Schadensgeschehen in der Volkswirtschaft 1988
[ohne Datum]
Hinweise zum Schadensgeschehen auf dem Gebiet der Volkswirtschaft der DDR im Jahr 1988 [Bericht K 1/201]
Auf der Grundlage vorliegender Informationen ereigneten sich im Jahre 1988 insgesamt 899 (828)* meldepflichtige Vorkommnisse mit einem Gesamtsachschaden in Höhe von ca. 99,4 Mio. Mark (ca. 119,4 Mio. Mark; sämtliche Zahlenvergleiche erfolgen unter Außerachtlassung des Großschadensfalles im Kraftwerk Boxberg im Januar 1987),1 davon
- –
669 (552) Brände – ca. 58,2 (91,1) Mio. Mark Sachschaden,
- –
205 (242) Havarien – ca. 39,6 (17,2) Mio. Mark Sachschaden,
- –
25 (34) Explosionen – ca. 1,6 (11,1) Mio. Mark Sachschaden.
* Klammerzahlen beziehen sich auf das Jahr 1987. [Original-Fußnote]
Insgesamt fanden bei den Vorkommnissen drei (acht) Werktätige den Tod, 33 (52) wurden verletzt.
(Die dem MfS insgesamt vorliegenden Informationen zur Entwicklung des Schadensgeschehens beziehen sich vor allem auf die operativ bedeutsamen und für die Lageeinschätzung relevanten Vorkommnisse.)
Im Jahre 1988 gab es insgesamt keine weitere Zunahme im Schadensgeschehen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass auch keine spürbaren Ergebnisse bei der Zurückdrängung der Anzahl diesbezüglicher Vorkommnisse eintraten. Das betrifft auch den Schadensumfang. Die seit Jahren tendenzielle Zunahme von Großschadensfällen konnte unterbrochen werden.
Den Hauptteil des Gesamtsachschadens verursachten zehn (20) Großschadensfälle (Vorkommnisse ab einer Mio. Mark Sachschaden), sieben davon in der Industrie, je einer in den Bereichen Landwirtschaft, Bauwesen, Handel und Versorgung – mit insgesamt ca. 53,0 (78,3) Mio. Mark Schaden.
In der Industrie ereigneten sich 405 (441) Vorkommnisse mit insgesamt ca. 71,5 (95,4) Mio. Mark Sachschaden.
Schwerpunkte waren die Industriezweige Chemische Industrie mit 80 Vorkommnissen und ca. 42,0 (26,0) Mio. Mark Schaden, Kohle- und Energiewirtschaft mit 93 Vorkommnissen und ca. 11,9 (18,6) Mio. Mark Schaden, die bezirksgeleitete und Lebensmittelindustrie mit 68 Vorkommnissen und ca. 6,6 (11,0) Mio. Mark Sachschaden sowie Elektrotechnik/Elektronik mit 37 Vorkommnissen und ca. 3,2 Mio. Mark Schaden.
Im Bereich der Landwirtschaft kam es zu 381 (301) Vorkommnissen mit 18,0 (14,8) Mio. Mark Schaden. (Die Zunahme der Anzahl von Vorkommnissen ist vor allem auf solche begünstigenden Bedingungen zurückzuführen wie fehlende Voraussetzungen für den Schutz landwirtschaftlicher Objekte/Erzeugnisse, ungenügende Verschlusssicherheit, fehlende Kontroll- und Überwachungsregime, ungeklärte Konfliktsituationen im Arbeits- und Freizeitbereich u. a.)
Im Bereich Handel und Versorgung verursachten 44 (34) Vorkommnisse einen Sachschaden von ca. 6,0 (5,1) Mio. Mark.
Das Bauwesen war mit 69 (52) Vorkommnissen [und] 3,9 (2,0) Mio. Mark Schaden am Schadensgeschehen beteiligt.
Ergebnisse der Untersuchungen
Im engen Zusammenwirken zwischen den für die Untersuchung von Vorkommnissen in ihren Verantwortungsbereichen zuständigen Diensteinheiten des MfS und der Deutschen Volkspolizei sowie mit staatlichen Kontroll- und Überwachungsorganen und Fachexperten wurden nach bisher vorliegenden Ergebnissen die Ursachen von 761 (84,6 %) Vorkommnissen geklärt.
Im Einzelnen stellen sich die Aufklärungsergebnisse bzw. operativen Untersuchungserkenntnisse wie folgt dar:
- –
87 (62) Vorkommnisse, bei denen die Täter vorsätzlich handelten;
- –
30 (17) Vorkommnisse, deren objektive Tatumstände den Verdacht einer strafbaren Handlung zulassen;
- –
244 (219) Vorkommnisse, bei denen die Täter fahrlässig handelten;
- –
430 (452) Vorkommnisse, bei denen im Ergebnis der Untersuchungen keine strafrechtliche Verantwortlichkeit nachgewiesen werden konnte;
- –
108 (78) Vorkommnisse, deren zweifelsfreie Klärung bisher noch nicht erfolgte.
