Vorkommnisse Angehörige westlicher Truppen in Berlin/DDR, 3/88
10. Februar 1989
Information Nr. 66/89 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1988
Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1988 reisten insgesamt 78 651 (73 753)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 19 020 (17 465) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein.
* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1987. [Original-Fußnote]
Zum Vergleichszeitraum des Vorjahres erhöhte sich damit die Anzahl der insgesamt von Westberlin aus in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der westlichen Besatzungstruppen weiter um 6,6 % (19,6 %) sowie die Anzahl der eingefahrenen Kraftfahrzeuge um 8,9 % (25,2 %).
Unter diesen Einreisenden befanden sich 1 332 (1 342) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 407 (422) Aufklärungsfahrzeugen, davon
[Militärinspektion] | Angehörige / Anteil in % | Einfahrten / Anteil in % |
---|---|---|
MI der USA | 200 (227) / 15,0 | 82 (94) / 20,1 |
MI Großbritanniens | 606 (624) / 45,5 | 171 (180) / 42,0 |
MI Frankreichs | 526 (491) / 39,5 | 154 (148) / 37,9 |
Damit ist gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ein geringfügiger Rückgang in der Anzahl der eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI um 0,8 % (+ 12,0 %) sowie der durchgeführten Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen um 3,6 % (+ 15,9 %) festzustellen. Dieser Rückgang resultiert aus der Abnahme der Anzahl der eingereisten Angehörigen sowie der durchgeführten Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen der MI der USA und Großbritanniens, der durch den festzustellenden Anstieg, bezogen auf die MI Frankreichs, nur zum Teil ausgeglichen wird.
Einem weiter zurückgegangenen Anteil der MI der USA an der Gesamtzahl der eingereisten MI-Angehörigen (15,0 %) und der Einfahrten mit MI-Aufklärungsfahrzeugen (20,1 %) steht ein nach wie vor hoher bzw. angestiegener personeller und Kfz-technischer Potenzialeinsatz der MI Großbritanniens bzw. Frankreichs gegenüber (siehe vorstehende Übersicht).
(Die durchschnittliche Besetzung der MI-Aufklärungsfahrzeuge mit MI-Angehörigen beträgt bei den MI der USA und Großbritanniens unverändert 2,4 bzw. 3,5 Personen, bei der MI Frankreichs 3,4 – 3,3 – Personen/Fahrzeug.)
Während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, verletzten vorliegenden Hinweisen zufolge die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1988 in 619 (711) Fällen – entspricht einem Rückgang um 12,9 % – unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse Rechtsvorschriften der DDR. An diesen Rechtsverletzungen waren Angehörige der MI
[Militärinspektion] | Fällen | Anteil in % |
---|---|---|
der USA in | 263 (217) | 42,5 % |
Großbritanniens in | 192 (373) | 31,0 % |
Frankreichs in | 164 (121) | 26,5 % |
beteiligt.
Von den insgesamt getroffenen 619 Feststellungen der Verletzung von Rechtsvorschriften der DDR entfallen 613 (702) – 99,0 % – auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR, woran Angehörige der MI der USA in 259 (212), Großbritanniens in 192 (371) und Frankreichs in 162 (119) Fällen beteiligt waren.
Die Verstöße gegen die StVO der DDR erfolgten im Wesentlichen durch
[Verstöße] | Fälle |
---|---|
Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrten in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO) | 412 (463) |
Halten und Parken im Halteverbot und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO) | 83 (143) |
verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen (Verstoß gegen §§ 6, 10, 11 und 15 StVO) | 113 (94) |
Am häufigsten verursachten Angehörige der MI der USA mit den Aufklärungsfahrzeugen BC–105 bzw. BC–102 in 96 bzw. 87 Fällen, der MI Frankreichs mit dem Aufklärungsfahrzeug 6871–3873 in 86 Fällen und der MI Großbritanniens mit dem Aufklärungsfahrzeug 09 XK 11 in 84 Fällen derartige Verstöße gegen die StVO der DDR.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen drangen des Weiteren Angehörige der westlichen MI mit ihren Aufklärungsfahrzeugen unter grober Missachtung der Festlegungen der Sperrgebietsverordnung der DDR vom 26. Juli 19791 in sechs (neun) Fällen in gesperrtes Gebiet ein.
Das rechtswidrige Eindringen in und Befahren von Sperrgebieten erfolgte im Gebiet Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I, (Objekt der GSSD), durch Fahrzeuge der MI der USA (vier Fälle) und Frankreichs (zwei Fälle).
Die Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR, insbesondere das Befahren gesperrter Straßen sowie das verkehrswidrige Halten, Parken, Einordnen und Wenden durch Angehörige der westlichen MI erfolgten fast ausschließlich zur Realisierung von aktiven Aufklärungs- und Kontrollhandlungen sowie zur Provozierung und Feststellung von Reaktionen und Handlungen der Sicherungskräfte an militärischen Objekten der bewaffneten Organe der DDR und der GSSD, Transportwegen und Verladebahnhöfen der Deutschen Reichsbahn und an anderen bedeutsamen Objekten und Einrichtungen.
Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1988 wurden nach dem MfS vorliegenden Hinweisen Angehörige der drei westlichen MI in insgesamt 1 911 (1 525) Fällen – das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres einem Anstieg um 32,7 % – an Objekten und Einrichtungen der GSSD, der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR sowie anderen bedeutsamen Einrichtungen festgestellt, darunter an
[Objekte] | Fälle | Anteil in % |
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Objekten des MfS | 605 (525) | 31,7 (34,4) |
Objekten der GSSD | 368 (353) | 19,3 (23,1) |
Objekten der Grenztruppen der DDR | 169 (121) | 8,8 (7,9) |
Objekten des MdI | 30 (31) | 1,6 (2,0) |
Objekten der NVA | 300 (114) | 15,7 (7,5) |
Die Intensität der Aktivitäten der drei westlichen MI verdeutlicht sich in der Tatsache, dass nach getroffenen Feststellungen im Durchschnitt täglich ca. 21 bzw. pro Aufklärungsfahrt ca. fünf militärisch bzw. sicherheitspolitisch bedeutsame Objekte auf dem Territorium der Hauptstadt der DDR, Berlin, Ziele von Aufklärungs- und Kontrollhandlungen der drei alliierten Militärinspektionen waren.
An diesbezüglichen Aufklärungshandlungen waren Angehörige der
[Militärinspektion] | Fällen | Anteil in % |
---|---|---|
MI der USA in | 359 (371) | 18,7 (Rückgang um 3,2 %) |
MI Großbritanniens in | 1 010 (850) | 52,9 (Anstieg um 15,8 %) |
MI Frankreichs in | 542 (304) | 28,4 (Anstieg um 78,3 %) |
beteiligt.
Schwerpunkte der Aufklärungstätigkeit bildeten vor allem die Objekte
der GSSD
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Berlin-Karlshorst: 358 (349) Fälle,
des MfS
- –
Berlin-Lichtenberg, Frankfurter Allee: 109 (130) Fälle,
- –
Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm: 218 (122) Fälle,
- –
Berlin-Treptow, Schnellerstraße: 20 (34) Fälle,
- –
Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee: 142 (86) Fälle,
- –
Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee: 31 (26) Fälle,
der Grenztruppen der DDR
- –
Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee: 144 (88) Fälle,
- –
Berlin-Lichtenberg, Hauptstraße: 17 (20) Fälle,
und der NVA
- –
Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm: 218 Fälle (1987 kein Schwerpunkt),
- –
Berlin-Biesdorf, Köpenicker Straße: 40 (33) Fälle.
