121. Tagung Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen
20. Januar 1989
Information Nr. 35/89 über die 121. Tagung der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen (KKL) vom 13. bis 14. Januar 1989 im Gebäude des Sekretariats des Bundes der Evangelischen Kirchen (BEK) in der DDR in der Hauptstadt der DDR, Berlin
An der Tagung der KKL nahmen mit Ausnahme von Bischof Hempel1 (Dresden) alle anderen Bischöfe, die synodalen Mitglieder der KKL sowie die Leiter der kirchlichen Verwaltungseinrichtungen der evangelischen Landeskirchen teil.
Im Mittelpunkt der Tagung standen
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der Bericht des Vorstandes der KKL zur Lage,
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die Berichte aus den Landeskirchen,
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die Diskussion zur Verordnung über Reisen von Bürgern der DDR nach dem Ausland vom 30. November 1988,2
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Berufungen und Bestätigungen in kirchliche Funktionen sowie weitere innerkirchliche und theologische Fragen.
In dem durch Oberkirchenrat Ziegler3 (Berlin) vorgetragenen Bericht des Vorstandes der KKL zur Lage und in dazu geführten Diskussionen nahm die Haltung zu dem von den Massenmedien der DDR veröffentlichten ADN-Kommentar »Herr Stolpe4 und der Idealfall«5 breiten Raum ein.
Nach Auffassung des Vorstandes der KKL, betonte Oberkirchenrat Ziegler, sei dieser Kommentar nur vergleichbar mit im Jahre 1976 erfolgten Veröffentlichungen anlässlich der Selbstverbrennung von Pfarrer Brüsewitz.6 Erstmalig seit dieser Zeit habe man sich wieder derartig im Ton vergriffen. In der Diskussion wandten sich die Mitglieder der KKL geschlossen gegen den ADN-Kommentar und versicherten Konsistorialpräsident Stolpe ihre Unterstützung. Gleichzeitig unterstrichen sie die Notwendigkeit, etwas dagegen unternehmen zu müssen.
Konsistorialpräsident Stolpe erklärte, dass er seinerseits nichts unternehmen, sondern einfach zur Tagesordnung übergehen werde, obwohl er bereits mehrfach von Vertretern westlicher Medien bedrängt worden sei, sich zu diesem Kommentar zu äußern.7
Unter Bezugnahme auf die im Kommentar enthaltene Formulierung, … »Hauptsache, es bleibt etwas Schlechtes an der DDR hängen …«, unterstrich Oberkonsistorialrat Harder8 (Greifswald), durch den Verfasser seien wohl doch die Verdienste Stolpes um die Anerkennung der DDR und ein positives Bild von ihr im Ausland bis zum heutigen Tag übersehen worden.
Konsistorialpräsident Kramer9 (Magdeburg) stellte ironisch fest, man habe mit Stolpe eine »zielgerichtete Blickfeldarbeit« gemacht. Er werde wohl jetzt zum »Vorbild und Sprecher für alle Oppositionellen« werden. Dieser Artikel sei ein »Rückfall in die Zeit der 1950er Jahre«.
Oberkonsistorialrat Völz10 (Görlitz) hob hervor – und fand damit Unterstützung bei den Anwesenden –, er sei empört über die Formulierung »… ein Konsistorialpräsident, wie er in Springers11 ›Welt‹ genannt wird …«. Er frage sich, was ein solcher Einschub bedeuten soll. Stolpe trage diesen Titel, das könne niemand bestreiten, und bisher habe es staatlicherseits nie Auseinandersetzungen um kirchliche Titel gegeben. Mittels dieses Kommentars werde jedoch der Eindruck erweckt, Stolpe führe ihn zu Unrecht.
Oberkirchenrat Große12 (Eisenach) vertrat die Auffassung, dieser Kommentar »geht nach hinten los«. Die Popularität Stolpes steige damit.
Im Ergebnis der dazu geführten Diskussion vertrat die KKL einmütig die Auffassung, dass der Versuch des Staates, mit derartigen Mitteln Kirchenpolitik betreiben zu wollen, entschieden zurückzuweisen sei. Sie verabschiedete einstimmig eine Stellungnahme (Wortlaut siehe Anlage 1), die über den Staatssekretär für Kirchenfragen an ADN weitergeleitet werden soll.