(Es handelt sich um Vorkommnisse, deren Ursachen noch nicht eindeutig oder vollständig geklärt werden konnten bzw. die sich noch im Stadium der Untersuchung/politisch-operativer Bearbeitung befinden.)
Im Zusammenhang mit der Klärung von Delikten, bei denen die Täter vorsätzlich handelten (allein 85 Brandstiftungen, davon 57 in der Landwirtschaft, 18 in den Industriezweigen, sieben in Objekten des Handels und der Versorgung, drei im Bauwesen mit einem Gesamtschaden in Höhe von ca. 8,67 Mio. Mark), wurden insgesamt 79 Ermittlungsverfahren, davon 46 mit Haft eingeleitet.
(Einige Täter begingen mehrere Brandstiftungen; bei vier Tätern wurde wegen Geringfügigkeit/zwei und Zurechnungsunfähigkeit/zwei von der Einleitung strafprozessualer Maßnahmen abgesehen.)
In den Untersuchungen konnten keine Hinweise auf feindliche Motivationen für vorsätzliches Handeln herausgearbeitet werden.
Lediglich in einem Fall bestand das Motiv im allgemeinen Hass gegen die DDR in enger Verbindung mit persönlichen familiären Problemen (Brandstiftung im VEB IFA-Vertrieb, Autohaus Magdeburg, Bereich Ersatzteilverkauf am 16. Juni 1988, Sachschaden ca. 500 000 Mark). Dabei will der mehrfach vorbestrafte Täter aus Verärgerung über die nach seiner Amnestierung 19872 nicht in dem Umfang, wie von ihm erwartet, erfolgte staatliche und familiäre Hilfe und Unterstützung gehandelt haben.
Auch für das Jahr 1988 bestätigt sich die bereits seit Jahren charakteristische Motivlage bei Tätern, die vorsätzlich handelten – persönliche Verärgerung, Verschleierung anderer strafbarer Handlungen sowie das sogenannte Feuerwehrmotiv. Gleiches gilt für die soziale Struktur (hauptsächlich Lager-, Hilfs- und Transportarbeiter sowie Landarbeiter, Melker und Viehpfleger).
Zum Zeitpunkt der Tatausführung standen 19 Täter unter Alkoholeinfluss, 25 Täter waren vorbestraft, darunter acht im Oktober 1987 Amnestierte. Acht Täter waren Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr.
Fahrlässig verursachte Vorkommnisse standen im Wesentlichen in kausalem Zusammenhang mit Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen des vorbeugenden Brand- und Havarieschutzes, gegen die technologische Ordnung und Disziplin sowie mit Verhaltensweisen der Missachtung bzw. Nichtbeachtung von Vorschriften der Ordnung und Sicherheit im Arbeitsprozess.
Derartige Handlungs- bzw. Verhaltensweisen widerspiegelten sich in solchen konkreten Erscheinungen wie Unsauberkeit und Schlamperei, Bedienungsfehler und Fehlschaltungen, unvorschriftsmäßige Durchführung von Schweißarbeiten, fahrlässigen Umgang mit offenem Feuer in unterschiedlichster Art und Weise.
Die Anzahl der Vorkommnisse, deren Ursachen keine strafrechtliche Verantwortlichkeit begründen (430), ist nach wie vor gleichbleibend sehr hoch. In der Regel stehen sie im Zusammenhang mit technischen Defekten unterschiedlichster Art/80, elektrotechnischen Mängeln/77 (u. a. Kurzschlüsse), Selbstentzündung oder Wärmestrahlung/52, Verschleißerscheinungen bzw. Materialermüdung/38, Reibungswärme oder Heißlaufen/34, Funkenflug/27, Fremdkörper/19, Witterungseinflüsse, chemische Reaktionen (z. B. fahrlässige Rezepturveränderung bei chemischen Prozessen, unsachgemäße Lagerung von Chemikalien) u. a. m.
Die Anzahl der Brandlegungen durch Kinderhand blieb fast unverändert mit 73 (67) Vorkommnissen, wobei ein Sachschaden in Höhe von 3,9 (4,5) Mio. Mark eintrat.
Die Vorkommnisse ohne strafrechtliche Relevanz widerspiegeln vielfach objektive und nicht personifizierbare subjektive Probleme im Zusammenhang mit dem Verschleiß von Grundfonds bzw. Teilen davon, mit der oftmals nur unzureichenden Gewährleistung erforderlicher vorbeugender Instandhaltung, Wartung und Pflege von technischen und baulichen Anlagen.