Höhepunkte der Aufklärungstätigkeit der Angehörigen der drei westlichen MI bildeten – wie es bereits zu den Nationalfeiertagen der DDR in den Vorjahren der Fall war – die Vorbereitung und Durchführung der Ehrenparade der NVA.2 (Vgl. hierzu auch Information des MfS Nr. 474/88, S. 6/7 vom 5. November 1988.)
Während der Vorprobe (2. Oktober 1988), Hauptprobe (4. Oktober 1988) und der Ehrenparade selbst sowie bei der Bereitstellung und dem Transport der Technik waren intensive Aufklärungshandlungen zu verzeichnen. Am 2. Oktober 1988 hielten sich elf (13) Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI mit insgesamt 37 (53) MI-Angehörigen; am 4. Oktober 1988 14 (zwölf) Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI mit insgesamt 57 (42) MI-Angehörigen und am 7. Oktober 1988 zehn (zwölf) Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI mit insgesamt 38 (43) MI-Angehörigen in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf. An den drei genannten Tagen kamen damit insgesamt 35 Aufklärungsfahrzeuge (37) mit 132 MI-Angehörigen (138) zum Einsatz, die sich zusammengenommen ca. 240 Stunden auf dem Territorium der Hauptstadt der DDR, Berlin, aufhielten.
Wie bereits in den Vorjahren erfolgte zu den Vorproben, insbesondere zur Hauptprobe, ein hoher Kräfteeinsatz durch die drei westlichen MI.
Allein an den genannten drei Tagen erfolgten insgesamt 23,2 % aller MI-Kfz-Einfahrten und 26,2 % aller Einreisen von MI-Angehörigen im Monat Oktober 1988 bei einer Aufenthaltsdauer von 240 Stunden (= 32,7 % der Gesamtaufenthaltsdauer im Oktober 1988). Die an Umfang und Intensität massivsten Aufklärungsaktivitäten wurden an diesen Tagen erneut von der MI Großbritanniens entwickelt, deren Anteil bei eingereisten MI-Kfz/Angehörigen 40,0 % bzw. 47,7 % sowie bezogen auf die Aufenthaltsdauer 55,8 % betrug.
Besonders intensiv wurde der Rücktransport der Paradetechnik verfolgt; Ausdruck dafür ist u. a., dass vier Aufklärungsfahrzeuge der MI Großbritanniens erst am 8. Oktober 1988, zwischen 1.50 Uhr und 2.10 Uhr ausreisten.
Im genannten Zeitraum und im Zusammenhang mit der Ehrenparade hielten sich darüber hinaus – wie in jedem Jahr – eine große Anzahl überwiegend uniformierter Angehöriger der drei westlichen Besatzungstruppen in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf, die teilweise in Bussen anreisten und oft als organisierte Gruppen aktive Aufklärungshandlungen, meist durch Einsatz von Foto-, Film- und Videotechnik, gegen die Paradetechnik durchführten.
Die Realisierung der Aufklärungshandlungen der drei westlichen MI gegen die gesamte bereitgestellte bzw. paradierende Militärtechnik zeigte sowohl hinsichtlich des methodischen Vorgehens und der Intensität, des Einsatzes modernster technischer sowie stabsmäßiger Hilfsmittel zur totalen sowie auf Details gerichteten Dokumentation der Militärtechnik sowie auch hinsichtlich besonders interessierender Waffensysteme (T 72; BMP 1 und 2; SFL 122 und 152; 2 T 6/Ural 375; UAZ 469 B; PALR auf SPW 40 P 2; RM 70; OSA-AK; Pak 100 mm) im Vergleich zum Vorjahr keine gravierenden Veränderungen.
Neben Schildern, Beschriftungen, Kfz- und taktischen Kennzeichen wurde auch den abgeparkten Pkw von Ehrengästen der Parade (Lichtenberger Straße bis Palisadenstraße) Interesse entgegengebracht, wobei u. a. Fotoaufnahmen von den Freifahrtscheinen und den Pkw-Innenräumen erfolgten.
Gegenüber den Vorjahren konnten keine von den MI der USA und Frankreichs ausgehenden Vorkommnisse mit bzw. Provokationen gegen eingesetzte Sicherungskräfte registriert werden. Anweisungen von Absicherungskräften wurden befolgt.
Angehörige der MI Großbritanniens versuchten in mehreren Fällen, Absperrmaßnahmen der Deutschen Volkspolizei mit ihren Fahrzeugen zu durchbrechen, wobei es teilweise zu Gefährdungen von Sicherungskräften kam. Am 7. Oktober 1988, von 12.25 Uhr bis 13.00 Uhr, musste in der Werner-Lamberz-Straße das Aufklärungsfahrzeug 09 XK 10 der MI Großbritanniens durch Dienstfahrzeuge der Deutschen Volkspolizei blockiert werden, um das beabsichtigte Eindringen in eine stehende Kolonne der Paradetechnik der NVA zu verhindern.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1988 zur Durchführung von Aufklärungshandlungen in
- –
21 (49) Fällen bis zwei Stunden – Rückgang 56,3 %,
- –
191 (197) Fällen von zwei bis vier Stunden – Rückgang 3,1 %,
- –
195 (177) Fällen über vier Stunden – Anstieg 10,2 %,
in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Hierzu im Einzelnen:
Militärinspektion | bis 2 Stunden | 2 bis 4 Stunden | über 4 Stunden |
---|---|---|---|
der USA | 16 (17) | 39 (52) | 27 (25) |
Großbritanniens | 4 (15) | 17 (30) | 150 (135) |
Frankreichs | 1 (16) | 135 (115) | 18 (17) |
Die Übersicht verdeutlicht erneut den Rückgang kurzzeitiger Aufklärungsfahrten zugunsten der Einreisen mit längerfristiger Aufenthaltsdauer.
Zur Durchführung von Aufklärungshandlungen hielten sich Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI im IV. Quartal 1988 insgesamt ca. 1 789 Stunden in der Hauptstadt der DDR auf. Das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres (ca. 1 681 Stunden Aufenthaltsdauer) einem Anstieg um 108 Stunden/ = 6,4 %. Die durchschnittliche Dauer des Aufenthaltes pro Aufklärungsfahrt betrug 4,4 Stunden (IV/1987: 4,0 Stunden).
Ausgewählte Beispiele über die Durchführung von Aufklärungshandlungen sowie über Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin.
MI der USA
Mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA BC–102 wurden durch Angehörige der USA-Armee u. a. nachfolgende Rechtsverletzungen begangen:
Am 1. November 1988, 8.39 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide, entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA), nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I zum Hintereingang des Objektes der GSSD, wobei Höhe Eichgestell das dort errichtete Sperrgebietsschild missachtet wurde. Nach kurzem Halt fuhr es zurück und vom Privatweg I entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung »rechts« nach links in die Straße An der Wuhlheide. Um 9.38 Uhr hielt das Fahrzeug in Berlin-Biesdorf, Alfelder Straße, am Rangierbahnhof Wuhlheide.
Die Insassen entwickelten visuelle Aufklärungshandlungen in Richtung eines Militärtransportzuges der GSSD. Danach nahm das Kfz einen neuen Standort ca. 30 m in Richtung Balzerweg ein. Zwei Insassen verließen das Fahrzeug, um Fototechnik in Richtung des genannten Transportzuges einzusetzen. Diese Aktivitäten wurden bis 9.50 Uhr von einem weiteren Standort kurz vor Einmündung Balzerweg wiederholt, der noch günstigere Möglichkeiten zur Dokumentation der Militärtechnik bot.