(Streng internen Hinweisen zufolge beabsichtigen auch Mitarbeiter des Konsistoriums der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, in Reaktion auf den ADN-Kommentar eine Eingabe, verbunden mit einer Unterschriftensammlung, an die Redaktion der »Berliner Zeitung« zu übersenden, in der gegen diese Veröffentlichung protestiert werden soll. Ein ähnliches Vorhaben sollen die Superintendenten dieser Landeskirche erwogen haben.)
Oberkirchenrat Ziegler informierte die KKL des Weiteren über die Teilnahme des Mitgliedes des Politbüros des ZK der SED, Genossen Jarowinsky,13 an der traditionellen vorweihnachtlichen Hausmusik beim Vorsitzenden der KKL, Bischof Leich,14 sowie über Gesprächsinhalte mit dem Staatssekretär für Kirchenfragen.
Die im Gegensatz zu den Vorjahren relativ lange Besuchsdauer des Genossen Jarowinsky bei Bischof Leich sei mit großer Aufmerksamkeit registriert worden.
Ohne auf Gesprächsinhalte einzugehen, unterstrich Ziegler, man habe das Auftreten des Genossen Jarowinsky als Hinweis darauf gewertet, dass die Beziehungen zwischen Staat und Kirche sachlich und ruhig weitergeführt würden.
Der Staatssekretär für Kirchenfragen habe das Sekretariat des Bundes der Evangelischen Kirchen (BEK) in der DDR offiziell und ohne Kommentar davon in Kenntnis gesetzt, dass die erfolgte Zusage zur Teilnahme von Vertretern staatlicher und gesellschaftlicher Gremien und Einrichtungen an sogenannten Hearings in Vorbereitung auf die 3. Vollversammlung der »Ökumenischen Versammlung der Christen und Kirchen in der DDR für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung«15 zurückgezogen wird. Er habe jedoch seine Bereitschaft zur Teilnahme an dem angebotenen »Pressegespräch« und zur Durchführung weiterer Gespräche zu interessierenden Themen mit Ausnahme der Thematik »IX. Pädagogischer Kongress« bekundet.16
Oberkonsistorialrat Harder verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass infolge der Verbreitung der im Auftrag der KKL erarbeiteten Schulbuchanalyse17 in den Landeskirchen mit entsprechenden Eingaben an den Kongress zu rechnen sei, die seitens des Staates zu Rückfragen an die KKL bzw. an das Sekretariat des BEK führen könnten.18
Im Bericht zur Lage wurde außerdem darauf hingewiesen, dass der Staatssekretär für Kirchenfragen in letzter Zeit mehrfach gegenüber kirchenleitenden Personen die Frage eines politischen oder gesellschaftlichen Mandats der Kirche angesprochen habe.19 Grundtenor seiner diesbezüglichen Ausführungen sei die Ablehnung eines politischen Mandats der Kirche mit der Begründung gewesen, ein derartiges Mandat der Kirche schließe Machtausübung ein; dies obliege ausschließlich dem Staat.
Die Mitglieder der KKL wurden außerdem über die Ergebnisse eines Besuches von zwei Mitarbeitern des Staatssekretariats für Kirchenfragen beim Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK)20 im Dezember 1988 in Genf informiert.
Laut Einschätzung der am Sitz des ÖRK tätigen Vertreter der evangelischen Kirchen in der DDR seien die beiden Mitarbeiter im Rahmen von Gesprächen mit Vertretern des ÖRK aus Lateinamerika und Afrika wiederholt mit Auffassungen konfrontiert worden, in denen die »Zensur« der Kirchenpresse in der DDR mit analogen Praktiken von Militärdiktaturen in diesen Regionen gleichgesetzt wurde. (Der Bericht zur Lage enthielt an entsprechender Stelle erneut kritische Aussagen über die »nach wie vor laufenden Zensurmaßnahmen« gegenüber den Kirchenzeitungen seitens des Presseamtes beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR.)21
Schlussfolgernd aus der Veröffentlichung des ADN-Kommentars und aus vielfältigen Gesprächen mit dem Staatssekretär für Kirchenfragen sowie Mitarbeitern seiner Dienststelle erklärte Oberkirchenrat Ziegler, dass man derzeitig »äußerste Wachsamkeit gegenüber jeglichen Differenzierungsversuchen üben« müsse.
