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Bestrebungen zur Gründung eines Homosexuellen-Verbandes

18. April 1988
Information Nr. 188/88 über fortgesetzte Bestrebungen zur Schaffung eines Verbandes für homophile Personen in der DDR

Seit den Jahren 1982/83 nehmen nach dem MfS vorliegenden Hinweisen Bestrebungen verschiedener Personen zu, homophil veranlagte Bürger der DDR organisiert zusammenzuschließen.1

Begünstigend und inspirierend für diese Entwicklung wirkten vor allem

  • die in diesem Zeitraum in den westeuropäischen Staaten von homophilen Interessengemeinschaften (u. a. »International Gay Association« – IGA, »International Lesbian and Gay Association« – ILGA und »Homosexuelle Initiative Wien« – HOSI) verstärkt betriebene »Emanzipationsbewegung«, verbunden mit Forderungen nach völliger gesellschaftlicher Gleichberechtigung, Anerkennung und Mitsprache homophiler Bürger sowie

  • die »Öffnung« der evangelischen Kirchen in der DDR gegenüber homophilen Bürgern als einer sogenannten Randgruppe der Gesellschaft (nach dem Vorbild der BRD-Initiative »Homosexuelle und Kirche« entstand bereits im Jahre 1982 bei der Evangelischen Studentengemeinde in Leipzig ein »Arbeitskreis Homosexualität«, dem die Bildung weiterer derartiger Gruppierungen im Bereich der Kirche folgte).

Dem MfS liegen in diesem Zusammenhang Hinweise vor, wonach einzelne, auf politisch-negativen Positionen stehende homophile Kräfte versuchen, das Problem Homosexualität und die Institutionalisierung derartiger Personengruppierungen für ihre Zielstellungen zu missbrauchen. Ihnen geht es darum, in der DDR ein »öffentliches Problembewusstsein« zu Fragen der Homosexualität zu inszenieren und, dies ausnutzend, eine staatlich gebilligte, jedoch von diesem nicht kontrollierte Bewegung Homosexueller unabhängig ihrer politischen Haltungen in Gang zu bringen. Insbesondere streben diese Kräfte – ausgehend von der Behauptung, in der DDR würden Homosexuelle nach wie vor diskriminiert – eine »völlige Gleichberechtigung« homophiler Personen in der sozialistischen Gesellschaft an.

In diesem Sinne wirken sie mit Kontaktpartnern in nichtsozialistischen Staaten zusammen.

Im Ergebnis rechtzeitig eingeleiteter komplexer staatlicher und gesellschaftlicher Maßnahmen, der Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der Publizierung staatlicher Standpunkte zum Problem der Homosexualität (u. a. Zeitschrift »Deine Gesundheit«, Heft Nr. 11/84 und Buch »Homosexualität – Herausforderung an Wissen und Toleranz« von Prof. Werner),2 konnten gezielte Profilierungsbestrebungen homophiler Personen zurückgedrängt und Aktivitäten provokatorisch-demonstrativen Charakters (z. B. Kranzniederlegungen an Gedenkstätten) verhindert bzw. hinsichtlich ihrer politischen Auswirkungen eingeschränkt werden. Die Etablierung einer sogenannten Homosexuellen-Bewegung in der DDR und der politische Missbrauch solcher Gruppierungen durch äußere und innere Feinde wurden bisher wirksam unterbunden.

Ungeachtet dessen gibt es eine Reihe homophil veranlagter Personen, die nach wie vor aus unterschiedlichsten Interessen hartnäckig das Ziel verfolgen, eine Organisationsbasis für homosexuelle Bürger in der DDR zu schaffen.

Eine exponierte Position nimmt dabei die als sogenannte Leiterin des nichtkirchlichen »Freundeskreises Homosexualität« (»Sonntagsclub«)3 fungierende Ursula Sillge, Berlin, ein. Die Sillge arbeitet gegenwärtig am Entwurf der Satzung einer Organisation mit der Bezeichnung »Verband homosexueller Bürger der DDR« (Anlage).