Am 10. November 1988, von 11.37 Uhr bis 11.39 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee am Gefechtspark des MfS-Objektes verkehrswidrig im Halteverbot. Ein Insasse führte unter Verwendung eines optischen Hilfsmittels, in der geöffneten Dachluke des Kfz stehend, visuelle Aufklärungshandlungen in Richtung Objektinneres durch. Gleichartige Aufklärungshandlungen wurden von 11.41 Uhr bis 11.43 Uhr vom Standort Fürstenwalder Allee/Fahlenbergstraße aus wiederholt.
Am 13. November 1988, von 10.59 Uhr bis 13.43 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst, Kleingartenanlage Biesenhorst, Stieglitzweg Nr. 20. Aus dem Kfz heraus brachte der Beifahrer Fototechnik gegen einen im Stieglitzweg sich aufhaltenden Funkstreifenwagen der Deutschen Volkspolizei (11.02 Uhr) sowie in Richtung zur Verladung bereitgestellter Panzertechnik der GSSD (12.08 Uhr) zum Einsatz, wobei im letztgenannten Fall ein Objektiv langer Brennweite Verwendung fand.
Am 9. Dezember 1988, 13.53 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) von der Straße An der Wuhlheide nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I und missachtete bei der Weiterfahrt das dort errichtete Sperrgebietsschild.
Angehörige der USA-Armee begingen mit dem Aufklärungsfahrzeug BC–105 der MI der USA u. a. folgende rechtswidrige Handlungen:
Am 14. Oktober 1988, 10.30 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Biesdorf die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Guntramstraße und hielt 10.37 Uhr am Bahndamm, Nähe Alfelder Straße. Aus dem Kfz heraus brachte der Beifahrer Fototechnik in Richtung auf den Gleisanlagen stehender Militärtechnik der GSSD zum Einsatz. Danach verließ er das Kfz und begab sich auf die Gleisanlagen, um von einer offensichtlich günstigeren Position aus vorgenannte Aufklärungshandlungen zu wiederholen. Um 10.45 Uhr verließen die USA-Armeeangehörigen mit dem MI-Kfz den Standort in Richtung Klara-Schabbel-Straße.
Am 19. Oktober 1988, 10.56 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Biesdorf, Nähe Balzerweg am Bahndamm des Rangierbahnhofes Wuhlheide. Der Beifahrer verließ das Kfz und brachte mehrmals Fototechnik in Richtung eines auf dem Hauptfahrgleis fahrenden Militärtransportzuges zum Einsatz.
Am 3. November 1988, von 8.09 Uhr bis 8.14 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Biesdorf, Nähe Alfelder Straße am Rangierbahnhof Wuhlheide. Vom Kfz aus setzte der Beifahrer Fototechnik in Richtung eines Transportzuges mit verladener Militärtechnik der GSSD (Artillerie, Geschosswerfer) ein.
Am 21. November 1988, 13.09 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Biesdorf, Nähe Hadubrandweg am Rangierbahnhof Wuhlheide. Ein Angehöriger der USA-Armee begab sich auf den Bahndamm und brachte fortgesetzt Fototechnik mit einem Objektiv langer Brennweite in Richtung eines dort stehenden Transportzuges mit verladener Militärtechnik der GSSD (Ketten- und Radfahrzeuge) zum Einsatz.
Während er dabei am genannten Transportzug entlangging, fuhr das MI-Kfz am Bahndamm langsam, sich stets auf seiner Höhe haltend, mit. Um 13.14 Uhr erfolgte die Weiterfahrt in Richtung Stellwerk B 8.
MI Großbritanniens
Angehörige der britischen Armee verursachten mit dem Aufklärungsfahrzeug 07 XK 90 der MI Großbritanniens u. a. nachfolgende Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR:
Am 6. Oktober 1988, 11.21 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee an der Umgrenzungsmauer des MfS-Objektes verkehrswidrig im Halteverbot. Drei Insassen bestiegen das Fahrzeugdach, wobei einer unter Nutzung der dadurch gewonnenen Einsichtmöglichkeiten Fototechnik in Richtung Objektinneres zum Einsatz brachte. Von 11.25 Uhr bis 11.27 Uhr hielt das Fahrzeug an der Umgrenzungsmauer des Objektes der Grenztruppen in der Fahlenbergstraße verkehrswidrig im Halteverbot. Die Insassen realisierten vom Kfz aus einander abwechselnd mithilfe eines Fernglases visuelle Aufklärungshandlungen in Richtung Objektinneres. Von 11.31 Uhr bis 11.50 Uhr hielt das Kfz in Berlin-Köpenick, Fürstenwalder Damm am Parkplatz der Paradetechnik der NVA entgegengesetzt zur Fahrtrichtung verkehrswidrig im Halteverbot. Mithilfe von Fototechnik mit einem Objektiv langer Brennweite nahmen die Insassen durch die geöffnete Dachluke des MI-Kfz hindurch eine umfassende Dokumentation der abgeparkten NVA-Paradetechnik vor. Gleichzeitig nutzte ein Insasse ein Kleinsttonaufzeichnungsgerät.
Am 16. Dezember 1988, 11.31 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße am Objekt der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot. Ein britischer Armeeangehöriger brachte auf dem Dach des Kfz stehend Fototechnik in Richtung Objektinneres zum Einsatz, während ein zweiter durch die geöffnete Dachluke hindurch visuelle Aufklärungshandlungen durchführte.
Mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens 09 XK 10 wurden durch Angehörige der britischen Armee u. a. folgende Rechtsverletzungen begangen:
Am 11. Oktober 1988, 10.49 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Biesdorf, Nähe Dankratweg am Bahndamm des Rangierbahnhofes Wuhlheide. Ein Angehöriger der britischen Armee setzte sich auf das Kfz-Dach und brachte Fototechnik mit einem Objektiv langer Brennweite in Richtung eines auf den Gleisanlagen stehenden Transportzuges mit verladener Militärtechnik der GSSD zum Einsatz.
Am 16. November 1988, von 9.35 Uhr bis 9.37 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (fünf Insassen) in Berlin-Weißensee, Roelckestraße am Objekt des MdI verkehrswidrig auf dem Gehweg im Halteverbot. Zwei Insassen realisierten in der geöffneten Dachluke stehend visuelle Aufklärungshandlungen in Richtung Objektinneres. Von 10.01 Uhr bis 10.06 Uhr hielt das Kfz in Berlin-Biesdorf, Straße Alt Biesdorf, Nähe Kfz-Werkstatt auf dem Gehweg. Drei britische Armeeangehörige bestiegen einen nahe liegenden Erdwall, um diese erhöhte Position zur Durchführung visueller Aufklärungshandlungen mithilfe eines Fernglases in das Innere des dortigen NVA-Objektes zu nutzen.
Am 6. Dezember 1988, 10.52 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße, vor dem Objekt der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot. Ein Insasse führte mithilfe eines Fernglases durch die geöffnete Dachluke hindurch visuelle Aufklärungshandlungen in Richtung Objektinneres durch. Ein weiterer Insasse wiederholte um 10.55 Uhr gleichartige Aktivitäten, nachdem das Kfz eine unweit gelegene, ebenfalls im Halteverbot befindliche Standposition bezogen hatte.
Britische Armeeangehörige begingen mit dem Aufklärungsfahrzeug 09 XK 11 der MI Großbritanniens u. a. folgende Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR:
Am 21. Oktober 1988, 13.02 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst die Straße 436 und den für alle Fahrzeuge gesperrten Fußgängertunnel zur Rägeliner Straße. Um 13.13 Uhr brachte ein Insasse in Nähe Stellwerk B 8 des Rangierbahnhofes Wuhlheide Fototechnik in Richtung eines passierenden Transportzuges mit verladener Militärtechnik der GSSD zum Einsatz.
