Treffen der Basisgruppen in Meißen (Verhinderung)
25. Oktober 1988
Information Nr. 461/88 über die Verhinderung eines geplanten Treffens von Vertretern kirchlicher Basisgruppen mit »blockübergreifender« Zielstellung in Meißen/Dresden
Im Zeitraum vom 21. bis 23. Oktober 1988 sollte in Meißen/Dresden infolge einer im Mai 1988 vom Interkirchlichen Friedensrat der Niederlande (IKV) organisierten und in Budapest/Ungarische VR stattgefundenen Zusammenkunft ein Treffen von Vertretern kirchlicher Basisgruppen der DDR und der Ungarischen VR unter Teilnahme von Mitgliedern des IKV und Schweizer Bürgern durchgeführt werden. (Seitens des MfS wurde in der Information Nr. 441/88 vom 5. Oktober 1988) detailliert darüber berichtet, und es waren differenzierte Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung der Zusammenkunft vorgeschlagen worden, denen zentral zugestimmt wurde.)
Im Ergebnis der konsequent auf die Unterbindung dieses Treffens ausgerichteten und mit den zuständigen staatlichen Organen abgestimmten Maßnahmen, insbesondere der gezielten offensiven Einflussnahme auf die Organisatoren und auf kirchenleitende Amtsträger der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens wurde dieses geplante Treffen verhindert. Es kam zu keinerlei öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten.
Der als Hauptorganisator bekannte Superintendent Berger nahm die Absage gegenüber vorgesehenen DDR-Teilnehmern selbst vor. Er berief sich dabei u. a. auf eine ungenügende inhaltliche Vorbereitung sowie bislang fehlende Reaktionen seitens der ungarischen Teilnehmer.1
Beabsichtigte Einreisen von Bürgern der Ungarischen VR und der ČSSR als Teilnehmer fanden nicht statt. Seitens des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der DDR war zuvor auf diplomatischem Wege um Unterbindung der Ausreise von Personen dieser Staaten ersucht worden. Vier als Teilnehmer des Treffens identifizierten Staatsbürgern der Niederlande wurde die Einreise in die DDR für den genannten Zeitraum nicht gestattet.
Nach dem MfS streng intern vorliegenden Hinweisen traf sich Superintendent Berger im Zeitraum des Treffens in Meißen mit zwei Personen aus den Niederlanden und einem ungarischen Staatsbürger. Mitglieder von kirchlichen Basisgruppen aus der DDR wurden in
Meißen nicht festgestellt.
Nach weiter vorliegenden Hinweisen hält Berger ungeachtet der staatlich artikulierten Auffassung zu einem derartigen Treffen daran fest, sein Vorhaben zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren.
Durch das MfS sind Maßnahmen eingeleitet zur Kontrolle und Aufklärung der Reaktion vorgesehener DDR-Teilnehmer des Treffens, zur Identifizierung der in diesem Zusammenhang in Erscheinung getretenen Ausländer sowie zum rechtzeitigen Erkennen und Verhindern eines künftigen derartigen Treffens.
Die Information ist wegen Quellengefährdung nur zur persönlichen Kenntnisnahme bestimmt!
Mielke [Unterschrift]