Sie beabsichtigt, dieses Papier an führende Persönlichkeiten in der DDR, darunter an das Mitglied des Politbüros des ZK der SED, Genossen Prof. Hager, zu versenden, um mit den Adressaten in einen Dialog zu kommen und von diesen Unterstützung für ihr Vorhaben zu erlangen. Ihre persönlichen Ambitionen sind darauf gerichtet, sich als Experte für Fragen der Homosexualität zu profilieren und als Führungskraft einer zu bildenden Organisation homophiler Bürger der DDR national und international als Interessenvertreter zu repräsentieren. Das Gesamtverhalten der Sillge, alle ihre Aktivitäten sind nach vorliegenden internen Erkenntnissen durch ihren überzogenen Drang nach Emanzipation und gesellschaftlicher Bestätigung sowie durch ihr spezifisches Sexualverhalten motiviert.

Nach dem MfS vorliegenden Hinweisen richtete die Sillge seit dem Jahre 1983 wiederholt Eingaben und Schreiben an leitende Partei- und Staatsfunktionäre sowie an staatliche Organe und Institutionen sowie an gesellschaftliche Organisationen mit Forderungen nach Einrichtung von Kultur- und Beratungsstellen, nach Zulassung von Veranstaltungen sowie nach Genehmigung der Bildung einer eigenständigen Organisation für homophile Bürger (u. a. 1983 und 1986 an den 1. Sekretär der Bezirksleitung Berlin der SED; 1983, 1984 und 1986 an das Ministerium des Innern; 1983 und 1984 an den Magistrat der Hauptstadt der DDR, Berlin; 1984 an das MfS, den Zentralrat der FDJ und das Institut für Soziologie und Sozialpolitik der Akademie der Wissenschaften der DDR; 1985 an die Humboldt-Universität zu Berlin; 1986 an das ZK der SED, Abteilung für Staats- und Rechtsfragen sowie an das Institut für Staats- und Rechtstheorie, Potsdam).

In allen Fällen tritt die Sillge im Interesse der Realisierung ihrer Anliegen mit einer überbetont staats- und gesellschaftsbejahenden politischen Einstellung auf. (Sie war von 1967 bis 1981 Mitglied der DBD und trat mit der Begründung aus dieser Partei aus, nicht wie vereinbart als Kreissekretär eingesetzt worden zu sein. Zurzeit gehört sie keiner Partei an.) Die Eingaben und Schreiben wurden der Sillge entsprechend dem Eingabengesetz der DDR von 1975 beantwortet. Im Verlaufe dabei geführter Gespräche wurde ihr wiederholt der staatliche Standpunkt der DDR dargelegt, erläutert und begründet, wonach für die Gründung und Tätigkeit einer Organisation homophiler Personen kein gesellschaftliches Bedürfnis gegeben ist und entsprechend der Verfassung der DDR die Integration Homosexueller in der sozialistischen Gesellschaft garantiert ist. Einer aktiven gesellschaftlichen Mitwirkung solcher Bürger generell und bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dieser spezifischen Sexualform stehe dagegen nichts im Wege.

Mit zunehmender Intensität versucht die Sillge, Kontakte und Verbindungen nach nichtsozialistischen Staaten anzuknüpfen und auszubauen. So unterhält sie stabile Verbindungen zu den genannten Homosexuellen-Organisationen »ILGA« (sie war Teilnehmer einer Tagung dieser Organisation im November 1987 in Budapest/Ungarische VR und beabsichtigt, an einem geplanten illegalen Folgetreffen im April 1988 in Warschau/VR Polen teilzunehmen) und HOSI, ferner zur Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft in Westberlin (unterstützt auf der Grundlage sexualwissenschaftlicher Forschung/Erkenntnisse die Forderung nach gesellschaftlicher Anerkennung homophiler Personen und die Kommunikation von homosexuellen Gruppen und Personen) und zu repräsentativen Sexualforschern und Personen aus der homosexuellen Szene in nichtsozialistischen Staaten. Eine Reise in dringenden Familienangelegenheiten in die BRD im Juli 1987 missbrauchte sie gezielt, um ihren Angaben zufolge die Homosexuellen-Szene in der BRD zu studieren und Kontakte zu homophilen Personen aufzunehmen. Sie nahm während dieser Zeit an einer Veranstaltung der »Demokratischen Lesben- und Schwuleninitiative« der BRD (»DELSI«) in Münster teil und hielt dort einen Vortrag. Weiter besuchte sie das »Schwulen und Lesbenzentrum« (»SchuLZ«) in Köln, wo sie in Kontakt mit Vertretern der internationalen Organisation »Bewaffnete Schwule Front« (»GLF«) kam. Während ihrer Rückreise nutzte sie ihren Aufenthalt in Westberlin, um dort ebenfalls Kontakte zu knüpfen und zu festigen. Die Sillge unterhält darüber hinaus umfangreiche Verbindungen zu homophilen Personen in sozialistischen Nachbarstaaten.