Am 1. November 1988, 11.40 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Köpenick bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage von der Bahnhofstraße nach links in die Seelenbinderstraße. Von 12.00 Uhr bis 12.02 Uhr hielt das Kfz in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee am Objekt des MfS verkehrswidrig im Halteverbot. Zwei Insassen entwickelten durch die geöffnete Dachluke hindurch und ein weiterer auf dem Türholmen stehend visuelle Aufklärungsaktivitäten in Richtung Objektinneres.
Am 15. Dezember 1988, 9.46 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Biesdorf zwischen Alfelder Straße und Dankratweg am Bahndamm. Der Beifahrer setzte Fototechnik in Richtung von zwei auf dem Rangierbahnhof Wuhlheide stehender Transportzüge mit verladener Militärtechnik der GSSD und NVA ein. Als um 9.50 Uhr einer der genannten Züge in Richtung S-Bahnhof Wuhlheide abfuhr, wechselte das Aufklärungsfahrzeug sofort zur Zufahrt zum Rangierbahnhof Nähe Dankratweg, der Beifahrer stieg aus und brachte erneut Fototechnik in Richtung des vorbeifahrenden Militärtransportzuges zum Einsatz. Um 9.55 Uhr entfernte sich das Kfz über Dankratweg in Richtung Köpenicker Straße.
Am 16. Dezember 1988, 10.11 Uhr, stand das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Köpenick auf der Freifläche neben den Gleisanlagen am S-Bahnhof Wuhlheide. Während der zu diesem Zeitpunkt erfolgenden Vorbeifahrt eines mit Militärtechnik der GSSD beladenen Transportzuges aus Richtung Schöneweide, stand ein britischer Armeeangehöriger auf dem Kfz-Dach und setzte Fototechnik in Richtung des Transportzuges ein.
Am 23. Dezember 1988, 9.51 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Biesdorf, zwischen Alfelder Straße und Dankratweg am Bahndamm. Zwei Insassen begaben sich zu den Gleisen und begannen, Fototechnik gegen einen dort stehenden Transportzug mit verladener Militärtechnik der GSSD einzusetzen. Als die Fortsetzung dieser Aufklärungsaktivitäten durch Angehörige der GSSD unterbunden wurde, kehrten die britischen Armeeangehörigen zum MI-Fahrzeug zurück und benutzten von dort aus Fototechnik mit einem Objektiv extrem langer Brennweite zur weiteren Aufklärung der genannten Militärtechnik. Dabei fand ein mehrmaliger Filmwechsel statt. Die Weiterfahrt des Kfz erfolgte um 10.23 Uhr in Richtung Arnfriedweg.
MI Frankreichs
Angehörige der französischen Armee verursachten mit dem Aufklärungsfahrzeug 6871–3873 der MI Frankreichs u. a. folgende Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR:
Am 5. Oktober 1988, 15.17 Uhr bzw. 15.20 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Rahnsdorf die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Straßen Straße 522 bzw. Biberpelzstraße und Lagunenweg. Um 15.41 Uhr befuhr es in Berlin-Oberschöneweide den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I. Um 15.48 Uhr befuhr es in Berlin-Karlshorst von Stolzenfelsstraße die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeanlage der Deutschen Reichsbahn, wobei das bestehende Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) missachtet wurde. Von 15.56 Uhr bis 15.57 Uhr hielt das Fahrzeug in der Köpenicker Straße am Ministerium für Wissenschaft und Technik verkehrswidrig im Halteverbot. Um 15.58 Uhr befuhr es in Berlin-Biesdorf die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Guntramstraße in Richtung Bahndamm. Von 16.15 Uhr bis 16.17 Uhr stand das Fahrzeug auf einem Erdhügel an der östlichen Umgrenzung des NVA-Objektes Köpenicker Straße. Der Beifahrer verließ das Fahrzeug und setzte Fototechnik in Richtung Objektinneres ein.
Am 7. November 1988, 14.27 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I, wobei Höhe Eichgestell das dort errichtete Sperrgebietsschild missachtet wurde.
Am 21. November 1988, von 15.23 Uhr bis 15.30 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Köpenick verkehrsbedingt am geschlossenen Bahnübergang am S-Bahnhof Wuhlheide. Der Fahrer verließ das Kfz und setzte Fototechnik gegen ein hinter dem MI-Kfz zum Halten gekommenes Militärfahrzeug der GSSD ein.
Am 28. November 1988, 13.51 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Biesdorf, an der Ostseite des NVA-Objektes Köpenicker Straße an der Umgrenzungsmauer. Ein Insasse realisierte auf dem Kfz-Dach stehend mithilfe eines Fernglases und ein zweiter Insasse auf dem Türholmen stehend bis 13.56 Uhr visuelle Aufklärungsaktivitäten in Richtung Objektinneres, wo zu dieser Zeit Ausbildungshandlungen der NVA stattfanden. Von 14.52 Uhr bis 15.05 Uhr fuhr das Kfz von Berlin-Köpenick, Lindenstraße, bis Fürstenwalder Damm/Müggelseedamm inmitten einer Kolonne von Militärfahrzeugen der GSSD.
Am 8. Dezember 1988, 11.29 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I. Um 11.52 Uhr befuhr es in Berlin-Karlshorst von der Verlängerten Waldowallee aus die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Wiesengrundstraße in Richtung Verladeanlage der Deutschen Reichsbahn. Um 12.13 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Biesdorf die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Guntramstraße in Richtung Bahndamm. Um 12.58 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Straße 522 und hielt 12.59 Uhr an den Alarmtoren des Objektes der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot. Zwei Angehörige der französischen Armee führten, abwechselnd in der zu diesem Zwecke geöffneten Dachluke des Kfz stehend, visuelle Aufklärungshandlungen in Richtung Objektinneres durch. Um 13.00 Uhr erfolgte die Weiterfahrt über die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Straßen Biberpelzstraße und Lagunenweg.
Anlage 1 zur Information Nr. 66/89
Übersicht zum Umfang und zur Entwicklung der Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrigen Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1988 im Verhältnis zum gleichen Zeitraum des Jahres 1987
Nach dem MfS vorliegenden Informationen reisten in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1988 insgesamt 279 062 (246 729)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs, davon 272 991 (242 982) Angehörige mit 62 889 (54 029) Pkw bzw. Kraftomnibussen sowie 6 071 (3 747) Angehörige zu Fuß in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein.
* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf das Jahr 1987. [Original-Fußnote]
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist damit erneut ein deutlicher Anstieg der Anzahl der eingereisten Militärangehörigen sowie der Anzahl der mit Militärfahrzeugen erfolgten Einfahrten in die Hauptstadt der DDR, Berlin, um 13,1 % bzw. 16,4 % festzustellen (Anstieg 1987: 22,6 % bzw. 24,4 %), womit der bisherige Höchststand erreicht wird.
Nach vorliegenden Erkenntnissen erhöhte sich die Anzahl der in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der drei Westmächte trotz im Wesentlichen konstant gebliebener Personalstärke innerhalb eines Jahrzehnts kontinuierlich von 91 985 (1978) auf 279 062 (1988), d. h. auf mehr als das Dreifache. Entsprechend wuchs die Anzahl der zur Einreise genutzten Pkw/Kraftomnibusse von 18 266 (1978) auf 62 889 (1988), d. h. auf das Dreieinhalbfache.
