Aktivitäten westlicher Korrespondenten in der DDR (1)
22. Januar 1988
Information Nr. 39/88 über gegen die DDR gerichtete Aktivitäten akkreditierter Korrespondenten westlicher Medien
Für die in den letzten Tagen festgestellte bedeutende Zunahme der Aktivitäten von in der DDR akkreditierten Korrespondenten westlicher Medien (der BRD und in einem Fall der USA), die eindeutig auf die Verleumdung der DDR gerichtet sind, erscheinen folgende dem MfS vorliegende Erkenntnisse bedeutsam:
Bereits einige Tage vor dem geplanten Missbrauch der Kampfdemonstration am 17. Januar 1988 für provokatorisch-demonstrative antisozialistische Aktivitäten unternahmen westliche Korrespondenten im Zusammenwirken mit feindlich-negativen Kräften vielfältige Anstrengungen zur Schaffung von Voraussetzungen für eine groß angelegte Verleumdungskampagne gegen die DDR. Damit wurde gleichzeitig das Ziel verfolgt, den provokatorischen Elementen die Gewissheit zu geben, dass ihre Handlungen breit publiziert werden.
Entsprechende Kontakte im vorgenannten Sinne bestanden u. a. zwischen
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Jennerjahn/dpa und dem hinlänglich bekannten Hirsch, Ralf,
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Börner/ARD bzw. ARD-Büro und Pfarrer Eppelmann, Rainer,
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Börner/ARD und Wollenberger, Vera sowie Rathenow, Lutz,
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Schwarz/»Der Spiegel« und Eppelmann sowie Hirsch, Ralf,
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Barsig/ZDF und dem ehem. DDR-Bürger Jeschonnek, Günter (Mitbegründer der »Arbeitsgruppe Staatsbürgerschaftsrecht der DDR« und enger Kontaktpartner von Brüssau/ZDF),1
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Schwelz/AP und Rathenow, Lutz sowie Hirsch, Ralf.
Am 17. Januar 1988 wurde an dem von Börner/ARD beantragten und vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten genehmigten Standplatz Frankfurter Allee/Atzpodienstraße für die Berichterstattung über die Kampfdemonstration lediglich die Korrespondentin der ARD, Stark (mit Team) festgestellt, während Börner und Team ohne Genehmigung am Treffpunkt der feindlich-negativen Kräfte am Frankfurter Tor tätig wurden. Von 8.55 Uhr bis 9.45 Uhr waren dort ebenfalls ohne Genehmigung Barsig mit Team/ZDF, Hauptmann/ARD-Hörfunk, Jennerjahn/dpa, Schwelz/AP anwesend.
Die Korrespondenten von ARD und ZDF filmten die provokatorischen Aktivitäten der feindlich-negativen Kräfte und die Handlungen der Sicherungs- und gesellschaftlichen Kräfte.
(Entsprechend getroffener Vereinbarungen kann ein zweites Fernsehteam als Reserveteam nur im Falle der Verhinderung des ersten wirksam werden, nicht aber parallel dazu bzw. zur offensichtlichen Verschleierung von Verstößen gegen die »Verordnung über die Tätigkeit von Publikationsorganen anderer Staaten und deren Korrespondenten in der DDR« vom 21. Februar 19732 und in Missbrauch der zwischenstaatlich vereinbarten Arbeitsmöglichkeiten für akkreditierte Korrespondenten. Beispielsweise wurde auch der Antrag des Intendanten des NDR, Neuffer, auf Zulassung eines zweiten Kamerateams vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten abgelehnt.)
