Pressemitteilung zur Inhaftierung Oppositioneller
25. Januar 1988
Information Nr. 42/88 über eine vorgesehene Pressemitteilung zu Ermittlungsverfahren gegen Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit
Am 25. Januar 1988 wurden gegen die Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit Ralf Hirsch, Wolfgang Templin und dessen Ehefrau Regina Templin sowie Bärbel Bohley und Freya Klier (Ehefrau des Krawczyk) Ermittlungsverfahren mit Haft gemäß § 100 StGB (Landesverräterische Agententätigkeit) eingeleitet.
Die im Zusammenhang mit dem gegen den hinlänglich bekannten Liedermacher Stephan Krawczyk eingeleiteten Ermittlungsverfahren bisher geführten Vernehmungen und die im Rahmen der Durchsuchung der Wohnräume des Genannten und seiner Ehefrau sichergestellten Materialien begründen für Krawczyk den objektiven Tatverdacht der landesverräterischen Nachrichtenübermittlung gemäß § 99 StGB.
Aus diesen Gründen und mit dem Ziel, der groß angelegten Hetz- und Verleumdungskampagne westlicher Massenmedien, darin einbegriffen die Propagierung fortgesetzter Einmischungsversuche führender politischer Kreise der BRD in innere Angelegenheiten der DDR, politisch offensiv entgegenzuwirken, wird vorgeschlagen, eine ADN-Mitteilung (Wortlaut siehe Anlage) zu veröffentlichen.1
Um Zustimmung wird gebeten.
Anlage zur Information Nr. 42/88
Ermittlungsverfahren wegen landesverräterischer Beziehungen
Berlin (ADN). Durch die zuständigen Organe der DDR wurden am 25. Januar 1988 wegen des Verdachts landesverräterischer Tätigkeit Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen eingeleitet.
Das gegen Stephan Krawczyk wegen krimineller Handlungen laufende Ermittlungsverfahren wurde inzwischen nach Feststellung von Verbindungen zu geheimdienstlich gesteuerten Kreisen in Westberlin wegen landesverräterischer Beziehungen erweitert.