Unter den Einreisenden befanden sich 5 404 (5 296) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 1 682 (1 653) Aufklärungsfahrzeugen, davon 929 (956) Angehörige der MI der USA mit 377 (388) Kfz; 2 498 (2 534) Angehörige der MI Großbritanniens mit 712 (728) Kfz; 1 977 (1 806) Angehörige der MI Frankreichs mit 593 (537) Kfz.
Damit setzt sich insgesamt der im Vorjahr erstmalig festzustellende geringfügige Anstieg der Anzahl der eingereisten Angehörigen sowie der erfolgten Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen der drei westlichen MI um 2,0 % bzw. 1,8 % (1987: 5,3 % bzw. 2,7 %) fort.
Während die Anzahl der eingereisten Angehörigen bzw. erfolgten Einfahrten von Aufklärungsfahrzeugen der MI der USA und Großbritanniens zusammen um 63 (- 1,8 %) bzw. 27 (- 2,4 %) zurückging, weisen die analogen Werte bezogen auf die MI Frankreichs einen Anstieg von 171 (9,5 %) bzw. 56 (10,4 %) aus.
Der Anteil der eingesetzten Angehörigen der MI der USA ist weiter gesunken und liegt nur noch bei 17,2 % (18,1 %), der MI Großbritanniens bei 46,2 % (47,8 %) und der MI Frankreichs bei 36,6 % (34,1 %).
Dazu die folgende Übersicht:
[Zeitraum] | Eingereiste MI-Angehörige USA | Eingereiste MI-Angehörige GB | Eingereiste MI-Angehörige Frankreich | Einfahrten MI-Kfz USA | Einfahrten MI-Kfz GB | Einfahrten MI-Kfz Frankreich |
---|---|---|---|---|---|---|
1976 | 5 117 | 1 732 | 1 487 | 1 551 | 459 | 406 |
1977 | 4 210 | 1 767 | 1 416 | 1 446 | 464 | 403 |
1978 | 3 227 | 1 650 | 1 438 | 1 467 | 460 | 416 |
1979 | 3 205 | 1 713 | 1 375 | 1 398 | 467 | 381 |
1980 | 2 914 | 1 772 | 1 372 | 1 274 | 491 | 378 |
1981 | 2 644 | 1 771 | 1 410 | 1 202 | 538 | 386 |
1982 | 2 632 | 1 950 | 1 395 | 1 163 | 559 | 383 |
1983 | 2 320 | 2 002 | 1 547 | 1 066 | 581 | 450 |
1984 | 2 204 | 2 105 | 1 851 | 850 | 611 | 590 |
1985 | 1 488 | 2 046 | 1 778 | 645 | 603 | 532 |
1986 | 1 072 | 2 241 | 1 718 | 462 | 656 | 491 |
1987 | 956 | 2 534 | 1 806 | 388 | 728 | 537 |
1988 | 929 | 2 498 | 1 977 | 377 | 712 | 593 |
Gegenüber dem Jahre 1976 (= 100 %) ist somit ein Rückgang der Anzahl der eingereisten Angehörigen/eingefahrenen Kfz der MI der USA auf 18,2 % bzw. 24,3 % festzustellen, während hinsichtlich der MI Großbritanniens und Frankreichs eine entsprechende Steigerung dieser Kennziffern auf 144,2 %/155,1 % bzw. 133,0 %/146,1 % zu verzeichnen ist.
Ferner wird ersichtlich, dass das kontinuierlich reduzierte Aufklärungspotenzial der MI der USA insbesondere ab 1983/84 durch einen verstärkten Einsatz von Kräften/Fahrzeugen der MI Großbritanniens und Frankreichs differenziert ersetzt wurde.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch Angehörige der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1988 während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, in 2 672 (2 036) Fällen – Anstieg gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1987 um 31,2 % Rechtsvorschriften der DDR verletzt, davon durch Angehörige der MI
[Militärinspektion] | Fälle | Anstieg in % |
---|---|---|
der USA | 923 (700) | 31,9 |
Großbritanniens | 1 086 (983) | 10,5 |
Frankreichs | 663 (353) | 87,8 |
Damit wird der nach bisherigen Feststellungen höchste Stand erreicht.
Bezüglich begangener Verletzungen von Rechtsvorschriften der DDR ist seit dem Jahre 1976 nachfolgende Entwicklungstendenz festzustellen:
[Zeitraum] | Anzahl der Rechtsverletzungen | davon durch Angehörige der MI der USA | davon durch Angehörige der MI Großbritanniens | davon durch Angehörige der MI Frankreich |
---|---|---|---|---|
1976 | 2 287 | 1 559 | 589 | 139 |
1977 | 1 598 | 869 | 640 | 89 |
1978 | 1 488 | 651 | 717 | 120 |
1979 | 1 292 | 483 | 731 | 78 |
1980 | 1 063 | 402 | 591 | 70 |
1981 | 1 443 | 956 | 393 | 94 |
1982 | 1 200 | 620 | 501 | 79 |
1983 | 1 245 | 661 | 406 | 178 |
1984 | 1 654 | 844 | 486 | 324 |
1985 | 1 748 | 771 | 605 | 372 |
1986 | 1 328 | 574 | 528 | 226 |
1987 | 2 036 | 700 | 983 | 353 |
1988 | 2 672 | 923 | 1 086 | 663 |
Von den insgesamt im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1988 getroffenen Feststellungen zu Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR wurden in 2 642 (2 008) Fällen – Anstieg gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1987 um 31,6 % von Angehörigen der drei westlichen MI Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR begangen (98,9 %), woran Angehörige der MI der USA in 910 (683) – Anstieg um 33,2 % – Großbritanniens in 1 081 (980) – Anstieg um 10,3 % – und Frankreichs in 651 (345) Fällen – Anstieg um 88,7 % beteiligt waren.
Die Intensität der Verletzungen der StVO der DDR zeigt nach den getroffenen Feststellungen folgendes Bild:
- –
MI der USA: 2,4 Verstöße/Aufklärungsfahrt;
- –
MI Großbritanniens: 1,5 Verstöße/Aufklärungsfahrt;
- –
MI Frankreichs: 1,1 Verstöße/Aufklärungsfahrt.
Im gleichen Zeitraum drangen des Weiteren Angehörige der drei westlichen MI unter Missachtung der Sperrgebietsverordnung der DDR vom 26. Juli 1979 in 30 (28) Fällen rechtswidrig in mit Sperrgebietsschildern gekennzeichnete Gebiete ein, davon Angehörige der
- –
MI der USA: 13 (17) Fälle;
- –
MI Großbritanniens: fünf (drei) Fälle;
- –
MI Frankreichs: zwölf (acht) Fälle.
Während des Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wurden nach dem MfS vorliegenden Informationen in 7 677 (6 036) Fällen – Anstieg um 27,2 % – Feststellungen über das Vorbeifahren und Halten von MI-Fahrzeugen an militärischen Objekten der GSSD, der bewaffneten Organe der DDR sowie anderen bedeutsamen Objekten und Einrichtungen getroffen.
Insgesamt waren daran Angehörige der MI Großbritanniens in 4 078 (3 379), der USA in 1 544 (1 413) und Frankreichs in 2 055 (1 244) Fällen beteiligt.
Daraus geht hervor, dass pro Aufklärungsfahrt im Durchschnitt vier bis fünf Zielobjekte auf dem Territorium der Hauptstadt der DDR, Berlin, Gegenstand von Aufklärungs- und Kontrollhandlungen der drei westlichen MI waren.