Eine Vielzahl bisher ungelöster Aufgaben zum Abbau von Gefährdungen – hauptsächlich hervorgerufen durch verschlissene Grundfonds sowie durch weiterhin mit Ausnahmegenehmigungen betriebene Produktionsanlagen – bleiben weiter bestehen.
In Umsetzung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung auf dem Gebiet der Investitionstätigkeit (Erweiterung, Modernisierung und sozialistische Rationalisierung) der materiell-technischen Basis konnten weitere Fortschritte bei der Beseitigung von Gefahrensituationen, die überwiegend aus Anlagenzuständen resultierten, erzielt werden. Es zeigte sich aber auch, dass der Abbau bestehender Gefahrenquellen an Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen im Wesentlichen nur im Rahmen des Volkswirtschaftsplanes möglich ist.
Im Zusammenhang mit den Untersuchungen von Vorkommnissen festgestellte wesentliche begünstigende Bedingungen und Umstände
Die im Rahmen der politisch-operativen Aufklärung und Untersuchung von Vorkommnissen gewonnenen Erkenntnisse über Ursachen, begünstigende Bedingungen und Umstände sowie die daraus abzuleitenden Erfordernisse der Vorbeugung und Schadensabwendung stimmen nach wie vor mit bisherigen Erkenntnissen aus zurückliegenden Zeiträumen überein.
Es bestätigte sich erneut, dass weiterhin eine Reihe von Erscheinungen und Problemen – insbesondere aus subjektiven Faktoren resultierende – hemmend auf die Gewährleistung bzw. Herausbildung dauerhaft wirksamer Sicherheits- und Schutzregime in allen Bereichen der Volkswirtschaft wirken. Hauptsächlich subjektiv begründete Fehlverhaltensweisen begünstigen auf vielfältige Art und Weise immer wieder die Entstehung von Bränden, Havarien und anderen Störungen, wobei in diesem Zusammenhang einzuschätzen ist, dass in der Führungs- und Leitungstätigkeit den Fragen hoher Arbeits- und Produktionssicherheit, der technologischen Ordnung und Disziplin, den Erfordernissen des Brand- und Havarieschutzes sowie den Erfordernissen des Objektschutzes – insbesondere Fragen der Verschlusssicherheit, der Widerstands- bzw. Funktionsfähigkeit äußerer Objektsicherungen und andere Sicherungsmaßnahmen entsprechend den bestehenden Regelungen über den Schutz volkswirtschaftlicher Objekte – noch nicht immer in erforderlichem Umfang entsprochen wird.
Wesentliche, das Schadensgeschehen in der Volkswirtschaft der DDR begünstigende Umstände und Bedingungen (objektive und subjektive) wurden 1988 im Rahmen der operativen Grundlagenarbeit erneut festgestellt.
Das betrifft insbesondere:
- –
Vernachlässigung und Unterschätzung von Sicherheits- und Schutzerfordernissen; Verletzungen des Prinzips der Einheit von Produktion und Sicherheit; Gleichgültigkeit gegenüber gebotenen Maßnahmen zur Verhinderung der Entstehung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen bzw. zu ihrer konsequenten Beseitigung; Negierung von Hinweisen der Sicherheits-, Schutz- und Justizorgane sowie staatlicher Kontroll- und Überwachungsorgane zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit durch staatliche Leiter.
- –
Duldung von Ordnungswidrigkeiten und Disziplinlosigkeiten im Arbeitsprozess, von Verstößen gegen Bestimmungen des vorbeugenden Brand- und Havarieschutzes, der technologischen Ordnung und technischen Sicherheit und anderer Erfordernisse für Brand- und Havariefreiheit sowie vor allem Vorsatzstraftaten begünstigende Mängel und Missstände.
- –
Unzureichende Wirksamkeit vorbeugender Maßnahmen sowie begrenzte personelle Voraussetzungen und materiell-technische Möglichkeiten zum Abbau von Gefährdungen, vor allem in besonders brand-, havarie- und störungsgefährdeten Betrieben, Bereichen, Produktionsprozessen und Einzelanlagen sowie zum zuverlässigen Schutz wertintensiver Objekte.
Zu wesentlichen Ergebnissen vorbeugender und schadensabwendender Arbeit des MfS
Auf der Grundlage der von der Partei- und Staatsführung 1988 erfolgten Orientierungen und daraus abgeleiteter Aufgabenstellungen (u. a. Beratung mit den 1. Sekretären der Kreisleitungen am 12. Februar 1988, 6. Tagung des ZK der SED)3 sind die gesamtgesellschaftlichen und staatlichen Anstrengungen in den Territorien und volkswirtschaftlichen Bereichen, in einer Vielzahl von Kombinaten, Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, hoher Ordnung, Disziplin und Sicherheit auf diesem Gebiet weiter verstärkt worden.
