Weitere Meinungen zu Verhaftung und Prozessen gegen Oppositionelle
11. Februar 1988
Weitere Hinweise über Reaktionen der Bevölkerung auf die erfolgten Maßnahmen gegen feindlich-negative Kräfte [Bericht O/198b]
Weiter vorliegenden Hinweisen aus allen Bezirken der DDR zufolge sind die Reaktionen der Bevölkerung auf die erfolgten Maßnahmen der zuständigen Organe der DDR gegen feindlich-negative Kräfte nach wie vor differenziert einzuschätzen.
Die überwiegende Anzahl der sich äußernden Bürger, vor allem politisch engagierte, darunter eine Vielzahl von Mitgliedern der SED, Arbeiter, Angehörige der wissenschaftlich-technischen, medizinischen und pädagogischen Intelligenz sowie Angestellte staatlicher Organe und wirtschaftsleitender Einrichtungen, hatte die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen gegen feindlich-negative Kräfte als richtig und notwendig begrüßt.1
Sie bringen nunmehr Verwunderung, Enttäuschung bis Unverständnis gegenüber der Entscheidung zum Ausdruck, diese Personen aus der Haft zu entlassen und in die BRD ausreisen zu lassen. Sie hätten erwartet, wie sich das auch in den entsprechenden Veröffentlichungen der DDR-Massenmedien andeutete, dass die gegen diesen Personenkreis eingeleiteten Maßnahmen mit einer exemplarischen gerichtlichen Bestrafung zu Ende geführt worden wären. Eine solche Vorgehensweise hätte dem gesunden Rechtsempfinden bzw. Rechtsbewusstsein unserer Bürger entsprochen, gegen Personen, die antisozialistische und landesverräterische Aktivitäten begangen haben, die Gesetze der DDR mit aller Konsequenz anzuwenden.
Insbesondere gegenüber den Personen, gegen die Ermittlungsverfahren wegen offener Angriffe gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung in Verbindung mit einer gegen die Interessen der DDR gerichteten Tätigkeit im Zusammenwirken mit gegnerischen Stellen und Kräften eingeleitet wurden, wäre ein härteres Vorgehen der Rechtspflegeorgane der DDR unbedingt notwendig gewesen.
Erst nach einer Verurteilung hätte man – so wird von diesen Bevölkerungskreisen argumentiert – entscheiden sollen, ob diese Personen entsprechend ihrem Antrag aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen werden oder nicht und sie in die BRD ausreisen können bzw. in der DDR verbleiben.
In diesem Zusammenhang wird von diesen Personenkreisen zum Ausdruck gebracht, es gebe bei der Anwendung des sozialistischen Rechts offensichtlich keine Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz. Während Kriminelle hart bestraft werden, würden politisch motivierte Rechtsverletzer straffrei ausgehen.
Viele sich in dieser Hinsicht äußernde Personen sehen in den getroffenen Entscheidungen einen Autoritätsverlust besonders der Rechtspflegeorgane. Sie verweisen darauf, dass durch die ihrer Meinung nach inkonsequente Strafverfolgung anderen feindlich-negativen Kräften in der DDR, darunter besonders Übersiedlungsersuchenden, ein Beispiel dafür gegeben wurde, ihre Absichten mit gleichartigen Methoden durchsetzen zu können. Es sei deshalb im Ergebnis der getroffenen Entscheidungen nicht auszuschließen, dass sich während anderer bevorstehender Großveranstaltungen und gesellschaftlicher Höhepunkte in der DDR analoge Provokationen wiederholen bzw. Übersiedlungsersuchende überhaupt aggressiver und provokatorischer auftreten werden, um ihr Ziel zu erreichen. Derartige Befürchtungen nehmen in Diskussionen progressiver Kräfte, darunter zahlreicher Mitglieder und Funktionäre der SED, breiten Raum ein.
