbetriebes wurde eine gefaltete Unterlage benutzt, die sich normalerweise hinter der Sonnenblende über dem Fahrersitz befand.

MI Großbritanniens

Im Berichtszeitraum wurden durch die MI Großbritanniens zwei neue Fahrzeuge zu Aufklärungsfahrten eingesetzt (Mercedes-Jeep, 09 XK 11, Opel-Kadett, 05 XK 07).

Die britische Militärinspektion stand von der Aufenthaltsdauer und Intensität der Aufklärungstätigkeit weiterhin an der Spitze der drei westlichen MI. Von den MI-Angehörigen wurden folgende Objekte häufig angefahren: im Bereich Berlin-Karlshorst die Objekte der GSSD, Rangierbahnhof Wuhlheide, in Berlin-Pankow der Verladebahnhof Pankow, die Gleisanlagen an der Bucher Straße, in Berlin-Rahnsdorf die Objekte des MfS und der Grenztruppen der DDR, in Berlin-Johannisthal die Objekte des MfS und der NVA sowie das NVA-Objekt Köpenicker Straße in Berlin-Biesdorf.

Bei den gesellschaftlichen Höhepunkten, wie Demonstration der Werktätigen am 1. Mai und Kranzniederlegung am Ehrenmal in Berlin-Treptow zeigten die MI-Angehörigen sichtbares Interesse für die führenden Persönlichkeiten der Partei- und Staatsführung sowie für die Ehrengäste, für die Angehörigen der bewaffneten Organe einschließlich der mitgeführten Technik.

Wiederholt wurden das Sperrgebiet in Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I, verletzt und Aufklärungshandlungen am Hintereingang des Objektes der GSSD getätigt.

In diesem Halbjahr zeichnete sich ab, dass ein bekannter MI-Angehöriger als Fahrer besonders risikovoll fuhr. Dies zeigte sich u. a. im Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, im Überfahren des Bahnübergangs am S-Bahnhof Wuhlheide bei geschlossenen Halbschranken, im Missachten von Sperrmaßnahmen durch die VP bei gesellschaftlichen Höhepunkten.

Seit Anfang 1988 trat ein langjähriger MI-Angehöriger, der eine offensichtlich leitende Funktion innehatte, nicht mehr in Erscheinung. Seit Anfang Mai ist eine neue Fahrerin bei der MI Großbritanniens eingesetzt.

Eine leitende Funktion in den MI-Kfz-Besatzungen wurde von den jeweiligen Beifahrern ausgeübt. Diese sind meist die Anweisenden bei aktiven Aufklärungen und Einweisungsfahrten. Dabei verwendeten sie wie in den letzten Jahren Stadtpläne sowie Vergleichskataloge. Von den Beifahrern wurden meist Kleinsttonbandgeräte in Anwendung gebracht. Im Berichtszeitraum wurden von den Militärangehörigen wiederum Einkäufe getätigt, so z. B. im Haus für Sport und Freizeit und dem Haus für Elektrotechnik, wo Konsumgüter aller Art gekauft wurden. Häufig wurde die Gaststätte »Troika« in Berlin-Karlshorst, Wandlitzstraße zu Einkäufen aufgesucht.

MI Frankreichs

Die Aufklärungstätigkeit der französischen MI erfolgte weiterhin durch zwei unterschiedliche Personengruppen. Die erste Gruppe bestand aus französischen Militärangehörigen, die ausschließlich in Uniform zu Aufklärungsfahrten einreisten. Diese Besatzungen wechselten ständig. Fahrer der Kfz waren Uniformierte mit Soldatendienstgrad, während die Beifahrer Adjudanten- oder Offiziersdienstgrade hatten.

Einreisen dieser MI-Angehörigen zu Aufklärungsfahrten erfolgten, bis auf wenige Ausnahmen, täglich, über den ganzen Tag verteilt. Die Haupteinreisezeiten lagen zwischen 7.00 Uhr bis 10.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Schwerpunktgebiete, die durch die MI-Angehörigen ständig angefahren wurden, waren Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm und das Gebiet Berlin-Karlshorst. Die Anfahrten in das Gebiet Berlin-Rahnsdorf haben sich seit April verstärkt.

Die Militärangehörigen zeigten für alle Objekte und Fahrzeuge mit militärischem Charakter Interesse. Sie arbeiteten viel mit Stadtplänen und Vergleichskatalogen; Fototechnik wurde selten eingesetzt. In den meisten Fällen verließen diese Personen ihr Kfz nicht.