Nach wie vor erfolgte anlässlich von Vorbeifahrten und Aufenthalten von Angehörigen der drei westlichen MI an militärisch bedeutsamen Objekten die Durchführung visueller und technischer Aufklärungs- und Dokumentationshandlungen von unterschiedlicher Intensität, darunter u. a. an
[Objekte] | Fälle | Anteil in % |
---|---|---|
Objekten des MfS | 2 358 (2 328) | 30,7 (38,6) |
Objekten der GSSD | 1 513 (1 337) | 19,7 (22,2) |
Objekten der Grenztruppen der DDR | 633 (523) | 8,3 (8,7) |
Objekten der NVA | 1 168 (373) | 15,2 (6,2) |
Objekten des MdI | 127 (136) | 1,7 (2,6) |
Schwerpunkte der Aufklärungstätigkeit bildeten Objekte und Einrichtungen in Berlin-Rahnsdorf, Berlin-Lichtenberg, Berlin-Karlshorst und Berlin-Johannisthal. Wie die vorstehende Übersicht ausweist, ist seit Beginn des Jahres 1988 ein sprunghafter Anstieg von Aufklärungs- und Kontrollhandlungen der drei westlichen MI an Objekten der NVA festzustellen. Zur Durchführung von Aufklärungsfahrten hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1988 in
Anteil an den Einfahrten in %
- –
139 (232) Fällen bis zwei Stunden: 8,3 (14,0)
- –
791 (722) Fällen von zwei bis vier Stunden: 47,0 (43,7)
- –
752 (699) Fällen über vier Stunden: 44,7 (42,3)
in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Damit setzt sich die Tendenz zu längerfristigen Aufklärungsfahrten deutlich fort.
Hierzu folgende Übersicht bezogen auf die einzelnen Militärinspektionen:
Militärinspektion | bis 2 Stunden | 2 bis 4 Stunden | über 4 Stunden |
---|---|---|---|
der USA | 84 (141) | 175 (177) | 118 (70) |
Großbritanniens | 26 (46) | 106 (99) | 580 (583) |
Frankreichs | 29 (45) | 510 (446) | 54 (46) |
Die Gesamtaufenthaltsdauer der Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI in der Hauptstadt der DDR, Berlin, betrug im Jahre 1988 ca. 7 372 Stunden gegenüber ca. 6 888 Stunden im Jahre 1987. Das entspricht einem Anstieg um 484 Stunden bzw. um 7,0 %, wobei eine gleichzeitige Steigerung des personellen (+ 2,0 %) und Kfz-technischen Einsatzes (+ 1,8 %) seitens der drei westlichen MI insgesamt zu beachten ist. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer pro Aufklärungsfahrzeug betrug 1988 4,4 Stunden (1987: 4,2).
Anlage 2 zur Information Nr. 66/89
Zusammenfassende Einschätzung der Aktivitäten der Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, für das 2. Halbjahr 1988
1. Allgemeine Tendenzen
Im Wesentlichen bestätigen die im 2. Halbjahr 1988 getroffenen Feststellungen die bereits im 1. Halbjahr gewonnenen Erkenntnisse. Schwerpunktgebiete und Zielobjekte sowie die Intensität der Aufklärungshandlungen an diesen weisen keine prinzipiellen Veränderungen auf.
Verstärkt angefahren wurden durch alle drei MI (besonders aber MI der USA und Großbritanniens) in Berlin-Karlshorst der Stieglitzweg der Kleingartenanlage Biesenhorst. Dieser Weg endet ca. 5 m vor der Panzerstrecke zur Verladeeinrichtung der GSSD Wiesengrundstraße. Von diesem Standort aus bestehen sehr gute Sichtmöglichkeiten zur Verladeeinrichtung. Die zur Verladung bereit[ge]stellte Technik kommt ca. 10 bis 15 m vom bevorzugten Standort der MI-Kfz entfernt zum Halten.
Im Gebiet Berlin-Rahnsdorf/Hessenwinkel richtete sich der Hauptteil der Aufklärungshandlungen auf das Grenzausbildungsregiment 39, insbesondere auf den Gefechtspark. Dieser wurde in erster Linie von der Fahlenbergstraße aus aufgeklärt.
Die Objekte des MfS und der NVA in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm, standen ständig im Interesse aller drei westlichen MI. Längere Aufenthalte an diesen Objekten (15–20 Minuten) wurden häufig festgestellt.
Angehörige aller drei westlichen MI traten bei gesellschaftlichen und politischen Höhepunkten in Erscheinung, so u. a. zur Kranzniederlegung am Ehrenmal Berlin-Treptow zum Jahrestag der Sowjetarmee, zur Parade der Kampfgruppen im September 1988 und zur Ehrenparade der NVA zum Nationalfeiertag der DDR.
Die MI-Angehörigen erschienen jeweils kurz vor der offiziellen Sperrung der Anliegerstraßen, um mit ihren Kfz so weit wie möglich in den Handlungsraum zu gelangen. In Vorbereitung und Durchführung der Ehrenparade der NVA standen die Objekte, in denen Paradetechnik stationiert war, wie Berlin-Marzahn, Marzahner Chaussee; Berlin-Biesdorf, Köpenicker Straße/Lindenstraße; Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße sowie der Parkplatz in Berlin-Köpenick Fürstenwalder Allee (Strandbad Müggelsee) im Mittelpunkt der Aufklärungstätigkeit der MI-Angehörigen.
Bei An- bzw. Abtransport waren die Verladebahnhöfe Köpenick und Magerviehhof, hier besonders die Brücken der Allee der Kosmonauten (Marzahn) und Gehrenseestraße (Hohenschönhausen), die über die Gleise führen, die Schwerpunkte, an denen sich Aufklärungsfahrzeuge aller drei westlichen MI aufhielten.
Der Einsatz verschiedenster Typen von Fototechnik, Kleinsttonbandgeräte sowie Doppelgläser war unverändert. Zu Höhepunkten wie Ehrenparade und Kranzniederlegungen wurde stets der Einsatz von Videotechnik festgestellt.
Im Zeitraum der Ehrenparade hatten die Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI ein zweites Funkgerät im Fond und eine weitere Antenne auf dem Dach befestigt. Die Funktion dieser Geräte konnte nicht eindeutig erkannt werden.
Schwerpunkte von Verstößen gegen die StVO der DDR waren das Halten im Halteverbot vor militärischen Objekten, das Befahren von Straßen, die für den Fahrzeugverkehr (meist »außer Anlieger«) gesperrt sind sowie das Überqueren der Gleisanlagen des Bahnüberganges am S-Bahnhof Wuhlheide bei geschlossenen, sich öffnenden bzw. schließenden Halbschranken. Die MI-Kfz wurden sehr oft mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren, in einigen Fällen bis 40 km/h über die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Häufig wurde der Fußgängertunnel in Berlin-Karlshorst von der Zwieseler Straße zur Rägeliner Straße befahren (USA und Großbritannien), der für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt ist.
Kontaktaufnahmen zwischen den Angehörigen der drei MI wurden mehrmals festgestellt. Diese dienten offensichtlich dem Austausch von Informationen. Häufige Trefforte der MI-Angehörigen waren in Berlin-Köpenick, die Freifläche am S-Bahnhof Wuhlheide und in Berlin-Karlshorst der Stieglitzweg.
Zielgerichtetes und koordiniertes Zusammenwirken konnte bei der Aufklärung/Dokumentierung der NVA-Paradetechnik festgestellt werden. Teilweise ausgeklammert werden müssen hier die französischen MI-Angehörigen.
