Einflug eines Westberliner Ballons mit Menschenrechts-Losungen
26. November 1988
Information Nr. 520/88 über den Einflug von gebündelten Luftballons mit daran befestigten Hetzschriften von Berlin (West) aus in das Gebiet der Hauptstadt der DDR, Berlin
Am 24. November 1988, in der Zeit von 18.55 Uhr bis 19.30 Uhr wurden von Berlin (West)-Tiergarten aus insgesamt sieben Ballonbündel, bestehend aus jeweils vier bis sechs Luftballons, aufgelassen, die in der Folge in den Luftraum der DDR im Bereich der Hauptstadt der DDR, Berlin, einflogen.
Visuellen Feststellungen zufolge traten als Täter zwei unbekannte männliche Personen im scheinbaren Alter von ca. 20 Jahren in Erscheinung, die diese Ballonbündel vom Westberliner Vorfeld der Grenzübergangsstelle Marschallbrücke in Berlin-Mitte aufgelassen hatten.
(Bereits am 12. November 1988 waren von Berlin-West, Stadtbezirk Kreuzberg aus durch bisher unbekannte Täter mehrere derartige Ballonbündel aufgelassen worden, die in der Folge in den Luftraum der Hauptstadt der DDR, Berlin, einflogen.)
Weiteren Feststellungen zufolge waren an den Ballonbündeln Hetzschriften (Größe 30 × 10 cm) befestigt, die mit dem Titel »Menschen – Menschenrechte – Menschlichkeit – Artikel 12 KSZE – Es steht jedem Menschen frei, jedes Land, einschließlich das eigene zu verlassen«1 versehen waren.
(Im weiteren Inhalt dieser Hetzschriften wird über die von den zuständigen Organen der DDR erfolgte Festnahme eines BRD-Bürgers und von zwei ständigen Einwohnern von Berlin-West berichtet. Die drei Personen waren am 4. November 1988 wegen des dringenden Verdachts des versuchten Menschenhandels und der Beihilfe zum ungesetzlichen Grenzübertritt festgenommen worden. Es waren Ermittlungsverfahren eingeleitet und Haftbefehle erlassen worden. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.)
Vier der eingeflogenen Ballonbündel wurden zwischenzeitlich im Territorium der Hauptstadt der DDR aufgefunden und die daran befestigten Hetzschriften sichergestellt.
Es wird vorgeschlagen, seitens des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten gegenüber dem Senat von Berlin (West) in geeigneter Weise Protest gegen diese, die Flugsicherheit im Luftraum der DDR gefährdenden Handlungen zu erheben und zu fordern, dass entsprechende wirksame Maßnahmen zur Unterbindung weiterer derartiger Handlungen getroffen werden.