Im Rahmen der Berichte aus den Landeskirchen informierte Bischof Forck22 (Berlin) über die Entdeckung einer »Abhöranlage« im Arbeitszimmer von Pfarrer Eppelmann23 (Berlin). Er teilte weiter mit, dass durch die Kirchenleitung und das Konsistorium der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg entsprechende Maßnahmen eingeleitet und Strafanzeige erstattet worden seien.24
Oberkirchenrat Kirchner25 (Eisenach) berichtete über die im Zusammenhang mit der Besetzung der Weimarer Stadtkirche (4. Dezember 1988) durch Übersiedlungsersuchende und im Januar 1989 gegenüber den »Besetzern« verhängten Strafen aufgetretene Probleme.26 Er übergab dazu den KKL-Mitgliedern eine schriftliche Mitteilung des Landeskirchenrates27 der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen, die allen Pfarrern der Landeskirche übergeben wurde (Wortlaut siehe Anlage 2). Entsprechend der Darstellung Kirchners habe es seitens des Landeskirchenrates keine Möglichkeit gegeben, die Besetzung zu verhindern, da der zuständige Superintendent Reder28 (Weimar) zu spät informiert habe. Es entspreche nicht den Tatsachen, dass Reder durch den Landeskirchenrat unter Druck gesetzt worden sei, kein Entgegnungsschreiben auf einen diesbezüglichen Rundbrief Bischof Leichs zu verfassen.29 Reder sei lediglich untersagt worden, in seinem Schreiben die Namen der beiden Pfarrer zu erwähnen, die Kenntnis von der geplanten Kirchenbesetzung hatten.
Im Übrigen habe sich Reder dem Gespräch mit Bischof Leich entzogen, dennoch seien ihm gegenüber keine disziplinarischen Maßnahmen vorgesehen.30
Der Landeskirchenrat beabsichtige, mit den beiden Pfarrern Gespräche zu führen und sich von ihrer Haltung (Unterlassung der Informierung über die geplante Kirchenbesetzung) zu distanzieren. Die ausgesprochenen Urteile gegen die Kirchenbesetzer seien sehr hart ausgefallen. Eine kirchlicherseits vorgetragene Bitte um ein mildes Urteil sei aufgrund einer »Empfehlung höchster Stellen« nicht berücksichtigt worden.
Konsistorialpräsident Kramer31 nahm Stellung zu durchgeführten staatlichen Maßnahmen im Bezirk Halle gegenüber Herstellern und Verbreitern des sogenannten Umweltbriefes »Blattwerk« der Ökologischen Arbeitsgruppe des Kirchenkreises Halle. (Die festgestellten Exemplare wurden eingezogen, und mit Herstellern und Verbreitern dieses Materials wurden seitens staatlicher Organe Disziplinierungsgespräche geführt.)32
Nach Auffassung Kramers habe die Kirche zwar Verständnis dafür, dass der Staat nicht nur reden könne, sondern gegebenenfalls auch handeln müsse, aber die Kirche gerate dadurch in eine schwierige Situation angesichts des seitens der Gruppen bzw. des Staates ausgeübten Drucks. Die Kirchenleitung der evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen wolle jedoch auch weiterhin diese Angelegenheit nicht dramatisieren.
Oberkirchenrätin König33 (Berlin) unterrichtete die KKL über eine gemeinsam mit Bischof Hempel (Dresden) durchgeführte Reise in die SR Vietnam im Jahre 1988. Sie verwies dabei insbesondere auf die Notwendigkeit einer allseitigen materiellen Unterstützung der SR Vietnam, bei der auch die evangelischen Kirchen in der DDR gefordert seien. Die KKL erzielte Übereinstimmung, noch im Jahre 1989 eine entsprechende kirchliche Aktion durchzuführen.