Zur Persönlichkeit der Sillge sind weiter folgende Aspekte beachtenswert: Nach Abschluss ihres Studiums als Diplom-Agraringenieur im Jahre 1972 war sie in dieser Berufsrichtung nur kurzzeitig tätig. Bis zum Jahre 1981 unterhielt sie befristete Arbeitsrechtsverhältnisse unterschiedlichster Art, die nicht ihrer beruflichen Ausbildung entsprachen. Seither stand sie in keinem Arbeitsrechtsverhältnis und ließ sich nach vorliegenden Hinweisen von ihrer Sexualpartnerin finanziell aushalten. Offiziell bezeichnet sie sich als freischaffende Schriftstellerin, ohne Mitglied des Schriftstellerverbandes der DDR zu sein. Im genannten Zeitraum absolvierte sie an der Karl-Marx-Universität Leipzig ein einjähriges postgraduales Studium der Soziologie. Mehrfach versuchte sie, an Universitäten der DDR eine Aspirantur zu erwirken, was ihr letztlich gelang. Seit dem 1. Februar 1988 hat sie an der Sektion Ästhetik und Kunstwissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin eine planmäßige wissenschaftliche Aspirantur zum Thema »Zur Geschichte homosexueller Organisationen« – »Organisationsgeschichtliche und kulturhistorische Aspekte der homosexuellen Emanzipationsbewegung in Deutschland zwischen 1880 und 1933«.

Mit dem Ziel der vorbeugenden Verhinderung des möglichen politischen Missbrauchs homophiler Personengruppen und Personen in der DDR durch äußere und innere Feinde wird vorgeschlagen,

  • die angestrebte Bildung von Interessengemeinschaften bzw. eines Verbandes homophiler Personen staatlicherseits konsequent zu verhindern,

  • in Verantwortung des Ministerrates der DDR und unter Federführung des Ministeriums für Gesundheitswesen ein Gremium zu schaffen, welches im engen Zusammenwirken mit dem Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen sowie weiteren geeigneten staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen und Forschungseinrichtungen baldmöglichst einheitliche Standpunkte zum gesellschaftlichen Umgang mit homophilen Bürgern erarbeiten und erforderliche Entscheidungsvorlagen vorbereiten sollte,

  • staatlicherseits der Sillge in einem Gespräch grundsätzlichen Charakters den offiziellen Standpunkt hinsichtlich des von ihr angestrebten Homosexuellenverbandes und zur gleichberechtigten Stellung homophiler Bürger in der sozialistischen Gesellschaft zu erläutern und ihr mit Nachdruck anzuraten, die Fortführung nicht im staatlichen Interesse liegender Aktivitäten, insbesondere zur Schaffung eines Homosexuellenverbandes, zu unterlassen.

Die Information ist wegen Quellengefährdung nur zur persönlichen Kenntnisnahme bestimmt.

Anlage zur Information Nr. 188/88

[Kopie]

Verband homosexueller Bürger der DDR

Satzung

I. Ziele und Aufgaben

Der Verband ist eine Organisation, in der homosexuelle und heterosexuelle Bürger, Frauen und Männer, Bürger unterschiedlicher sozialer Klassen und Schichten, Bürger aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens auf freiwilliger Basis gemeinsam wirken. Der Verband entfaltet seine Tätigkeit auf dem Boden der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik sowie den entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

Der Verband lässt sich von der wissenschaftlichen Weltanschauung des Marxismus-Leninismus leiten und leistet mit seinen Bemühungen um die Integration der homosexuellen Bürger in die sozialistische Gesellschaft seinen ganz spezifischen Beitrag beim umfassenden Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in unserer Republik.