Fortschritte bei der vorbeugenden Verhinderung von Schadensereignissen wurden insbesondere dort erreicht, wo Schutz- und Sicherheitserfordernisse für Menschen und Sachwerte zum festeren Bestandteil der Führungs- und Leitungstätigkeit einschließlich Kontrolle geworden sind, die Verantwortung für ihre Durchsetzung durch Leiter in Staat und Wirtschaft konsequenter wahrgenommen wird und die Bereitschaft der Werktätigen zur Mitwirkung erhöht worden ist.
Im Ergebnis gesamtgesellschaftlicher Aktivitäten, staatlicher Maßnahmen, insbesondere in den Kombinaten und Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen, gelang es 1988 einer weiteren Zunahme des Schadensgeschehens entgegenzuwirken, und zugleich eine, wenn auch noch nicht befriedigende Verringerung der von diesen Schadensereignissen herbeigeführten Verluste zu erreichen.
Nicht unwesentlich trugen eingeleitete vorbeugende schadensabwendende Maßnahmen im Rahmen der Gesamtaufgabenstellung Sicherung der Volkswirtschaft zu einer bedeutenden Reduzierung der Gefährdung von Menschenleben und Sachwerten bei.
Mit der Realisierung politisch-operativer Ziel- und Aufgabenstellungen der Sicherung der Volkswirtschaft auf dem Gebiet Vorbeugung, Schadensabwendung und Unterstützung leistete das MfS wirksame Beiträge zur Verhinderung und Aufklärung von Bränden und Havarien.
Entsprechende abrechenbare Ergebnisse konnten vor allem durch komplexe Kontrollen vor Ort gemeinsam mit den Kräften des Zusammenwirkens, durch eigene Kontrollen der Diensteinheiten, durch öffentlichkeitswirksame Auswertungen von operativen Erkenntnissen zu Fragen Ordnung und Sicherheit, durch Einflussnahme auf staatliche Leiter aller Ebenen bis hin zur Herbeiführung von Ratsbeschlüssen erzielt werden.
So hatte beispielsweise die Bezirksverwaltung Magdeburg maßgeblichen Anteil an der Herbeiführung eines Beschlusses des Rates des Bezirkes am 7. Juli 1988 zur Verhinderung volkswirtschaftlicher Verluste durch Brände, Havarien, Unfälle und andere Schadensereignisse.4 Außerdem trug die Verstärkung der Informationstätigkeit gegenüber leitenden Partei- und Staatsfunktionären zur Lösung erkannter Probleme, insbesondere subjektiv bedingter Hemmnisse bei.
Ungeachtet der erreichten positiven Wirkungen bestehen weiterhin zahlreiche, oft in einem engen Wechselverhältnis zueinander stehende objektive Probleme und subjektive Erscheinungen, die das Eintreten von Gefahrenzuständen bzw. Schadensereignissen auch künftig nicht ausschließen.
Ausgehend davon bleibt die Forderung bestehen, unter breiterer Gewinnung und Einbeziehung der Werktätigen, die vorbeugende und schadensabwendende Arbeit stärker in den Mittelpunkt der Führungs- und Leitungstätigkeit auf allen Ebenen und in allen Zweigen der Volkswirtschaft zu stellen. Das betrifft vorrangig Fragen der ständigen Gewährleistung hoher Arbeits- und Produktionssicherheit, des allseitigen Schutzes von Objekten und Sachwerten, die Ausprägung entsprechender Verhaltens- und Handlungsweisen bei Werktätigen und Leitungskräften, Ausrichtung der politisch-ideologischen und erzieherischen Arbeit auf die Überwindung bzw. Beseitigung von Erscheinungen der Gleichgültigkeit, Nachlässigkeit und Resignation im Zusammenhang mit den Problemen der Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin, der Durchsetzung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen usw.
Entsprechend dem spezifischen Auftrag des MfS sind deshalb im engen Zusammenwirken mit der Deutschen Volkspolizei bzw. mit den verschiedenen staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorganen umfangreiche Aufgaben und Maßnahmen zur weiteren Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, von Ordnung, Disziplin und Sauberkeit zu realisieren, insbesondere zur Aufklärung von Vorkommnissen, zur Aufdeckung eklatanter Rechtsverstöße und anderer begünstigender Bedingungen sowie zur Unterstützung der staatlichen Leiter und gesellschaftlicher Funktionäre bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung.