Eindringen von DDR-Bürgern in US-Botschaft in DDR
5. Oktober 1989
Information Nr. 439/89 über das Eindringen von DDR-Bürgern in die Botschaft der USA in der Hauptstadt der DDR, Berlin
Am 3. Oktober 1989, gegen 12.55 Uhr, drangen insgesamt 18 DDR-Bürger, davon neun Kinder, in die Botschaft der USA in der Hauptstadt der DDR, Berlin, ein.
Ein am 4. Oktober 1989, um 13.00 Uhr, erfolgter weiterer Versuch von sieben DDR-Bürgern, in die USA-Botschaft einzudringen, wurde von vor dem Eingang der USA-Botschaft postierten Mitarbeitern der Botschaft unterbunden.
Ab 14.00 Uhr des gleichen Tages hielt sich eine Gruppe von ca. 50 Personen an der Botschaft auf, wobei es sich überwiegend um Schaulustige handelte.
Von einer Anzahl dieser Personen wurde versucht, gewaltsam in die diplomatische Einrichtung einzudringen, wobei ein Handgemenge mit den eingesetzten Kräften des Wachkommandos Missionsschutz entstand. Bei der Verhinderung des gewaltsamen Eindringens und der Abdrängung der daran beteiligten Personen wurden die DDR-Kräfte von Marinewachsoldaten der USA-Botschaft unterstützt.
Gegen 15.00 Uhr gelang es einem einzelnen DDR-Bürger, in das Botschaftsgebäude einzudringen, der nach ca. 20 Minuten von einem Botschaftsmitarbeiter wieder aus dem Botschaftsgebäude entfernt wurde.
Im Ergebnis der Vermittlung durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Vogel1 verließen am 4. Oktober 1989, gegen 13.15 Uhr, acht der insgesamt 18 am 3. Oktober 1989 in die USA-Botschaft gewaltsam eingedrungenen Personen das Botschaftsgebäude.
Gegen 19.15 Uhr haben die übrigen zehn DDR-Bürger die USA-Botschaft verlassen; sie wurden mit Diplomatenfahrzeugen der Botschaft aus der USA-Botschaft gefahren.
Gegen 15.45 Uhr erfolgten die Schließung der USA-Botschaft und die Sicherung des Haupteinganges durch Angehörige der Marinewacheinheit.
Im Zusammenhang mit der Unterbindung des gewaltsamen Eindringens von DDR-Bürgern in die Botschaft der USA in der DDR am 4. Oktober 1989 erfolgten insgesamt 24 Zuführungen. Im Ergebnis der bisherigen Untersuchungen werden gegen zwei Personen, die gegen Mitarbeiter des Missionsschutzes tätlich vorgingen, Ermittlungsverfahren mit Haft eingeleitet. Gegen weitere sechs Personen werden Ordnungsstrafverfahren durchgeführt. 16 Personen werden belehrt und verwarnt.
Seitens der zuständigen Organe der DDR wurden geeignete Maßnahmen zur Unterbindung möglicher weiterer Handlungen des gewaltsamen Eindringens in die diplomatische Einrichtung eingeleitet.