Der Verband anerkennt die führende Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei, fördert das politische Engagement seiner Mitglieder und kämpft gegen Einflüsse bürgerlicher Ideologie.

Der Verband leistet einen schöpferischen Beitrag zur Vervollkommnung der sozialistischen Gesellschaft, zur Erziehung allseitig entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten und der Herausbildung sozialistischer Verhaltensweisen.

Der Verband mobilisiert die Initiative vieler Bürger und trägt dazu bei, homosexuellen Bürgern stärker das Gefühl der Geborgenheit in unserer Gesellschaft zu vermitteln und das Vertrauensverhältnis der Bürger zu ihrem Staat zu vertiefen.

Im Bewusstsein, dass die homosexuellen Bürger nur in der sozialistischen Gesellschaft gleichberechtigt leben können, will der Verband dabei mitwirken, homosexuelle Bürger sinnvoll in das gesellschaftliche Leben einzubeziehen und die jahrhundertealte Diskriminierung zu überwinden.

Der Verband tritt für die Sicherung des Friedens, für die allseitige Abrüstung und sozialen Fortschritt ein. Die Mitglieder des Verbandes fühlen sich mit allen gesellschaftlichen Kräften verbunden, die um ihre nationale und soziale Freiheit kämpfen oder sie verteidigen, die sich gegen imperialistische, rassistische oder faschistische Unterdrückung zur Wehr setzen und üben internationale Solidarität.

Die Mitglieder des Verbandes betrachten den Dienst in der Nationalen Volksarmee als Ehrenpflicht ebenso wie den in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse, den Organen der Zivilverteidigung und anderen Organen zum Schutz unserer sozialistischen Ordnung.

Der Verband setzt sich dafür ein, dass seine Mitglieder bewusst und ideenreich ihre staatsbürgerliche Verantwortung wahrnehmen und mitwirken an der besseren Befriedigung der materiellen und ideellen Bedürfnisse der Werktätigen sowie an der Wahrung ihrer Würde und Rechte. Gestützt auf die Kraft seiner Mitglieder leistet der Verband einen konstruktiven Beitrag zur allseitigen Stärkung der Deutschen Demokratischen Republik, zu ihrer sozialistischen Entwicklung und zur Festigung der politisch-moralischen Einheit des Volkes.

Der Verband leistet seinen spezifischen Beitrag zur Herausbildung der sozialistischen Lebensweise, die geprägt ist von der aktiven Teilnahme der Werktätigen an der Leitung und Lösung gesellschaftlicher Angelegenheiten.

Der Verband ermöglicht und unterstützt in speziellen Klubs und Veranstaltungsreihen die kulturelle Betreuung und Eigenbetätigung seiner Mitglieder.

Der Verband betrachtet es als eine wesentliche Aufgabe, an der Aufklärung der heterosexuellen Bürger über die Situation homosexueller Bürger in der Gesellschaft mitzuwirken und sowohl die Integrationsbereitschaft der Gesellschaft, als auch die Integrationsfähigkeit der homosexuellen Bürger zu fördern.

Zur Lösung dieser Aufgabe und zur Information über die Verbandsarbeit gibt der Verband ein Informationsblatt und andere geeignete Materialien heraus.

Der Verband bemüht sich um die Koordinierung wissenschaftlicher und publizistischer Tätigkeit. Dabei richtet er seine Bestrebungen auf die sozialistische Wertung des Sachverhaltes Homosexualität, auf die Verbreitung sozialistischen Gedankengutes sowie populärwissenschaftliche Darstellungen. Zu diesem Zweck arbeitet der Verband mit staatlichen Organen, Organisationen, wissenschaftlichen Institutionen, Verlagen und anderen Einrichtungen zusammen.

Der Verband richtet seine Aufmerksamkeit auch auf gesundheitspolitische Aufgabenstellungen und setzt sich für die Streichung der Homosexualität von der WHO-Krankheitsliste ein.