Im weiteren Verlauf der Tagung der KKL fand eine Diskussion zur Verordnung über Reisen von Bürgern der DDR nach dem Ausland vom 30. November 1988 statt. Es wurde festgestellt, dass kirchliche Dienstreisen in keiner Weise von dieser neuen Verordnung berührt, sondern bisherige Praktiken beibehalten würden.
Grundtenor der Diskussion war die Feststellung, dass mit dieser Verordnung vielen kirchlichen Forderungen entsprochen wurde, man jedoch über einen längeren Zeitraum beobachten müsse, wie die praktische Handhabung der Verordnung erfolge. Bereits jetzt sei jedoch schon eine Einschränkung der Reisemöglichkeiten zu erkennen, da die bisherige Praxis eines recht weiten Ermessensspielraumes bei Genehmigungen wegfalle. Bischof Leich äußerte Verständnis dafür, dass sich die damit befassten Mitarbeiter des Staatsapparates in der Anfangszeit an jeden Buchstaben der Verordnung halten müssten. Konsistorialpräsident Stolpe ergänzte dahingehend, der größte Teil der Antragsteller auf ständige Ausreise sei sich noch gar nicht der Tatsache bewusst, dass ihre bisherigen Ersuchen hinfällig seien und sie mit Wirkung vom 1. Januar 1989 einen neuen Antrag stellen müssten. Die humanitären Gründe hierfür seien zwar erweitert worden, aber für die meisten Antragsteller gebe es kaum noch Möglichkeiten, auf legalem Wege in die BRD zu übersiedeln. Seinen Kenntnissen zufolge sei Rechtsanwalt Vogel34 nicht mehr berechtigt, in diesen Fragen Verhandlungen zu führen. Deshalb wäre mit der neuen Verordnung »der Zündstoff noch nicht raus«, da es seitens dieses Personenkreises auch künftig zu Demonstrativtaten kommen könne.35
Im Tagesordnungspunkt Berufungen und Bestätigungen in kirchliche Funktionen wurden folgende Festlegungen getroffen:
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Auf Vorschlag der Landeskirchen wurden zwölf Personen als Delegierte für die VII. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (7. bis 20. Februar 1991 in Canberra/Australien) bestätigt (die Namensliste liegt dem MfS vor).
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Als stellvertretende Leiter des Sekretariates des BEK wurden bestätigt:
Pfarrer Götz Doyé,36 Potsdam
Justitiar Malte Kupas,37 Potsdam
Oberkirchenrat Dr. Helmut Zeddies,38 Schöneiche.
Beschlossen wurde die Bildung eines wissenschaftlichen Arbeitskreises »Kirche und Judentum«. Vorgesehene Zielstellung ist die Intensivierung der theologischen Arbeit auf dem Gebiet »Kirche und Judentum« sowie die Förderung christlich-jüdischer Gespräche.
Die Aufgaben des Arbeitskreises sollen u. a. beinhalten:
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Mitarbeit bei Planung und Durchführung von Fachtagungen,
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Beratung kirchlicher Leitungsgremien,
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Unterstützung und Förderung des christlich-jüdischen Dialogs auf internationaler Ebene,
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Förderung der Publizierung von wissenschaftlich-theologischer Literatur über das Judentum und den christlich-jüdischen Dialog in der DDR,
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Gesprächspartner zu sein für die EKD und VELKD in der BRD zu der Thematik Kirche und Judentum.
Die Information ist wegen Quellengefährdung nur zur persönlichen Kenntnisnahme bestimmt.
Anlage 1 zur Information Nr. 35/89
[Abschrift der] Stellungnahme der KKL zur ADN-Meldung vom 10. Januar 1989
»Die Konferenz hat über die Hintergründe der unter der Überschrift – Herr Stolpe und der Idealfall – veröffentlichten ADN-Meldung vom 10. Januar 1989 gesprochen. Sie ist befremdet über die Art und Weise dieser Meldung.
Dies betrifft vor allem Unterstellungen und Andeutungen, die durch Tatsachen nicht gedeckt sind und Konsistorialpräsident Stolpe offensiv diskreditieren sollen.
