Festnahmen protestierender Antragsteller im Februar 1988
26. Februar 1988
Hinweis zu erfolgten Festnahmen wegen rechtswidriger Handlungen durch Übersiedlungsersuchende [Bericht K 3/90]
Seit dem 1. Februar bis einschließlich 25. Februar 1988 wurden wegen öffentlichkeits- wirksamen provokatorischen Handlungen und dem Ziel der Erzwingung der Übersiedlung in die BRD insgesamt 295 Personen zugeführt, bei denen im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen gegen 194 Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden.
Territoriale Schwerpunkte für die Einleitung von Ermittlungsverfahren bildeten die Hauptstadt der DDR, Berlin, Dresden, Halle und Potsdam.
Die Einleitung der Ermittlungsverfahren, überwiegend gemäß § 214 StGB (Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit), erfolgte u. a. wegen
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provokatorisch-demonstrativem Auftreten anlässlich des 43. Gedenktages der Zerstörung Dresdens (16),
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im Zusammenhang mit den Ereignissen in der Hauptstadt der DDR, Berlin, Unter den Linden, Palast der Republik (50),
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Aktivitäten für die sogenannte Arbeitsgruppe für Staatsbürgerschaftsrecht, Schaffung und Formierung rechtswidriger, illegaler Strukturen in Berlin und Potsdam (16).
Die Straftaten der insgesamt festgenommenen Personen waren gekennzeichnet durch
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provokatorisch-demonstrative Zusammenrottungen (65),
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demonstrative Personenzusammenschlüsse (34),
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Auftreten mit selbstgefertigten Plakaten, Transparenten oder Symbolen, auf denen Ausreiseforderungen erhoben werden (60).
Die weiteren Täter traten mit mündlicher und schriftlicher Herabwürdigung, mit provokatorischen Ausreiseforderungen bzw. mit Drohungen in Erscheinung.
Die Mehrzahl der Festgenommenen ist im Alter von 25 bis unter 40 Jahren und übt Facharbeiterberufe aus.
Die Festgenommenen haben eine überwiegend ablehnende Haltung zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR. Sie haben in der Vergangenheit z. T. mehrfach in verschiedenen kirchlichen Einrichtungen an sogenannten Bittgottesdiensten, Solidaritätsandachten, Friedensgebeten, Informationsrunden u. ä. teilgenommen.
Die rechtswidrigen Handlungen waren z. T. (Dresden, Berlin) mit akkreditierten Vertretern von Westmedien zuvor abgestimmt worden.
Über die Ereignisse wurde in massiver verleumderischer Form berichtet.