Verbreitung eines gefälschten ND in der DDR (Ergänzung)
29. März 1988
Information Nr. 161/88 über die versuchte Einfuhr von fiktiven Druckauflagen des »Neuen Deutschland« im grenzüberschreitenden Postverkehr aus der BRD bzw. Westberlin in die DDR
Außer der bereits bekannten versuchten Einfuhr von fiktiven Exemplaren des »Neuen Deutschland« in Reisezügen des grenzüberschreitenden Verkehrs wurden Feststellungen über die Einschleusung derartiger Hetzmaterialien im grenzüberschreitenden Postverkehr aus der BRD bzw. Westberlin in die DDR getroffen.
Bisher wurden insgesamt 315 solche Exemplare (Hauptstadt der DDR, Berlin – 24, Bezirk Leipzig – 275, Bezirk Dresden – 16) festgestellt und von der weiteren Beförderung ausgeschlossen. Die genannten Schriften kamen in braunen Umschlägen zu Versand. Bisherigen Überprüfungen zufolge wurden die verwandten Empfängeranschriften Telefonbüchern der DDR entnommen.
Die in die Hauptstadt der DDR gerichteten Sendungen tragen private Absenderangaben aus Westberlin bzw. der BRD (Frankfurt/M.).
Die vorgesehenen Empfänger der Sendungen aus Westberlin sind Privatpersonen, während die aus Frankfurt/M. kommenden Sendungen an kulturelle und gastronomische Einrichtungen gerichtet sind.
Die Empfänger und Absender, bezogen auf die Sendungen in die Bezirke Leipzig und Dresden, sind Privatpersonen. An der Aufklärung der Absender wird gearbeitet.
Die genannten gegnerischen Aktivitäten stellen einen ernsten Verstoß gegen die vertraglichen Regelungen zwischen der DDR und der BRD auf dem Gebiet des Postverkehrs sowie die geltenden Bestimmungen im internationalen Postverkehr dar.
Es wird vorgeschlagen, gegen die missbräuchliche Nutzung des Postverkehrs zwischen der BRD bzw. Westberlin und der DDR seitens der Ständigen Vertretung der DDR in der BRD gegenüber dem Bundeskanzleramt sowie seitens des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der DDR gegenüber dem Senat von Westberlin Verwahrung einzulegen, verbunden mit der Aufforderung, dass seitens der Deutschen Bundespost bzw. der Westberliner Post unverzüglich entsprechende Maßnahmen zur Unterbindung derartiger Aktivitäten getroffen werden.1