Der Verband trägt dazu bei, homosexuellen Bürgern Leitbilder und Vorbilder anzubieten, Partnerbeziehungen zu stabilisieren und zu kultivieren und der Verbreitung von sexuell übertragbaren Krankheiten mit aufklärerischer Tätigkeit entgegenzutreten.

Der Verband arbeitet mit den Ehe-, Familien- und Sexualberatungsstellen zusammen und wird in persönlichen und gesellschaftlichen Problemsituationen wirksam.

Der Verband setzt auf sozialistische Weise die Arbeit des am 15. Mai 1897 gegründeten wissenschaftlich-humanitären Komitees fort, das von den Faschisten verboten, dessen Einrichtungen zerstört und dessen Mitglieder verfolgt wurden.

Die Mitglieder des Verbandes homosexueller Bürger fühlen sich der progressiven Tradition des wissenschaftlich-humanitären Komitees und dem Wirken seines Begründers Dr. Magnus Hirschfeld verpflichtet.

II. Mitgliedschaft

Der Verband besteht aus Ordentlichen und Ehrenmitgliedern. Darüber hinaus wird die Tätigkeit des Verbandes von Freunden des Verbandes unterstützt.

Ordentliches Mitglied kann jeder Bürger der DDR werden, der das 18. Lebensjahr erreicht hat, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung und der

  • die Satzung anerkennt,

  • aktiv mitarbeitet,

  • regelmäßig Beiträge bezahlt,

  • einen Aufnahmeantrag stellt.

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung des Aufnahmeantrages durch das Präsidium.

Die Mitgliedschaft endet mit

  • dem schriftlich erklärten Austritt,

  • dem Ableben des Mitglieds oder

    auf Beschluss des Verbandes, wenn die Satzung schwerwiegend verletzt wird.

Ordentliche Mitglieder sind Bürger der DDR, die aus eigenem, persönlichem Interesse dem Verband beitreten.

Für hervorragende Verdienste können Mitglieder des Verbandes oder andere Persönlichkeiten zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, sofern sie damit einverstanden sind. Die Ernennung erfolgt durch den Kongress.

Alle Mitglieder übernehmen die Verpflichtung:

  • entsprechend ihrer wissenschaftlichen oder sonstigen Ausbildung und ihren persönlichen Erfahrungen für die Ziele und Aufgaben des Verbandes zu wirken,

  • regelmäßig Beiträge zu bezahlen.

Die ordentlichen Mitglieder haben das Recht:

  • mit beschließender Stimme an den Kongressen teilzunehmen,

  • Mitglieder des Verbandes für das Präsidium vorzuschlagen,

  • das Präsidium zu wählen oder ins Präsidium gewählt zu werden,

  • an der Diskussion der Ziele und Aufgaben des Verbandes teilzunehmen.

Freunde des Verbandes können Bürger der DDR werden, die sich bereit erklären, das Anliegen des Verbandes ideell und finanziell zu unterstützen. Die Höhe ihres jährlichen Spendenbeitrages bestimmen sie selbst. Der Verband sichert den Freunden des Verbandes zu, dass persönliche Angaben vertraulich behandelt werden.

III. Struktur und Arbeitsweise des Verbandes

Der Verband homosexueller Bürger ist juristische Person und wird im Rechtsverkehr durch den Präsidenten oder einen Beauftragten des Präsidenten vertreten. Der Verband verfügt über ein Emblem, und er hat seinen Sitz in Berlin, Hauptstadt der DDR.

Der Verband arbeitet nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus.

Das höchste Organ des Verbandes ist der Kongress. Der Kongress wird durch das Präsidium mindestens alle fünf Jahre einberufen. Der Kongress wählt das Präsidium in offener Wahl.

Für die Beschlüsse und die Wahl ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Die Beratungen des Präsidiums finden vierteljährlich, im Bedarfsfall häufiger statt.

Im Präsidium sind Frauen und Männer paritätisch vertreten.

