Ausfall der Energieversorgung im Zentrum Ostberlins
12. Dezember 1988
Information Nr. 531/88 über eine zeitweilige Unterbrechung der Elektroenergieversorgung im Stadtzentrum der Hauptstadt der DDR, Berlin
Am 6. Dezember 1988, 19.37 Uhr, kam es in der 10-kV-Übergabestation des Interhotels »Stadt Berlin« (Schaltzelle des VEB Energiekombinat Berlin) während der Durchführung von geplanten Schalthandlungen zu einem Kurzschluss, der zur zeitweiligen Unterbrechung der Elektroenergieversorgung des Interhotels »Stadt Berlin« sowie des CENTRUM-Warenhauses am Alexanderplatz in der Zeit von 19.37 Uhr bis 20.03 Uhr führte.
Dieser Kurzschluss und die automatischen Abschaltungen der genannten Abnehmer hatten gleichzeitig eine physikalisch bedingte 50%ige Spannungseinsenkung über die Zeitdauer von zwei Sekunden im Mittelspannungsteilnetz des Stadtzentrums der Hauptstadt der DDR, Berlin, zur Folge.
Bedingt durch diese Spannungseinsenkung sprachen die Unterspannungsrelais (Schutzeinrichtungen für die Sendeanlagen) in den Sendeanlagen des Fernsehturms an und bewirkten die Unterbrechung des Sendebetriebes des Fernsehens der DDR, 1. Programm für die Dauer von 25 Sekunden, des 2. Programms sowie des Hörfunks von 5 Sekunden.
Zum Zeitpunkt des Sendeausfalls des Fernsehens der DDR war die Elektroenergieversorgung des Fernsehturms vom Umspannwerk Alexanderplatz stabil gewährleistet.
Die unverzüglich eingeleiteten Untersuchungen durch Experten des VEB Energiekombinat Berlin (EKB) zu den Ursachen der Störung ergaben, dass im Zusammenhang mit der Durchführung planmäßiger Reparaturarbeiten an einem defekten 10-kV-Verbindungskabel zwischen dem Interhotel und dem CENTRUM-Warenhaus elementare Regeln der Betriebsführung durch Personal des Entstörungsdienstes des VEB EKB verletzt wurden. Das Personal des Entstörungsdienstes unterließ es, die Kabelenden des zur Reparatur frei geschalteten und abgeklemmten Verbindungskabels in ausreichende Entfernung von den spannungsführenden Teilen der Übergabe Interhotel »Stadt Berlin« zu bringen, wodurch es bei der Zuschaltung eines zweiten Verbindungskabels zur Lichtbogenbildung mit nachfolgendem Kurzschluss kam.
Die Wiederzuschaltung des zweiten Verbindungskabels erfolgte im Interesse der erforderlichen Gewährleistung der Versorgungszuverlässigkeit der genannten Abnehmer, nachdem dieses Kabel im Zusammenhang mit den Reparaturarbeiten am ersten Verbindungskabel aus sicherheitstechnischen Gründen außer Betrieb genommen war.
Expertenhinweisen zufolge können Spannungseinsenkungen im öffentlichen Elektroenergieversorgungsnetz verschiedene Ursachen zugrunde liegen, die nicht in jedem Fall vermeidbar sind, wie z. B. Instabilitäten im Elektroenergieverbundnetz der DDR, Kurz- bzw. Erdschlüsse, insbesondere im Mittelspannungsnetz des Zentrums der Hauptstadt der DDR, Berlin.
Dadurch sowie aufgrund des technisch veralteten Zustandes der Schutzeinrichtungen der Sendeanlagen des Fernsehturms ist eine Wiederholbarkeit derartiger kurzzeitiger Ausfälle im Sendebetrieb – unabhängig von subjektiv bedingten Fehlhandlungen – infolge Spannungseinsenkungen auch künftig nicht völlig auszuschließen.