Die Konferenz steht zu der von ihm vertretenen Auffassung, dass die Kirche von ihrem Auftrag her zu gesellschaftlichen Problemen Stellung nehmen muss.
Die Konferenz beauftragt das Sekretariat, über das Staatssekretariat für Kirchenfragen, dem ADN das Befremden über diese Veröffentlichung in der Aktuellen Kamera und in den Tageszeitungen der DDR zum Ausdruck zu bringen.«
Anlage 2 zur Information Nr. 35/89
[Abschrift des Briefs des Landeskirchenrates der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen]
Der Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen | Eisenach, den 11. Januar 1989
An alle Pfarrämter der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen
Liebe Schwestern und Brüder!
Nach dem Vorkommnis vom 4. Dezember 1988 in der Weimarer Stadtkirche sind Sie von Herrn Landesbischof durch seinen 21. Rundbrief davon unterrichtet worden. Inzwischen haben Sie auch das Antwortschreiben des Landeskirchenrates an die Einsender von Zuschriften, die sich mit dem Vorgang beschäftigen, erhalten. Daran möchte der Landeskirchenrat im Folgenden anknüpfen und Sie über den aktuellen Sachstand informieren:
Am 9. und 10. Januar 1989 hat vor dem Stadtbezirksgericht Erfurt-Mitte die gerichtliche Hauptverhandlung gegen die Angeklagten Herrn [Name 1], Frau Wache,39 Herrn Dr. Brüheim,40 Herrn Kirchner41 und Frau [Name 2], die sich in der Herderkirche in Weimar am 4. Dezember 1988 aufgehalten hatten und dort von staatlichen Ordnungskräften festgenommen wurden, stattgefunden. In das Verfahren wurden zwei weitere Personen, davon die Ehefrau eines der Angeklagten, einbezogen. Anklagepunkte waren die Verletzung der §§ 214 Strafgesetzbuch (Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit)42 und 219 Strafgesetzbuch (Ungesetzliche Verbindungsaufnahme)43 sowie in einem Fall § 216 Strafgesetzbuch44 (Schwerer Fall in Verbindung mit § 214 StGB).
Die Verhandlung fand gemäß dem Antrag der Staatsanwaltschaft unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dem Landeskirchenrat wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, durch zwei seiner Mitglieder beobachtend am Prozess teilzunehmen. Der Landeskirchenrat hat von diesem Angebot Gebrauch gemacht, da er es für grundsätzlich wichtig erachtet, durch die Anwesenheit seiner Vertreter eine gewisse Begleitung der Angeklagten deutlich zu machen und wenigstens eine Teilöffentlichkeit herzustellen.
Die gerichtliche Hauptverhandlung erbrachte im Ergebnis der Beweisaufnahme, vor allem auch aufgrund der Tatsache, dass alle Angeklagten im vollen Umfang geständig waren, den Nachweis, dass Verstöße gegen die angezogenen Strafrechtsbestimmungen vorliegen. Im Ergebnis des Verfahrens wurden die Angeklagten [Name 1] zu drei Jahren, Wache zu einem Jahr und acht Monaten, Dr. Brüheim zu einem Jahr und sechs Monaten, Kirchner zu einem Jahr und zwei Monaten und [Name 2] zu einem Jahr und acht Monaten und die später Angeklagten Ronny John45 zu neun Monaten und Frau Brüheim46 zu einer Strafe auf Bewährung von einem Jahr und sechs Monaten (bei Nichteinhaltung der Bewährungszeit zu sechs Monaten Freiheitsentzug) verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Landeskirchenrat geht nach wie vor davon aus, dass er für die Kirche und ihre Amtsträger und deren Handlungen gegenüber Dritten einzustehen hat und einsteht. Weil Kirche sich um Bedrängte und Gefangene nach Kräften müht, wird der Landeskirchenrat sich für die Verurteilten auch weiterhin einsetzen und – auch durch seinen Vorsitzenden, Herrn Landesbischof Dr. Leich, – geeignete Schritte unternehmen, um eine für die Betroffenen aushaltbare Lösung zu finden.
Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift: Kirchner]