Wenn ein Mann Präsident ist, muss eine Frau Vizepräsident sein und umgekehrt. Im Präsidium sind mindestens zwei Drittel homosexuelle Bürger vertreten. Präsident und Vizepräsident müssen die homosexuelle Mehrheit des Verbandes repräsentieren.

Die Beschlüsse des Präsidiums werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Im Falle der Stimmengleichheit wird vom Präsidenten entschieden. Beschlüsse des Präsidiums sind bindend. Sie können vom Kongress bestätigt oder aufgehoben werden.

Das Präsidium erstattet auf den Kongressen:

  • Bericht über die geleistete Arbeit,

  • legt Rechenschaft ab über die Durchsetzung der Beschlüsse und über die Finanzen,

  • leitet den Verband zwischen den Kongressen,

  • legt die einzelnen konkreten Aufgaben fest,

  • wählt den Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Schatzmeister,

  • beruft Mitglieder des Verbandes sowie Wissenschaftler und Fachleute in die Sektionen,

  • beruft die Mitarbeiter des Sekretariats, welches ebenfalls paritätisch aus Frauen und Männern besteht.

Über die Bildung und Arbeit der ehrenamtlich tätigen Sektionen entscheidet der Kongress.

Die Sektionen:

  • beraten das Präsidium und den Verband wissenschaftlich-methodisch,

  • wirken aktiv mit an der Vorbereitung von Beschlüssen,

  • erarbeiten Unterlagen zur Information, zum Meinungsaustausch und Erfahrungsaustausch,

  • pflegen und vertiefen die Verbindungen des Verbandes zu staatlichen und wissenschaftlichen Institutionen und gesellschaftlichen Organisationen,

  • legen in regelmäßigen Abständen vor dem Präsidium bzw. vor dem Kongress Rechenschaft ab über ihre Tätigkeit.

Die Revisionskommission

wird durch offene Abstimmung des Kongresses gewählt. Der/die Vorsitzende(r) und ein(e) weitere(r) Vertreter(in) der Revisionskommission nehmen mit beratender Stimme an den Tagungen des Präsidiums teil. Wenn die Vorsitzende eine Frau ist, muss ein Mann Stellvertreter sein und umgekehrt.

Die Revisionskommission:

  • kontrolliert die Arbeit des Präsidiums und des Sekretariats einschließlich der Finanzwirtschaft,

  • ist dem Kongress rechenschaftspflichtig.

IV. Finanzierung

Die Tätigkeit des Verbandes wird finanziert durch

  • Aufnahmegebühren,

  • Mitgliedsbeiträge,

  • Spenden und andere Zuwendungen,

  • Einnahmen aus Veranstaltungen und Vertriebsmaterialien,

  • staatliche Zuschüsse.

Durch den Schatzmeister ist ein jährlicher Finanzplan zu erarbeiten, der durch das Präsidium beschlossen und ihm halbjährlich zur Abrechnung vorgelegt wird.

Beitragsordnung

Der Beitrag staffelt sich nach dem Verdienst.

Er beträgt bei Mitgliedern mit einem Einkommen

  • unter … M /Monat = … M /Monat,

  • über … M /Monat = … M /Monat,

  • über … M /Monat = … M /Monat.

Die Aufnahmegebühren staffeln sich entsprechend in … M, … M und … M. Der Beitrag kann von den Mitgliedern freiwillig erhöht werden. Für den Nachweis der Beitragszahlung genügt die Einzahlungsquittung.

V. Die Auflösung des Verbandes bedarf der Zwei-Drittel-Mehrheit des Kongresses.

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    18. April 1988
    Information Nr. 199/88 über geplante Aktivitäten feindlich-negativer Kräfte anlässlich der Feierlichkeiten im Zusammenhang mit dem 1. Mai 1988

  2. Zum vorherigen Dokument Treffen der SPD-Politiker Schmude und Sielaff mit Pfarrer Eppelmann

    15. April 1988
    Information Nr. 190/88 über ein von Pfarrer Eppelmann/Berlin initiiertes Treffen mit den Mitgliedern der Bundestagsfraktion der SPD, Jürgen Schmude und Horst Sielaff, am 11. April 1988 in der Hauptstadt der DDR, Berlin