Personen aus den unterschiedlichsten Bevölkerungskreisen sehen sich in ihrer Auffassung bestärkt, dass das großzügige Umgehen mit feindlich-negativen Kräften darum erfolgt sei, damit die DDR außenpolitisch kein Prestige verliert, ihr außenpolitischer Kurs des politischen Dialogs, zur Schaffung einer Koalition der Vernunft und des Realismus sowie dabei auch der Weiterentwicklung gutnachbarlicher Beziehungen zur BRD nicht belastet wird. Sollte dies – so wird argumentiert – der Hauptgrund für die getroffenen Entscheidungen gewesen sein, so müsse dies zwar akzeptiert werden, dennoch erwecke das »überstürzte« Vorgehen den Anschein, die DDR sei vor dem Druck seitens der BRD, insbesondere der Hetz- und Verleumdungskampagne westlicher Medien über eine angebliche Verletzung des KSZE-Prozesses durch die DDR, zurückgewichen.
In Einzelfällen brachten vorrangig Kunst- und Kulturschaffende, Pädagogen und Mitarbeiter staatlicher Organe zum Ausdruck, mit dieser Entscheidung sei die DDR erpressbar geworden. Es entstehe der Eindruck einer gewissen Führungslosigkeit in ideologischen Fragen, was in der gegenwärtigen innenpolitischen Situation zu ernst zu nehmenden Resignationserscheinungen bei politisch progressiven Kräften führen könnte.
Politisch schwankende und labile Personen, darunter Mitglieder der Jungen Gemeinde und der Evangelischen Studentengemeinde sowie negativ dekadente Jugendliche argumentieren in Übereinstimmung mit entsprechenden Verlautbarungen westlicher Massenmedien, die Entscheidungen seien auf »Druck« der evangelischen Kirche in der DDR und von politischen Führungskräften der BRD erfolgt. Von diesen Personenkreisen werden Zweifel geäußert, ob durch die feindlich-negativen Kräfte überhaupt die Strafgesetze der DDR verletzt wurden. Gleichzeitig behaupten sie, das Vorgehen der Schutz- und Sicherheitsorgane sei überzogen gewesen. Das seien die »eigentlichen Gründe« für die getroffenen Entscheidungen gewesen.
Umfangreiche, z. T. äußerst kritische Meinungsäußerungen betreffen erneut die Wirksamkeit der Arbeit der Massenmedien der DDR. Bürger unterschiedlichster beruflicher und gesellschaftlicher Stellung aus allen Bevölkerungskreisen, darunter besonders Arbeiter, Pädagogen, Angehörige der wissenschaftlich-technischen Intelligenz, Kunst- und Kulturschaffende, Berufskader der NVA und der Grenztruppen sowie Studenten u. a. jugendliche Personenkreise, bringen in Diskussionen in Arbeitskollektiven, z. T. auch auf Versammlungen offen zum Ausdruck, dass im Zusammenhang mit den provokatorisch-demonstrativen Handlungen feindlich-negativer Kräfte anlässlich der Gedenkkundgebung am 17. Januar 1988 – analog ähnlicher innenpolitischer Ereignisse in der Vergangenheit – die zuständigen Stellen für die Gestaltung einer offensiven Medienpolitik erneut versagt hätten. Allein schon das einige Tage zuvor bekannte Wissen über geplante Provokationen und über das beabsichtigte Auftreten von BRD-Fernsehteams am Ereignisort hätte – so wird argumentiert – Anlass genug sein müssen, um seitens der Medien wirksam und rechtzeitig darauf zu reagieren. Offensichtlich sei gewesen, die Medien hätten wieder einmal auf zentrale Entscheidungen und Informationen gewartet und sich zuvor träge, ratlos und passiv verhalten.
Nach Auffassung der sich äußernden Personenkreise hätte der breit angelegten Hetz- und Verleumdungskampagne westlicher Medien wirksamer entgegengetreten werden können, wenn die Informationen von Presse, Rundfunk und Fernsehen der DDR nicht erst im Nachtrag erfolgt wären. Die Folge sei, dass immer größere Personenkreise, selbst solche, die Sendungen westlicher Medien ablehnend gegenüberstehen, sich jetzt Erstinformationen durch den Empfang westlicher Rundfunk- und Fernsehsender verschaffen würden. Damit – so wird argumentiert – werde in zunehmendem Maße dem Gegner das Feld für seine Argumentation überlassen.