In den Folgetagen steigerten westliche Korrespondenten unter Missbrauch der Ihnen gewährten Arbeitsmöglichkeiten ihre verleumderische Berichterstattung zur Diskriminierung der DDR. Den Grundsätzen einer seriösen journalistischen Tätigkeit widersprechende Aktivitäten zeigten sich auch in folgenden Handlungen:
Eine Gruppe inzwischen inhaftierter feindlich-negativer DDR-Bürger hatte sich (Initiator: [Name]) zu einer öffentlichkeitswirksamen Provokation mit dem Ziel entschlossen, Druck auf staatliche Organe der DDR hinsichtlich der Freilassung der am 17. Januar 1988 inhaftierten Provokateure auszuüben und informierte darüber Barsig/ZDF, der die Unterrichtung der »Öffentlichkeit« zusagte.
Für die »Berichterstattung« und Filmaufnahmen über diese Provokation (Plakat an der Haustür mit Ankündigung eines »Hungerstreiks« und der Forderung nach Freilassung der Inhaftierten) setzten ARD und ZDF am 19.1.1988 ab 21.50 Uhr zehn Mitarbeiter mit zwei Kameras und entsprechender Beleuchtungstechnik ein. Die geplante Fortsetzung der »Berichterstattung vor Ort« scheiterte aufgrund der Festnahme der Provokateure.
Weitere Aktivitäten akkreditierter Korrespondenten sind seit dem 18.1.1988 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt u. a. darauf gerichtet,
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unter Nutzung der bestehenden engen Kontakte zu feindlich-negativen Personen für die Weiterführung der Verleumdungskampagne geeignete Ansatzpunkte und Fakten in Erfahrung zu bringen und abzustimmen,
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die Haltung kirchenleitender Kräfte der DDR in Erfahrung zu bringen und entsprechend zu beeinflussen,
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bis hin zu Versuchen, detaillierte Erkenntnisse über Maßnahmen der Sicherheits- und Justizorgane der DDR zu gewinnen. (Z. B. wurde eine von Funk/ZDF beantragte Befragung des zuständigen Staatsanwaltes u. a. über den Stand der Ermittlungen vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten abgelehnt.)
Bezeichnend ist auch die starke Präsenz akkreditierter Korrespondenten anlässlich der Zusammenkunft feindlich-negativer Personen am 18.1.1988 in der »Umweltbibliothek« (Zionskirchgemeinde), der kirchlichen Veranstaltung am 20.1.1988 im Gemeindehaus der Evangelischen Eliasgemeinde und der sogenannten Solidaritätsandacht am 21.1.1988 im Gemeindehaus der Andreas-Marcus-Gemeinde (sämtlich Hauptstadt der DDR).
Aufgrund der vorstehend aufgeführten Tatsachen, der vielfältigen Handlungen, die mit dem journalistischen Auftrag nichts zu tun haben und damit im Widerspruch zur »Verordnung über die Tätigkeit von Publikationsorganen anderer Staaten und deren Korrespondenten in der DDR« stehen, wird Folgendes vorgeschlagen:
Seitens des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten sollte dem Leiter der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR unmissverständlich erklärt werden, dass seitens der DDR dem Missbrauch der den akkreditierten Korrespondenten eingeräumten großzügigen Arbeitsmöglichkeiten und den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die weitere Gestaltung der Beziehungen zwischen der DDR und der BRD nicht tatenlos zugesehen werden kann. Es wird von ihm erwartet, seine Möglichkeiten und seinen Einfluss geltend zu machen, um diesen Missbrauch, der zugleich gegen den Geist der KSZE-Schlussakte und gegen das Gemeinsame Kommunique des Generalsekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Erich Honecker, und Bundeskanzler Kohl vom 8. September 19873 verstößt, zu beenden.
In gleicher Weise und in geeigneter Form sollte der Leiter der Ständigen Vertretung der DDR in der BRD gegenüber dem Bundeskanzleramt wirksam werden.
Es sollte geprüft werden, dass seitens des Leiters der Abteilung Journalistische Beziehungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten die besonders aktiv in Erscheinung getretenen Korrespondenten Börner/ARD, Barsig/ZDF und Schwelz/AP nachdrücklich auf ihre journalistische Verantwortung hingewiesen werden. Darüber hinaus sollte Börner und Barsig eine Verwarnung ausgesprochen werden.