Es wurde eine Anzahl von Verstößen gegen die StVO der DDR begangen (meist Befahren von gesperrten Straßen an Objekten mit militärischem Charakter). Während ihrer Fahrten nach Stadtplan wurden oftmals an Kreuzungen Fahrtrichtungshinweise nicht beachtet. Die Fahrgeschwindigkeit entsprach der StVO der DDR.

Kontaktaufnahmen dieser MI-Angehörigen zu den MI-Angehörigen der USA bzw. Großbritanniens oder zu denen der zweiten Personengruppe wurden nicht festgestellt.

Zu den Aufklärungsfahrten wurden ausschließlich Kfz vom Typ Opel Kadett eingesetzt. Feste Fahrtrouten konnten nicht festgestellt werden.

Bei gesellschaftlichen Höhepunkten traten diese MI-Angehörigen nicht in Erscheinung. Bei Verladungen in Berlin-Karlshorst zeigten sie wenig Interesse. Großes Interesse zeigten sie für die polizeilichen Kennzeichen aller Fahrzeuge mit militärischem Charakter und für die taktischen Zeichen dieser Fahrzeuge. Durch den ständigen Wechsel der Besatzungen war eine Identifizierung von einzelnen Angehörigen nicht möglich. Der Beifahrer dieser Kfz war offensichtlich auch der Verantwortliche. Er bestimmte oft anhand des Stadtplanes die Fahrstrecke, während die im Fond sitzenden Angehörigen mit Aufzeichnungsmaterial und Vergleichskatalogen arbeiteten. Es hatte den Anschein, dass Fahrer sowie Beifahrer kaum über Ortskenntnisse verfügten und nur nach Stadtplan fuhren.

Bei der zweiten Personengruppe handelt es sich um einen Kreis von etwa acht Personen, von denen drei bis vier Militärangehörige regelmäßig zu Aufklärungsfahrten einreisten (3- bis 5mal wöchentlich). Dabei lagen die Einreisezeiten zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr, Schwerpunktzeiten waren zu 60 % zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr.

Bei allen Aufklärungsfahrten durch diese MI-Angehörigen wurde das Gebiet Berlin-Karlshorst angefahren, hier besonders der Privatweg I. Weiterhin wurden ständig die Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn sowie der Rangierbahnhof Wuhlheide angefahren. Die Objekte Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm und Berlin-Rahnsdorf wurden bei vielen Fahrten zu Aufklärungszwecken angefahren. Anlässlich gesellschaftlicher und politischer Höhepunkte reiste dieser Personenkreis in ziviler Kleidung ein. Ihre Fahrzeuge parkten sie immer in verhältnismäßig großer Entfernung zum Ereignisort ab und gingen zu Fuß.

Seit März bzw. Mai traten zwei neue männliche Personen bei Aufklärungsfahrten in Erscheinung, die sonst nur zu gesellschaftlichen bzw. politischen Höhepunkten mit einreisten. Im Gegensatz zu dem anderen Personenkreis zeigten sie vielfältige Aktivitäten bei Verladungen der GSSD im Raum Berlin-Karlshorst. Hier fuhren sie oft die Schwerpunkte an (Verladeeinrichtung und Bahndamm), verließen ihre Kfz und tätigten Fotoaufnahmen. Dabei nutzten sie Fotoapparate mit Objektiven langer Brennweite und setzten Ferngläser ein. Bei solchen Gelegenheiten kam es öfters zu Kontakten zwischen den genannten MI-Angehörigen und britischen bzw. amerikanischen MI-Angehörigen. Sie führten kurze Unterhaltungen. Ein abgestimmtes bzw. koordiniertes Vorgehen zwischen allen drei Kategorien konnte aber nicht festgestellt werden.

Diese MI-Angehörigen haben offensichtlich gute Ortskenntnisse. Das Benutzen von Stadtplänen oder Vergleichsmaterial konnte nicht festgestellt werden. Sie befuhren fast ausschließlich Hauptstraßen und nur in den Schwerpunktgebieten auch Nebenstraßen und Gartenwege.

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    15. August 1988
    Information Nr. 390/88 über Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem 27. Jahrestag der Errichtung des antifaschistischen Schutzwalls

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    10. August 1988
    Information Nr. 381/88 über die Entwicklung der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 1. August 1988 bis 7. August 1988