Kritisch wird in diesem Zusammenhang die Frage aufgeworfen, warum in den Medien keine offenere Auseinandersetzung mit den Auffassungen und Absichten der am 17. Januar 1988 aufgetretenen feindlich-negativen Personenkreise erfolgte. Die kommentarlose Übernahme von Veröffentlichungen in den sozialistischen Bruderländern könne die Polemik nicht ersetzen. Der von Professor Kamnitzer veröffentlichte Artikel,2 der eine positive Resonanz fand, stelle eine Ausnahme dar. Es erwecke nach Meinung einzelner sich diesbezüglich Äußernder den Anschein, als bestände Furcht einzugestehen, dass es in unserem Staat auch Personen gibt, die antisozialistische Haltungen vertreten und auch in diesem Sinne wirksam werden.
Die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung der DDR verfüge aber über ein akzeptables Maß an Wissen und beweise ein klassenbewusstes Urteilsvermögen. Dies sei ein Resultat zielgerichteter jahrzehntelanger ideologischer Arbeit. Misstrauen zu diesem Urteilsvermögen könne nicht der richtige Weg sein. Die Bevölkerung habe ein Recht auf reale und rechtzeitige Information, ein Verschweigen der Tatsachen sei gefährlicher als die öffentliche Auseinandersetzung mit der feindlich-negativen Auffassung einer Minderheit.
Als beachtenswerte Tendenz zeichnet sich in allen Bezirken der DDR ab, dass Übersiedlungsersuchende zunehmend die provokatorisch-demonstrativen Handlungen feindlich-negativer Kräfte am 17. Januar 1988 begrüßen und unter Bezugnahme darauf in provokatorischer Art und Weise versuchen, Druck auf die staatlichen Organe der DDR zur Durchsetzung ihrer Übersiedlungsabsichten auszuüben.
Dies zeigt sich insbesondere bei unaufgeforderten Vorsprachen von Übersiedlungsersuchenden bei den Abteilungen für Inneres sowie in entsprechenden Wiederholungsschreiben. Dabei ist festzustellen, dass das Auftreten dieser Personen von einer zunehmenden Aggressivität und Hartnäckigkeit geprägt ist. Es mehren sich Androhungen, alle Gelegenheiten, vor allem gesellschaftliche Höhepunkte, zu provokatorisch-demonstrativen Handlungen zu nutzen, um auf die staatlichen Organe Druck auszuüben und sie zur Genehmigung der Übersiedlung zu zwingen.
Man sei – so wird häufig argumentiert – zur Einsicht gekommen, durch bisheriges »gesellschaftsgemäßes Verhalten« nur benachteiligt worden zu sein, weshalb man jetzt öffentlich demonstrativ in Erscheinung treten wolle, um sein Ziel zu erreichen.
Aus Meinungsäußerungen ist ersichtlich, dass Ausgangspunkt für diese veränderten Verhaltensweisen Übersiedlungsersuchender die von solchen Personen zur Kenntnis genommenen Argumentationen westlicher elektronischer Massenmedien sind, wonach die an der Provokation am 17. Januar 1988 beteiligt gewesenen Personen Übersiedlungsersuchende waren, die nach ihrer Inhaftierung nicht mit strafrechtlichen Sanktionen belegt, sondern sofort in die BRD abgeschoben wurden.
Typische, die derzeitige Situation unter Übersiedlungsersuchenden charakterisierende Auffassungen sind:
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»Die Ereignisse in Berlin bestärken uns nur in unserem Übersiedlungswillen.«
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»Wir finden es ungerecht, dass die, die in Berlin demonstrierten, ausreisen durften, und wir, die wir uns nichts zu Schulden kommen ließen, hier festgehalten werden.«
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»Man muss erst in der DDR demonstrieren, um eine Entscheidung zum Ausreiseantrag zu erhalten.«