Vor allem während der Schulferien wurde festgestellt, dass Jugendliche den Kontakt zu MI-Angehörigen aller drei MI suchten (insbesondere im Bereich des Rangierbahnhofes Wuhlheide).
2. Spezielle Hinweise zu den einzelnen westlichen MI
MI der USA
Nach wie vor reisten nicht täglich Fahrzeuge der MI der USA zu Aufklärungsfahrten ein. Seit November wurde wieder der Fahrzeugtyp Ford Scorpio mit dem bekannten Kennzeichen BC–103 eingesetzt. Während der Aufklärungsfahrten waren keine besonderen Kontrollhandlungen zur Feststellung von Sicherungskräften durch die MI-Angehörigen erkennbar. Die MI-Fahrzeuge hielten sich meist für ca. zwei bis drei Stunden in der Hauptstadt der DDR auf. Die Fahrstrecken unterschieden sich auch in diesem Berichtszeitraum nicht von den bisher bekannten. Die Fahrweise war nach wie vor zum Teil risikovoll.
Einen Schwerpunkt in der Aufklärungstätigkeit bildeten auch in diesem Jahr wieder der Paradezeitraum sowie Verladungen von Militärtechnik der GSSD im Bereich Berlin-Karlshorst und der NVA im Bereich Berlin-Adlershof. Im Paradezeitraum wurde die Einreise von zahlreichen US-Militärangehörigen (mit Familienangehörigen), ausgerüstet mit Foto- und Videotechnik, festgestellt. Ihr Interesse galt vornehmlich der Paradetechnik.
Bei der Kranzniederlegung am 7.11.1988 am sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Treptow fotografierte ein bekannter MI-Angehöriger (Afroamerikaner) Personen im Bereich des Fahnenmonuments, welche er offensichtlich für Sicherheitskräfte hielt.
Das Sperrgebiet am Objekt der GSSD in Berlin-Oberschöneweide, Zufahrt über den Privatweg I, wurde auch weiterhin permanent verletzt.
Wie im 1. Halbjahr bildeten fünf MI-Angehörige die Stammbesatzungen.
Bei ihnen wurde eine gute Ortskenntnis festgestellt. Weiterhin kam eine Reihe unbekannter MI-Angehöriger zum Einsatz.
Durch die MI-Angehörigen wurden die verschiedensten Möglichkeiten zur Einsichtnahme in Objekte genutzt.
MI Großbritanniens
Im Berichtszeitraum wurde vorwiegend der Typ Mercedes-Jeep 280 GE mit den Kennzeichen 07 XK 90, 09 XK 10 und 09 XK 11 als Aufklärungsfahrzeug eingesetzt. Zeitweilig kamen auch Kfz vom Typ Opel Kadett zu Aufklärungsfahrten zum Einsatz. Überwiegend erfolgten zwei Einreisen pro Tag.
Abweichungen von den bekannten Fahrtrouten konnten im 2. Halbjahr nicht festgestellt werden.
Bei den meisten Aufklärungsfahrten wurden keine speziellen Kontrollhandlungen festgestellt. Bei einigen Fahrten konnte beobachtet werden, dass ein im Fond des MI-Kfz sitzender Angehöriger intensiv den nachfolgenden Verkehr kontrollierte.
An den aufzuklärenden Objekten bzw. in Schwerpunktgebieten sicherten sich die MI-Angehörigen meistens gegenseitig ab.
Auch im 2. Halbjahr konnten keine wesentlichen Veränderungen der Schwerpunkte der Aufklärungstätigkeit bzw. bei den eingesetzten Mitteln und angewandten Methoden festgestellt werden. Von den Angehörigen der MI Großbritanniens wurde ebenfalls das vorhandene Sperrgebietsschild im Privatweg I in Berlin-Oberschöneweide mehrfach missachtet. Provokatorisches Verhalten gegenüber Angehörigen der bewaffneten Organe der DDR wurde im Berichtszeitraum zweimal festgestellt.
Im 2. Halbjahr erfolgte die Aufklärung durch häufig wechselnde Besatzungen. Oft fuhren im Fond der MI-Kfz jüngere MI-Angehörige mit, die bei späteren Aufklärungsfahrten nicht wieder in Erscheinung traten. Die Fahrer der MI-Kfz waren wie bisher über längere Zeit im Einsatz. Ein bekannter Fahrer änderte mitunter plötzlich seine Fahrweise und fuhr ohne erkennbaren Grund mit überhöhter Geschwindigkeit und zum Teil risikovoll.
Seit Oktober/November 1988 reiste ein bekannter MI-Angehöriger meist mit nur einem Begleiter zu Aufklärungsfahrten ein.
Es wurde festgestellt, dass durch die bekannten MI-Angehörigen nur selten Stadtpläne benutzt wurden, da sie offensichtlich über gute Ortskenntnisse verfügen. Ebenso kam Vergleichsmaterial kaum zum Einsatz.
MI Frankreichs
Die Fahr- und Aufklärungstätigkeit der französischen MI wurde nach wie vor von zwei sich unterscheidenden Gruppen durchgeführt. Die erste Gruppe bestand aus Militärangehörigen, welche grundsätzlich in Uniform in Erscheinung traten. Ihre Besatzungsstärke in den Aufklärungsfahrzeugen vom Typ Opel Kadett umfasst vorwiegend drei bis vier Uniformierte. Wie schon im 1. Halbjahr festgestellt, hatte der Fahrer einen Soldatendienstgrad, während die Beifahrer Adjutanten- und Offiziersdienstgrade besaßen.
Von den genannten MI-Kfz reiste täglich mindestens ein Fahrzeug in die Hauptstadt ein, wobei die Einreisezeiten vorwiegend zwischen 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 19.00 Uhr lagen (zeitliche Verlagerung im Vergleich zum 1. Halbjahr). Die Anfahrten in das Gebiet Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee wiesen im Vergleich zum 1. Halbjahr rückläufige Tendenz aus.
Während des Antransportes der Paradetechnik kam es im Bereich des Verladebahnhofes Köpenick (Elcknerplatz) zu Kontaktaufnahmen von Angehörigen der französischen MI mit Besatzungen von MI-Kfz der USA und Großbritanniens. Offensichtlich wurden die weiteren Handlungen zwischen den Besatzungen abgesprochen. Derartige Kontaktaufnahmen wurden während der normalen Aufklärungsfahrten nicht registriert.
Zur Fahrweise war festzustellen, dass die Kfz in Aufklärungsgebieten sehr langsam fuhren und zur Erlangung von Aufklärungsergebnissen Verstöße gegen die StVO begingen.
Bezüglich der Fahrtrouten gab es keine Veränderungen.
Bei der zweiten Gruppe der französischen MI-Angehörigen handelte es sich um den gleichen Personenkreis, der bereits im 1. Halbjahr in Erscheinung trat. Die Fahrweise der MI-Angehörigen und die Fahrtrouten haben sich ebenfalls nicht geändert.
Anlage 3 zur Information Nr. 66/89
Schuldhaft verursachte Verkehrsunfälle durch Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs
Am 17. Oktober 1988, 11.00 Uhr, verursachte ein uniformierter Angehöriger der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA in Berlin-Mitte, Friedrichstraße/Oranienburger Straße mit dem Pkw, Kennzeichen JK 6861, Typ Mercedes 280 (besetzt mit einer weiteren weiblichen Person in Zivil) schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Der Militärangehörige befuhr die Friedrichstraße in Richtung Chausseestraße und bog ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs nach rechts in die Oranienburger Straße ein. Dabei kam es zur seitlichen Berührung mit einer ebenfalls nach rechts in die Oranienburger Straße abbiegenden Straßenbahn der Linie 24 E. Personen wurden nicht verletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 300 Mark je Fahrzeug. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.
