Vorbereitung des Papst-Besuches in der DDR (1991)
5. Oktober 1988
Information Nr. 429/88 über Aktivitäten des Vorsitzenden der Berliner Bischofskonferenz (BBK), Joachim Kardinal Meisner, im Zusammenhang mit einem geplanten Besuch des Papstes in der DDR
Streng internen Hinweisen zufolge informierte Kardinal Meisner während einer turnusmäßigen Sitzung der BBK am 5./6. September 1988 in Graal-Müritz die katholischen Bischöfe über das seitens des Staatssekretärs für Kirchenfragen, Genossen Löffler, mit ihm geführte Gespräch, das er insgesamt als nützlich und konstruktiv bezeichnete.
Dieser ersten Begegung sei bereits am 30. August 1988 eine weitere Zusammenkunft gefolgt, zu der ihn der Staatssekretär in seiner Residenz aufgesucht hätte. Durch den Staatssekretär sei ihm unter Hinweis auf die Wahrung der Vertraulichkeit des Gespräches mitgeteilt worden, dass die Regierung der DDR einem Besuch des Papstes in der DDR zugestimmt habe.
Diese Mitteilung sei von ihm dankend und mit dem Bemerken entgegengenommen worden, die Bischöfe, Geistlichen und Laien würden sich über diese Nachricht sehr freuen. Er hätte zugesagt, die BBK zu informieren, um deren Zustimmung für entsprechende Gespräche mit den zuständigen Dienststellen des Vatikans zu erhalten und darauf gedrungen, kurzfristig mit den Vorgesprächen zur Vorbereitung des Besuches zu beginnen.
Wie weiter streng intern bekannt wurde, habe sich Kardinal Meisner vom 12. bis 14. September 1988 zu Gesprächen mit vatikanischen Dienststellen in Rom aufgehalten. Dabei sei er u. a. mit dem Sekretär des Rates für öffentliche Angelegenheiten des Vatikans, Erzbischof Sodano, zusammengetroffen. Kardinal Meisner habe Erzbischof Sodano über die Zustimmung der Regierung der DDR zu einem Besuch des Papstes und darüber informiert, dass er die BBK entsprechend unterrichtet habe. Kardinal Meisner habe im Folgenden die Vorstellungen der BBK zum Besuch des Papstes in der DDR vorgetragen.
Diesen zufolge stimme die BBK darin überein, dass der Papst, wie in anderen Ländern auch, in der DDR einen Pastoralbesuch unternimmt. Dafür könnte kirchlicher Anlass die angestrebte Seligsprechung von Dompropst Bernhard Lichtenberg (Opfer des Faschismus) sein. Als möglicher Zeitpunkt des Besuches würden die Monate Mai oder Juni 19911 in Betracht gezogen.2 Da davon auszugehen sei, dass der Pastoralbesuch den Gläubigen und Geistlichen aller Diözesen (Amtsbereiche) gelte, werde seitens der BBK vorgeschlagen, dass der Papst die Städte Dresden, Erfurt, Magdeburg sowie die Hauptstadt der DDR, Berlin, und Berlin (West) aufsuche. Damit könne gewährleistet werden, dass allen katholischen Gläubigen die Teilnahme am Papstbesuch ermöglicht wird. Die Besuche in der Hauptstadt der DDR, Berlin, und in Westberlin sollten in zeitlich unmittelbaren Zusammenhang erfolgen, um dadurch die Einheit des Bistums Berlin zu dokumentieren.
Kardinal Meisner habe hervorgehoben, dass er sich in völliger Übereinstimmung mit den Bischöfen der BBK befinde, wenn er erkläre, ein Pastoralbesuch des Papstes in der DDR könne nur stattfinden, wenn in die Reiseroute des Papstes auch der Westteil des Bistums Berlin einbezogen werde.3
Einladungen bzw. Zustimmungen zum Besuch würden kirchlicherseits er für die Diözesen in der DDR und im Westteil des Bistums Berlin sowie staatlicherseits die Regierung der DDR für das Territorium der DDR und die Regierung der BRD für das Territorium von Westberlin in Übereinstimmung mit dem Senat4 von Westberlin und den Alliierten in Westberlin entsprechend dem Vier-Mächte-Abkommen vom 3. September 1971 aussprechen.5
Die zuständigen Partner des Vatikans für den Papstbesuch sollten bezogen auf das Territorium der DDR kirchlicherseits die BBK und staatlicherseits das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR und für das Territorium von Westberlin kirchlicherseits Kardinal Meisner und staatlicherseits das Auswärtige Amt der BRD sein.6
Als Beauftragte der katholischen Kirche für die Vorbereitung des Papstbesuches habe er seitens der BBK Prälat Michelfeit, Generalsekretär der BBK, und Prälat Lange, Bischöfliches Ordinariat Berlin, benannt. Zuständig für den Besuch des Westteils des Bistums Berlin seien Generalvikar Tobey und Monsignore Tanzmann, 1. Stellvertreter des Generalvikars.
Kardinal Meisner habe empfohlen, möglichst noch 1988 die Öffentlichkeit über die Einladung des Papstes in die DDR zu informieren. Damit würde allen Spekulationen in den Medien usw. ein Ende gesetzt und der Weg für offizielle Vorbereitungen des Besuches frei werden. Er habe erklärt, kirchlicherseits biete sich der 1. November 1988 (Allerheiligen) für eine Veröffentlichung der Papsteinladung an.
Erzbischof Sodano habe diese Informationen Kardinal Meisners entgegengenommen und zugesichert, darüber den Papst zu unterrichten. Er habe sich dafür ausgesprochen, die international üblichen Gepflogenheiten zu wahren und die speziellen Abkommen, wie das Vier-Mächte-Abkommen und den Grundlagenvertrag vom 21. Juni 1973,7 bei den Besuchsvorbereitungen zu berücksichtigen.8
Es wird vorgeschlagen, kurzfristig eine Arbeitsgruppe beim Staatssekretär für Kirchenfragen der DDR zu bilden, um alle im Zusammenhang mit einem Besuch des Papstes in der DDR stehenden Fragen und Probleme abzustimmen und entsprechend Vorschläge für zentrale Entscheidungen zu unterbreiten.9
Die Information ist wegen äußerster Quellengefährdung nur zur persönlichen Kenntnisnahme bestimmt!
Mielke [Unterschrift]