Am 7. November 1988, 15.50 Uhr, verursachte ein uniformierter Angehöriger der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der Republik Frankreich mit dem Kleinbus, Kennzeichen 6861–3376, Typ Mercedes-Benz (besetzt mit 14 weiblichen Personen in Zivil) in Berlin-Mitte, Alexanderplatz/Karl-Liebknecht-Straße schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Der Militärangehörige befuhr mit dem Kleinbus die mittlere Linksabbiegerspur des Alexanderplatzes aus Richtung Karl-Marx-Allee kommend. Beim Linksabbiegen in die Karl-Liebknecht-Straße kam es aufgrund des Nichteinhaltens der Fahrspur zu einer seitlichen Berührung mit einem in der linken Linksabbiegerspur fahrenden Pkw, Typ Lada, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin. Personen wurden nicht verletzt. An den beteiligten Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von ca. 100 Mark. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.
Am 11. November 1988, 10.15 Uhr, verursachte ein Angehöriger der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der Republik Frankreich in Berlin-Niederschönhausen Grabbeallee/Homeyerstraße schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Der Militärangehörige befuhr mit dem Pkw, Kennzeichen FZ 2131, Typ VW Golf, die linke Fahrspur der Grabbeallee stadtauswärts. In Höhe der Einmündung Homeyerstraße fuhr er auf einen vor ihm zum Zwecke des Linksabbiegens verkehrsbedingt haltenden Pkw, Typ SAS-968, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf. Die Fahrerin des DDR-Pkw erlitt ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule und wurde im Krankenhaus Pankow ambulant behandelt. An den beteiligten Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von ca. 3 000 Mark Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.
Am 24. November 1988, 13.50 Uhr, verursachte ein Angehöriger (Zivil) der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA in Berlin-Prenzlauer Berg, Schönhauser Allee, Höhe Grundstück Nr. 58, schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Der Militärangehörige befuhr mit dem Pkw, Kennzeichen HE USA 5184, Typ VW Käfer (besetzt mit einer weiteren männlichen Person in Zivil) die Schönhauser Allee in Richtung Bornholmer Straße, in der mittleren Fahrspur. In Höhe der Straßenbahnhaltestelle Schönhauser Allee 58 fuhr er auf einen vor ihm verkehrsbedingt vor dem Haltestellenbereich der Straßenbahn haltenden Pkw Typ Lada aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf (Fahrer und Halter ein Staatsbürger der VR Bulgarien). Die Unfallursache ist in der unangepassten Fahrgeschwindigkeit entsprechend den Fahrbahnverhältnissen sowie Witterungsbedingungen zu sehen.
Personen wurden nicht verletzt. An den beteiligten Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von ca. 1 500 Mark. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.
Am 10. Dezember 1988, 10.50 Uhr, verursachte ein uniformierter Angehöriger der in Westberlin stationierten britischen Besatzungstruppen in Berlin-Friedrichshain, Andreasstraße/Singerstraße schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Der Militärangehörige befuhr mit dem Pkw, Kennzeichen D 251 FAC, Typ VW Passat CL 5, die Andreasstraße aus Richtung Holzmarktstraße. An der Kreuzung Andreasstraße/Singerstraße bog er bei »rot« (Lichtsignalanlage mit zusätzlichem grünen Pfeil) nach rechts ab, ohne den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung zu beachten. Dabei stieß er mit einem Pkw, Typ Skoda S 100, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, zusammen, welcher die Singerstraße aus Richtung Lichtenberger Straße in der ersten Fahrspur bei Ampelschaltung »grün« befuhr. Personen wurden nicht verletzt. An den beteiligten Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von jeweils ca. 400 Mark. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.
Am 13. Dezember 1988, 15.00 Uhr, verursachte ein in Zivil befindlicher Angehöriger der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens in Berlin-Mitte, Leipziger Straße/Mauerstraße schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Der Militärangehörige befuhr mit dem Pkw, Kennzeichen D 398 DRT, Typ VW Golf CL, die Mauerstraße in Richtung Leipziger Straße. Beim Linksabbiegen in die Leipziger Straße in Richtung Leipziger Platz kam es aufgrund des Nichtgewährens der Vorfahrt zu einem Zusammenstoß mit einem Pkw aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, Typ Lada.
Personen wurden nicht verletzt. Es entstand ein Sachschaden von jeweils ca. 1 000 Mark an den beteiligten Fahrzeugen. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.
Am 17. Dezember 1988, 12.45 Uhr, verursachte ein uniformierter Angehöriger der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA in Berlin-Friedrichshain, Bersarinstraße vor dem Rat des Stadtbezirkes Friedrichshain schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Der Militärangehörige fuhr mit dem Pkw, Kennzeichen JD 4645, Typ Dodge Caravan/LE aus einer am rechten Fahrbahnrand gelegenen Parktasche heraus auf die in Richtung Frankfurter Tor führende Fahrbahn der Bersarinstraße. Infolge Unaufmerksamkeit des Militärangehörigen kam es zu einem seitlichen Zusammenstoß mit einem in der rechten Fahrspur der Bersarinstraße in Richtung Frankfurter Tor fahrenden Pkw, Typ Trabant, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin. Personen wurden nicht verletzt. An den beteiligten Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von ca. 300 Mark, davon ca. 200 Mark am Pkw Trabant. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.
Anlage 4 zur Information Nr. 66/89
Nur zur persönlichen Information!
Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Angehörigen der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens und Frankreichs
Am 15. November 1988, 10.45 Uhr, verursachte ein Angehöriger der Bewaffneten Organe der DDR in Berlin-Prenzlauer Berg, Saarbrücker Straße/Straßburger Straße einen Verkehrsunfall. Der DDR-Bürger aus dem Bezirk Frankfurt/O. befuhr mit seinem Privat-Pkw, Typ Trabant, aus der Straßburger Straße kommend die Saarbrücker Straße und kollidierte infolge des Nichtbeachtens der Vorfahrt mit dem auf der Saarbrücker Straße fahrenden Pkw der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens, Kennzeichen BVA 98 B, Typ Datsun (drei uniformierte Insassen).
Personen wurden nicht verletzt. Am Pkw Trabant entstand ein Sachschaden von ca. 1 000 Mark, am Pkw Datsun von ca. 2 000 Mark. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der DVP aufgenommen.
Am 4. Dezember 1988, 14.40 Uhr, verursachte ein Bürger der VR Polen aus Lodz als Fahrer des polnischen Reisebusses, Kennzeichen LDB 305 K, Typ Ikarus, in Berlin-Mitte, Friedrichstraße/Schiffbauerdamm schuldhaft einen Verkehrsunfall. Der polnische Staatsbürger befuhr aus Richtung Chausseestraße kommend die rechte Fahrspur der Friedrichstraße. Infolge Unaufmerksamkeit streifte er beim Rechtsabbiegen in den Schiffbauerdamm den dort parkenden Pkw, Kennzeichen FZ 2098, Typ Toyota (drei Insassen) eines Angehörigen der in Westberlin stationierten französischen Besatzungstruppen.
Personen wurden nicht verletzt. An den beteiligten Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 500 Mark. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen. (16.10 Uhr erschien am Unfallort ein französischer VW-Kleinbus, Kennzeichen 6851–1868 – Aufschrift »Gendarmerie« mit zwei uniformierten französischen Militärangehörigen, die Kontakt zum Fahrer des französischen Pkw aufnahmen.)